Wilhelm I V.. der Weise. Landgraf von Hessen
1567 — 1592.
Von H. Metz.
(Fortsetzung.)
j7)ie Einkünfte aus den Kammergütern und den
pt Aemtern genügten dem Landgrafen zur Be-
streitung feines fürstlichen Staates, des Hofes
und aller Besoldungen. In Kassel enthielt seine
Schatulle in guten Jahren die baare Smnme
von 100000 Gulden. Dieser Fonds wurde zum
Theil verwendet zu Reisen, Geschenken an seine
Kinder und Verwandten, zu Geldvorschüssen an
einzelne Staaten, zur Errichtung von Bauten,
Gartenanlagen und zur Unterstützung der Künste
und Wissenschaften sowie der Armen.
In jeglicher Beziehung herrschte an betn fürst
lichen Hofe die größte Sparsamkeit, nichts war da
von der in damaliger Zeit an anderen fürstlichen
Höfen üblichen Verschwendung und Prachtliebe.
Die Jahresbesoldung aller Beamten an Geld und
Naturalien belief sich z. B. im Jahre 1585 auf
die Summe von 4501 Gulden. Wie diese Summe
sich auf die einzelnen Beamten vertheilte, möge aus
folgender, dem Werk von Rommel entnommenen
Zusammenstellung ersehen werden:
Ausgaben der Jahresbesoldungen und des
fürstlichen und Hofstaates (1585).
I. Besoldungen für die fürstliche Kanzlei, Rent-
kammer und Hofstaat.
Gulden.
1. Jahressold für die fürstliche Kanzlei, bestehend
aus 26 Personen, vom Statthalter und Kanzler
bis zu dem Kanzleidiener 1596
2. Jahressold der Rentkammer, 9 Personen nebst
10 Kammerjungen 590
3. Jahressold der Leib- und Wundärzte . . . 304
4. „ der Personen im Frauen-Zimmer
(Hofmeister, Hofmeisterin, Kindshofmeisterin,
6 Jungfrauen, Kindswärterin, Köchin,6Kammer-
mägde, 4 Knaben, 1 Thürknecht, 1 Stubenheizer) 195
5. Jahressold des Hofmarschalls und der Hofjunker
(zusammen mit dem Haus- und Futtermarschall,
dem Stall- und dem Forstmeister, 4 Kammer
junkern, 12 Zwei-Rosser-Junkern, und 8 Edel-
knaben, 30 Personen; der Hofmarschall bekam
150 Gulden) 610
6. Jahressold der Einspännigen (1 Hauptmann,
16 Einspännige, 2 Stalljungen) 262
7. Jahressold für Marställer und Hofschmiede
(19 Personen) (Hierbei sind 2 Zelterjungen.) 186
8. Jahressold für die Leibtrabanten (1 Hauptmann
und 8 Mann) 116
9. Jahressold für Kammerthürknechte und Lakaien
(8 Personen) 112
10. Jahressold für Jäger und Waidleute (26 Personen
mit Einschluß von 4 Hundejungen, an der
Spitze steht der Pirschmeister) 49
11. Jahressold für Instrumentalen (5) und Trom
peter (4) nebst 3 Jungen 330
12. Jahresbesoldung für Hofprediger und Sänger
(der erste Hofprediger hatte 70, der Kapellmeister
30, je 2 Bassisten, 2 Tenoristen, 2 Altisten
30 Gld., die Diskantisten keine Geldbesoldung) 216
13. Jahressold der Zeug-und Büchsenmeister (19Pers.) 582
14. Jahressold der Burggrafen (2), Haustrabanten (8),
Saalwärter (4) und Pförtner (2) .... . 192
15. Jahressold der Diener der Hofküche (32 Personen,
darunter ist der Teichmeister, Forellenfänaer
und Hoffischer) 405
16. Jahressold der Schenken und Bänder (8 Personen) 120
17. Jahressold der Lichtkämmerer und der Silber-
diener (3 Personen) 44
18. Jahressold der Hofbäcker (7 Personen) ... 51
19. „ der Hofschneider (5 Personen) . . 62
20. „ der Fruchtverseher (3 Personen) . 62
21. „ der Hofbau- und Handwerksleute (20)
(darunter der Mathematicus, Guardein, Probirer,
Hofmaler, Uhrmacher, Teppichmeister, Zeltmeister,
Armbrostirer) . . . . * 423
22. Jahressold der Wagen- und Karrenknechte (zu
10 Wagen) 108
Totalsumme alles Jahressoldes des fürstlichen und
Hofstaates 6615
II. Naturalien zu obigen Jahresbesoldungen.
Lundisch Tuch 76 Tücher und 18'/2 Ellen, Schlecht Tuch
11 Tücher und 23 Ellen; Wollenfuttertuch 790 Ellen; Barchent
107 Stück und 8 Ellen; Leinenfuttertuch 366 Ellen; Korn
634 Viertel; Hafer 130 Viertel; Gerste 65 Viertel; Erbsen
6 Viertel 5 Metzen; Reußen (ausländisches Rindvieh)
2 Stück; Haidochsen 1 Stück; Landrinder 1 Stück;
Hämmel 154 Stück; Schweine 31 Stück; Salz 18 Viertel;
Wein 1 Fuder, Bier 27 Fuder.
III. Verlag, Verwaltungskosten und andere Aus
gaben des fürstlichen Standes und der Hofhaltung.
Gulden.
1. Justiz. Reichskammergericht (zur Unterhaltung) 276
Hofgericht (zur Unterhaltung) . . . '750
Für Prozesse (auf Rechtfertigung) . . 200
2. Dienstgelder 300
3. Kostgelder (ordinaire) 112