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Nach dem Ableben seiner Gattin brachte er
die Kinder aus deren erster Ehe im Sommer
1812 zu Verwandten in Hessen. König Jerömc
hatte aus eigener großmüthiger Initiative dem
General von Lepel , ein Wiedersehen mit dem
Sohne angeboten und dem letzteren dazu den
Besuch der Heimath gestattet.
Im Winter 1812/13 wurde Lepel zu seinem
Herrn nach Prag berufen und begleitete den
selben nach Breslau zur Begrüßung der durch
den Vertrag von Kalisch verbündeten Monarchen
von Rußland und Preußen. Er verblieb dann
im Gefolge des Kurfürsten und wurde ver-
schiedenlich in das Hauptquartier der Alliirten,
deren Einzug in Dresden er beiwohnte, ent
sendet.
Da der Kurfürst, ehe Oesterreich, in dessen
Territorium er wohnte, dem russisch-preußischen
Bündniß beigetreten war, keine kriegerischen Rüst
ungen vornehmen konnte, versprach er dem Mi-
uister Freiherrn von Stein, zumeist auf Zurathen .
Lepels, eine pekuniäre Beihülfe zu den Feldzugs
kosten von monatlich 50000 Thlr., deren erste
zweimonatliche Rathe letzterer, nicht ohne Gefahr,
in die Hände der französischen Armee zu fallen,
an Minister Hardenberg überbrachte. Ueber die '
Beziehungen Lepels zu Stein, die damals be- 1
gönnen, liegen, wie wir aus der Beilage ersehen '
werden, interessante Aufzeichnungen, zum Theil
mit wörtlicher Wiedergabe der wichtigeren Unter
redungen, vor. 'Auf die 'Rachricht von der Ein
nahme Kassels durch Czernitscheff wurde Lepel
mit dem Obersten von Müller sofort vom Kur
fürsten dorthin entsendet, um Besitz von Hessen
zu nehmen.' Sie erfuhren aber rechtzeitig den
Wiederabzug der Russen und schlossen sich nun
dem großen Hauptquartier an, in welchem sie
der Leipziger Schlacht beiwohnten und in dessen
Gefolge sie nach Frankfurt a. M. kamen. Dort
unterzeichnete Lepel am 3. December 1813 in Voll
macht seines kurfürstlichen Herrn den Zutritts
vertrag zur großen Allianz, durch welchen dieser ;
wieder in seine Staaten eingesetzt wurde. Die >
Auswechselung der Ratifikationsurkunden fand in '
Basel und Freiburg statt. !
Im Sommer 1813 war Lepel dienstthuender !
Kammerherr und am letzten Tage des Jahres j
Geheimer Regierungsrath, geworden.
Nach der ersten Einnahme von Paris reiste j
er in höherem Aufträge dorthin, um die Kunst- 1
und literarischen Schätze zu reklamiren, welche !
die französischen und wcstphälischen Behörden !
aus den Kasseler Museen und der Bibliothek j
halten wegführen lassen. Diese Mission scheiterte, >
weil durch die Kapitulation von Paris die Be- j
! stände des Musee Napoleon garantirt waren.
1 In den Jahren 1814—15 wirkte Lepel als
! zweiter Bevollmächtigter des Kurfürsten, der in
zwischen Besitz seines Erbes ergriffen und eine
I Armee von 21000 Mann aufgestellt hatte, auf
dem Wiener Kongresse. Er nahm thätigen An
theil au ben Verhandlungen über die deutschen
Angelegenheiten. Einzelne Noten sind im ersten
Entwurf seiner Feder entflossen und auch bei
1 der Redaktion der Bundesakte wirkte er eifrig
> mit. Auch hierüber sind detaillirte Angaben im
I Nachlasse vorhanden, von denen die erste Anlage
handeln wird.
. Auch die Verhandlungen zwischen Preußen
und dem Kurfürsten, in welchen von diesem
gegen Abtretung der Niedergrafschaft Katzenellen
bogen und der Grafschaft Plesse ein Theil des
Bisthums Fulda, einschließlich der Stadt, als
Grvßherzogthum Fulda erworben wurde, waren
Lepel anvertraut, ebenso die Auseinandersetzung
mit Hessen-Darnfftadt wegen Retrocession resp.
Ersatz von vier . Hanau'schen Aemtern, welche
Napoleon dem Großherzoge überwiesen hatte.
Im Jahre 1816 erhielt Lepel statt der in seinen
Wünschen liegenden und ihm anfangs zugesagten
Stelle des Gesandten am neu errichtetcn Bunde,
den diplomatischen Posten am Wiener Hofe.
Er traf dort zur vierten Vermählung des Kaisers
Franz ein und begab sich im Februar nach
München, wo er.ebenfalls beglaubigt war, zur
Ueberreichung seiner Kreditive. Dort traf ihn
die Weisung: sich unverzüglich nach Frankfurt
zu verfügen und die Stelle des Bundestags-
■ gesandten, erst provisorisch, dann definitiv, zu
übernehmen.
Seine Vorgänger hatten einem, den Kurfürsten
gravirenden Beschlusse der Versammlung gegen
über keine Verwahrung eingelegt. Es handelte
sich nut die Herausgabe der ehemaligen Güter
des deutschen Ordens, dessen Aufhebung Napoleon
im Jahre 1808 dekretirt und dessen Besitzungen
er dem Landesherrn geschenkt hatte. Von der
westphälischen Regierung waren die Güter zum
Theile verkauft worden. Der Kurfürst nahm
nach seiner Rückkehr von dem Nichtveräußcrten
Besitz und erließ, da die Käufer der bereits
veräußerten Güter durch die Gerichte in ihrem
Besitze geschützt wurden, eine Verordnung, wo
nach dieselben, gegen den Kaufpreis und den
Ersatz nachweislicher Meliorationen zurückzuer
statten seien. Hierdurch mußte namentlich ein
Domänenkäufer Hofmann, der die bereits in die
Katasterrolle eingetragenen Güter in größeren
Parcellen anderweit veräußert hatte, empfindliche
Verluste erleiden.