205
Nehmen als sechzehnpfündige Singerinnen oder
Schlangen, und sagt deßhalb in der 10. Regel
seine- „Kriegshandell" (Cautela, das ist etliche
hochnothwendige Punkten, die ein jeder Kriegs«
fürst wohl und fleisfig in acht haben soll): »So
er einen Feind gegen sich im Felde hat über
nehme er sich nit mit so viel grobem Geschütz:
denn dadurch ist ehemal einer auf's maul ge
schlagen, auch viel guter Gelegenheit versäumt
worden."
Die hessischen Geschütz" oder Büchsenmeister
waren zum grüßten Theile keine ständigen
Diener, sondern wurden auf Zeit angenommen
und erhielten einen monatlichen Sold von 12
Gulden. Im Hosetat de-Landgrafen Wilhelm IV.
kommen jedoch auch ein Zeugmeister und 18 Ge
schützmeister vor, die ständige Diener waren. Der
Zeugmeister und 8 Geschützmeister gehörten dem
großen Zeughaus in Kassel an, das der Land»
graf erbauen ließ und mit der von seinem Bater
gegründeten Geschützgießerei, die auch zum Gusse
größerer Geschütze eingerichtet wurde, vereinigte.
An diesem Zeughaus stellte der Laydgraf noch
an: 1 Zeugwart, 1 Zeugschreiber, 1 Büchsen
oder Stückgießer, 1 Pulvermacher, 1 Zeugschmied,
1 Zeugschlosser, 1 Zeu-bän-er, 1 Zeugwagner,
1 Zeugzimmermann und 1 Geschirrmeister.
Wilhelm IV. schätzte den Frieden höher al-
den Krieg, wollte aber für den letzteren gerüstet
sein, wenn er ihm nicht mehr ausweichen konnte.
Aus diesem Grunde ist Hessen-Kassel unter seiner
Regierung auch nur wenig an den Streitigkeiten
betheiligt gewesen, die in dieser Zeit in Europa
stattfanden, und nur mit geringen HülfStruppen
unterstützte er die Hugenotten, den Prinzen von
Oranien und den König Heinrich IV. von Frank
reich. Bei den HülfStruppen, die er dem Letzteren
im Jahre 1591 gegen die Guisen sendete, befanden
sich auch einige Geschütze.
Ein vom Landgrafen auf Grund der Erfahrungen
aus den Feldzügen von 1546 und 1552 aufge
stellter monatlicher Kostenanschlag für einen
Geschützpark von 34 Stücken, nebst Munition--,
Zeug- und Brückenwagen, ergibt die Summe von
9000 Gülden, und zwar:
1. An Sold für die Pferde der Geschütze und
Munitionswagen, pro Pferd 8 Gulden, pro Fuhr-
knecht**) 6 Gulden, und für jeden der 34 Büchsen
meister 12 Gulden. In Summa 5342 Gulden.
**) Die Fuhrknechte scheinen auch als Handlanger bei der Be
dienung der Geschütze verwendet worden zu sein, weil keine besondere
Bedienung-mannschaft vorkommt.
2. Für 74 Brücken« und Zeugwagen mit
Fuhrknechten und Pferden 1480 Gulden.
3. An Sold für die sonstige Mannschaft
2178 Gulden, und zwar
1 Zeugmeister
für:
pro Monat
100 Gld.
4 Trabanten desselben
ff
ff
16
ff
1 Zeugwärter
ft
ff
40
ff
2 Trabanten desselben
ft
ff
8
„
1 Zeugschreiber
1f
ff
24
ff
1 Gegenschreiber
ff
tt
18
ff
1 Schanzmeister
ft
tt
40
ff
1 Obergeschirrmeister
ft
tt
24
ff
2 Trabanten desselben
tt
ff
8
ff
2 Untergeschirrmeister
ft
ff
16
ff
1 Wagenmeister
tt
ff
18
ff
2 Zeugdiener
tt
ff
28
ff
6 Geschützschmierer
tt
fl
36
ff
4 Pulverhüter
tt
ff
24
ff
10 Zimmerleute
tt
ff
60
ff
4 Schmiede
tt
ff
24
ff
3 Wagner
ff
tt
18
ff
1 Faßbänder
ff
tt
6
ff
1 Profoß
ff
ff
12
ff
2 Steckenknechte deffelben
tt
ff
12
ff
1 Spielmann
tt
ff
12
ff
1 Prädikant
tt
ff
12
ff
1 Wundarzt
tt
ff
12
ff
1 Extra-Wagen
tt
19
10
ff
400 Schanzbauern
tt
tt
1600
ff
Summa pro Monat 2178 Gld.
Die Gesammtkosten dieses Geschützparkes, der
berechnet war aus 6 Singerinnen oder Schlangen,
10 Sturmbüchsen, 8 Aposteln oder Falkoneten
und 10 Eisenkeilbüchsen, die V* Pfund Blei
schossen, betrugen also monatlich 9000 Gulden,
gleich 22781 Mark 25 Pfennige des gegenwärtigen
deutschen Reichsgeldes. Eine hohe Summe für
den damaligen Werth des Geldes.
Verpflegen mußte sich ein jeder Mann von
seinem Sölde, und ebenso die ihm zugetheilten
Pferde für das für sie ausgeworfene Geld. Der
Kommandirende des Corps sorgte für die Lieferung
des Bedarfes, ließ ihn auf den Lagermarkt bringen,
durch den Proviäntmeister abschätzen und nnter
der Aufsicht des Profoßen verkaufen, oder ließ
ihn rations- und portionsweise vertheilen und
bei der Soldzahlung in Anrechnung bringen.
Der damalige'Gulden betrug 27 hessische Albus,
«an denen 32 einem'Reich-thaler gleich waren;
er war also genau gleich 2 Mark und 53*/,
Pfennige gegenwärtiger Reichsmünze.