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Der Nibelunge Not mit der Klage

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Bibliografische Daten

fullscreen: Der Nibelunge Not mit der Klage

Monographie

Persistente ID:
1633521966244
Titel:
Der Nibelunge Not mit der Klage
Signatur:
34 8° Grimm 5
Herausgeber:
Lachmann, Karl
Erscheinungsort:
Berlin
Verleger/Verlag:
G. Reimer
Dokumenttyp:
Monographie
Sammlung:
Grimmiana
Erscheinungsjahr:
1826
Umfang:
VIII, 311 Seiten
Anmerkung:
Handexemplar Wilhelm Grimms mit zahlreichen hs. Anmerkungen; mit zwei maschinenschriftlichen Beilagen
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
in der ältesten Gestalt mit den Abweichungen der gemeinen Lesart
Jahr der Digitalisierung:
2021
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Nibelunge Not mit der Klage
  • Einband
  • Handschriftliche Anmerkungen
  • Titelblatt
  • Leerseite
  • Vorrede
  • Der Nibelunge Not
  • Diu Klage
  • Verbesserungen
  • Handschriftliche Anmerkungen und eingeklebter Zettel
  • Graukeil
  • Einband
  • maschinenschriftliche Beilage (zwei Zettel)

Volltext

VI 
folio, bl. 215 mit der jahrzahl 1517 bezeichnet, enthält bl. 95 — 127 die 
Nibelungen (aber es fehlen str. 7 — 12, 1756 — 1786. 18558 — 1964, 2072 — 
2316) und bl. 131 — 139 die Klage bis z. 2100. ich habe nicht leicht 
andern angaben getraut, als den wenigen in Büschings wöchentl. nach- 
richten 2, 344 — 350. 3, 11 — 13 und dem facsimile bei Lafsbergs ausgabe 
(1408, 4 — 1417, 1). die handschrift wäre wohl einer sorgfältigen ver- 
gleichung werth. . 
e, zwei pergamentblätter in klein quart, fast vollständig NN. 1505, 
4 — 1532, 1. von Görres gefunden, von W. Grimm herausgegeben in den 
altdeutschen wäldern 3, 241 — 246. 
f, mehrere pergamentstreifchen mit 32 ganzen oder verstümmelten 
langversen (zwischen str. $49 und 1016), ebenfalls von Görres gefunden 
und in den altdeutschen wäldern 5, 247 — 249 von W, Grimm bekannt 
gemacht. 
g, siebenzehen blätter papier in der Heidelbergischen handschrift 
844 sollen enthalten NN. 1188, 3 — 1292, 2. 1490, 4 — 1551, 2. 1577, 
2, — 1627, 2. 2216, 2— 2229, 1. ich habe mich nur des abdruckes von 1188, 
3 — 1292, 2 in Büschings wöchentl. nachrichten 4, 165 — 176 bedient. 
Ob unter diesen handschriften B oder C älter seı, wüste ıch auf 
keine art zu entscheiden; und selbst das urtheil, dem ich doch nicht 
widerstrebe, A sei jünger als beide, möchte mehr auf diplomatischem 
gefühl gegründet sein als dafs es erweislich wäre. zum glück ıst daran 
schwerlich etwas gelegen: wenigstens ist von dem alter der handschriften 
das verhältnis der verschiedenen texte unabhängig. . steht allein allen 
übrigen Handschriften mit dem offenbar älteren text entgegen: unzählige 
eben so oft absichtliche als zufällige veränderungen sind allen übrigen 
zegen 4 gemein. die übrigen aber scheiden sich wieder ın zwei klassen. 
denn ein Kritiker, dem der veränderte und vermehrte text noch nicht 
genügte, unternahm eine neue umarbeitung, die sich in CEFGa*) erhalten 
hat: hingegen BHedefg sind rein von dieser umarbeıtung. Db**) stimmen 
mit den letzteren, aber im anfang der Nibelungen (bis 268, ı = 2158 L.) 
und im anfang der Klage (bis 540 == 697 L..) auffallend mit CZ, doch so 
dafs die überarbeitung in Db leicht die ältere 1st. 
Leichter wäre meine arbeit gewesen, wenn ich den text der hand- 
*) von a vermute ichs aus der üherschrift dventiure über der Klage, die nur C hat, und aus 
der ungelehrten angabe von, den neuen strophen. die handschrift C verständig mit a zu 
vergleichen und aus ihr zu ergänzen lohnte der mühe wohl: aber nichts könnte thörichter 
sein als die an- sich unbedeutende und neue handschrift ganz abzudrucken, 
+) was von D sicher ist, kann von b als wahrscheinlich vorausgesetzt werden. denn in der 
abgedruckten stelle zeigt sie sich mit D sehr nah verwandt.
	        

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