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Landgrafen Heinrich von Hessen und seinen Sohn
Heinrich, der sich gegen den Vater aufgelehnt
hatte, rücksichtlich der Teilung ihrer Lande dahin,
daß Landgraf Heinrich der Jüngere auf das Teil
zu Hessen Verzicht leiste, dagegen das Teil zu
Marburg, Grunenberg nebst dem Wald zu
Ulrich st ein, Geyzen, Merlowe, Hohenburg, rc.
haben soll (vgl. Kuchenbecker, Anal. Hass. VIII).
Daß die zerstörte Burg jedoch bald wieder
aufgebaut wurde, ersehen wir aus einer Urkunde
vom 8. Dezember 1343. Nach diesem Dokument
nämlich verleihen Landgraf Heinrich II. von
Hessen („der Eiserne") und sein Sohn Otto
(„der Schütz") dem Heinrich von Eyssenbach
ihr Erbmarschallamt und dazu das Haus
Ulrichesteyn, das Johann von Eyssenbach gebauet,
mit dem Gerichte zu Babinhuß und (die Wüstung)
Wolfoldishain (vgl. Kuchenbecker, Hessische Erb-
hofämter). Von besonderer Bedeutsamkeit ist
auch eine vier Jahre spätere Urkunde. Hiernach
verleiht Kaiser Ludwig dem Heinrich von
Eyssenbach, dem Marschall seines Schwagers, des
Landgrafen Heinrich von Hessen, für seine Feste
Ulrichstein, die er mit Mauern und Graben
umfaßt hat, die Rechte und Freiheiten der Reichs-
Stadt Friedberg, einen Wochenmarkt auf jeden
Donnerstag, sowie auch das Recht, in gedachter
Stadt 6 Juden zu halten (vgl. Wenck, H. U.
B. 367).
Noch gegen das Ende dieses Jahrhunderts
fiel Ulrichstein an den Landgrafen Hermann
von Hessen („den Gelehrten"). Nach einer
Urkunde aus dem Jahre 1397 erneuert der Land
graf Hermann denen von Eyssenbach den Brief
über den ihnen zustehenden Zoll zu Grünberg,
erklärt dagegen alle früheren Briefe für ungültig;
die Briefe über Felda, Babenhausen und Ulrich
stein sollen dagegen gültig, und die von Eyssen
bach im Besitze der von Ludwig von Romrod
erworbenen Güter bleiben (vgl. Landau, Hessische
Ritterburgen III.) Im folgenden Jahre ver
zichtete sodann Bernhard von Eyssenbach dem
Landgrafen Hermann gegenüber auf alle seine
Ansprüche auf Ulrichstein, behielt jedoch seine
Burgmannslehen allda, sowie noch zu Grünberg
und Altenburg (vgl. Landau, a. a. O.).
Aus dem 15. Jahrhundert müssen wir eine
Urkunde des Landgrafen Ludwig I. von
Hessen („des Friedfertigen") hervorheben.
Im Jahre 1415 verlieh derselbe dem Eberhard
Schenk von Schweinsberg die Amtmannschaft
über den Rodensteinischen Theil von Schotten,
owie über Ulrichstein auf 3 Jahre (vgl. Arch.
. Hess. Gesch. I, 1,145). (Dieser Landgraf ist
derselbe, der im Jahre 1440 von den deutschen
Fürsten zum' Kaiser gewählt wurde, diese
Krone jedoch ausschlug, um seinem Volke Ruhe
und Frieden zu sichern. Bei Gelegenheit des
großen Jubelfestes zu Rom im Jahre 1450
überreichte ihm, als dem weisesten Regenten der
Zeit, der Papst Nikolaus der V. die geweihte
goldne Rose mit dem Titel prinoeps pacis.) *)
Eine Urkunde von 1528 meldet uns, daß
Landgraf Philipp von Hessen dem Hermann
von Riedesel „Schloß. Behausung. Flecken und
Amt Ulrichstein" nebst den Gerichten Felda und
Babenhausen verpfändet, jedoch mit Ausnahme
der hohen und niederen Jagd in den beiden
Gehölzen der „Hylperheyner Struth" und zwar
für 6000 fl.
Nach dem Tode des letztgenannten Landgrafen
fiel Ulrichstein den Grafen von Dietz zu.
Die rechtmäßigen Söhne Philipps, Landgraf
Ludwig III. („Testator") und Georg I.
! „der Fromme") machten jedoch der Mißwirt-
chaft dieses Geschlechtes ein baldiges Ende, indem
re 1570 ihre Burg eroberten und den unwürdigen
Grafen Christoph Ernst - gefangen setzten. Im
Jahre 1577 fiel sodann Ulrichstein an Ludwig III.,
nach dessen Tod aber (1604) an Heffen-Darmstadt.
Schwere Leiden brachte dem Amte Ulrichstein
der dreißigjährige Krieg, insbesondere der
Sommer des Jahres 1622. Bereits im Jahre
vorher hatte Christian von Braunschweig
mit einem Heere von gegen 20,000 Mann den
Durchzug durch Hessen versucht, um sich am
Rheine mit dem Heere des Grafen Mansfeld zu
vereinigen. Amöneburg war genommen und der
„tolle Christian" stand bereits im Busecker Thal.
Hier wurde er jedoch am 20. Dezember 1621,
Mischen Alten- und Großen-Buseck, von den
vereinigten hessen-darmstädtischen, spanischen und
bayerischen Truppen geschlagen und zum Rück
züge nach Westfalen genötigt (vgl. Theatr. Europ.
I, 555 ff). Im Juni des folgenden Jahres brach
er jedoch wieder in Oberhessen ein. Sein Kriegs
volk hauste entsetzlich. Auch Ulrichstein wurde
hart betroffen. Ein Johann Kayßer (dessen
Grabmal wir in der Kirche dieses Städtchens
finden) hat uns eine genaue „Designation 2 ) der
') Daß übrigens dieser Fürst, wo es nötig war, auch
das Schwert zu führen verstand, zeigt die Schlacht von Groß-
englis, wo er kaum 2- Zahre alt am 23. Zuli >427 einen
vollständigen Sieg über das an Zahl weit überlegene
Heer des stolzen Erzbischofs von Mainz erfocht.
Nach einer zündenden Ansprache an seine Scharen stürzte
er sich mit dem Rufe: „„Heute Landgraf oder keiner mehr!
Und wer ein getreuer Hesse sein will, der folge mir!""
auf die feindliche Menge. — Vgl. hierzu u. A. daS „Hes
sische Ehrenbüchlein," Kassel 138> in der Hofbuchh. v.
Klaunig ersch., S. 33—34.
*) Wir geben hier einen kleinen Auszug dieses Doku
mentes:
„„Ulrichstein. Caspar Steuernageln, haben sie ge
fangen gesühret, Ihm Schrauben angelegt. Ihm die Füße
aufgeschnitten vnd fünften Jämmerlich gepeinigt, nuhrn geldt-