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in welcher auf Seiten der Hugenotten der Ad
miral Coligny und der Prinz von Conds, und
auf der königlichen der berühmte Connetable äs
Uontmorsney und der Herzog von Cniss be
fehligten, weist die Eigenthümlichkeit auf, daß
in ihr zwei der sich feindlich gegenüberstehenden
Feldherren, nämlich Conds und der Connetable,
gefangen wurden; jedenfalls ein Beweis, wie nahe
sich die Anführer an dem persönlichen Kampfe
betheiligten und auf den Leib rückten. —
In einer ins Deutsche übersetzten Geschichte
von Frankreich, verfaßt von dem Pater Daniel
Gabriel vom Orden Jesu (Nürnberg bei Raspe
1760), findet sich eine genaue Beschreibung der
Schlacht und es wird erzählt, daß der Conne
table Anne de Montmorency, durch einen
Pistolenschuß im Gesicht verwundet, von dem
Herrn von Buffi zum Gefangenen gemacht sei,
aber vor den andringenden Reitern, welche ihm
den Kopf hätten spalten wollen, kaum hätte ge
rettet werden können. Hierzu macht nun der
deutsche Uebersetzer folgende Anmerkung: „Es war
weder der Herr von Buffi, noch, wie Herr von
Thon meldet, Robert Stuart, der den Connetable
gefangen nahm, sondern ein deutscher Kriegsbe
fehlshaber Namens Bolpert von Dertzsch (es. Me-
moires de Conde Band 4. Seite 332 ff.) —
Aus den verschiedenen Wendungen, welche die
Franzosen diesem Ereigniß zu geben suchten,
worüber Einzelheiten zu erzählen hier überflüssig
ist, geht deutlich hervor, daß sie die Ehre, den
Connetable, einen Kriegshelden, den sie als einen
zweiten Ritter Bahard verehrten, gefangen ge
nommen zu haben, einem Deutschen nicht gönnten,
sondern einem Franzosen zuwenden wollten. Sie
suchten nämlich glauben zu machen, Dersch habe
den bereits von Buffi gefangenen Connetable
diesem wieder abjagen wollen, während wohl das
Gegentheil versucht sein mochte. Allein drei in
den Memoiren Condss sich findende Briefe, welche
höchst wahrscheinlich heute noch in den französischen
Archiven im Original vorhanden, da sie mit An
gabe der Archivabtheilung und der Nummer be
zeichnet find, lassen keinen Zweifel darüber, daß
schließlich dem Junker Bolpert von Dersch die
Gefangennahme des Connetable zuerkannt wurde.
Der erste hierauf bezügliche Brief lautet etwa
folgendermaßen: Wir Casxard von Coligny, Herr
Von Chatilion sur Loing, Ritter des Ordens des
Königs rc. Versprechen und verpflichten uns durch
gegenwärtiges von unserer Hand unterzeichnetes
und mit unserm Wappen untersiegeltes Schreiben,
dem Bolpert von Dersch. einem deutschen Edelmanne
von dem Fähnlein des Arnold von Auffel (jeden
falls von Uffeln) die Summe von 2000 Thalern
(ecutz) zu zahlen, auf Abschlag der Summe
von 6000 Thaler, welche ihm zugesprochen wurde
für die Gefangennahme und Rancionirung des
Herrn Connetable, welche Summe von 2000
Thaler wir ihm versprechen zu zahlen und ein
zuhändigen an der Grenze des Reiches, bevor die
Reiter sie überschreiten.
Gegeben Orleans am 4. April 1563 vor Ostern.
In einem zweiten Brief, datirt aus Monti-
randel am 25 Mai 1563, beschwert sich Bolpert
von Dersch bei dem Connetable darüber, daß das
von ihm zu empfangende Lösegeld nicht anständig
genug sei, indem er schreibt: Gnädiger Herr!
In Folge dessen, was Ihr mir versprochen, als
ich Euch am Tage der Schlacht zum Gefangenen
machte, Euch mir gegenüber auszulösen als ein
braver und tugendhafter Prinz und daher zu
bewirken, daß ich von Euch völlig befriedigt sein
sollte, so möchte ich Euch doch zu wissen thun,
daß man mir nur 6000 Thaler versprochen,
während Herr von Rochefort 9000 Thaler ge
zahlt hat ohne das Silberzeug, der doch kein so
großer Herr ist als Ihr. Ich bitte nun unter-
thänigst, es möchte Euch gefallen, mir nicht
weniger zukommen und die genannte Summe von
9000 Thaler auszahlen zu lassen, mit dem Be
trag für die Schuld von zwei Monaten her
(Zinsen!). Ich will Euch auch nicht verhehlen, daß
ich demjenigen, welcher Euch bewacht hat, als
Belohnung eine goldene Kette habe geben müssen
und auch andere Kosten gehabt habe, und bitte
gütigst verzeihen zu wollen, daß ich mir die Frei
heit genommen, Euch meine Meinung auszusprechen,
bin auch zu jedem Gegendienst bereit, soweit es
in meinen Kräften steht. — Indem ich, gnädigster
Herr, Gott bitte, er möge Euch in Eurer Größe
(granäsur), gutem Gedeihen und Gesundheit er
halten, empfehle ich mich Eurer Gnade
als Euer unterthänigster Diener
Bolpert von Dersch.
In einem dritten Briefe eines Jean Hier wird
unter dem 8. Juni 1563 dem Connetable be
richtet, daß er sich mit Bolpert von Dersch auf
4000 Thaler geeinigt, und daß dieser durch Ver
mittelung der Herren Bonnat und Georges An
brecht, zugleich mit der Zahlung dessen, was man
den Reitern schulde, durch einen Wechsel auf
Frankfurt befriedigt werden solle.
Befremdlich ist die Stelle eines Briefes von
Conds an den Prinzen von Porcien, welche die
Bitte enthält, man möge die Reiter veranlassen
von ihrer Forderung abzulassen, daß ihnen die
Städte Straßburg und Frankfurt als Kaution
gegeben würden, für das, was man ihnen schuldig.
Ueber weitere Schicksale des Bolpert von Dersch
ist nichts bekannt; die Familie ist zu Anfang des
vorigen Jahrhunderts ausgestorben.
Aus Allem geht hervor, daß die Reiter in
Frankreich als eine tüchtige Truppe ebenso geschätzt