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Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

Mehrbändiges Werk

Persistente ID:
1598883345718
Titel:
Bürgerfreiheit und Staatsgewalt
Signatur:
34 2004 B 27
Autor:
Weidemann, Wilhelm
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Literatur zur Bibliothek und ihrem Bestand
Erscheinungsjahr:
1966?
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
die politischen Publizisten Friedrich und Karl Murhard
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1598883499781
Titel:
Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels
Signatur:
34 2004 B 27[2
Autor:
Weidemann, Wilhelm
Bandzählung:
Teil 2
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Literatur zur Bibliothek und ihrem Bestand
Erscheinungsjahr:
1966?
Umfang:
261-422, 115 Blätter
Anmerkung:
Kopie, unvollendetes, unveröffentlichtes Manuskript; leere Rückseiten wurden nicht gescannt
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Fortsetzung von Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus und Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels
Jahr der Digitalisierung:
2020
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bürgerfreiheit und Staatsgewalt
  • Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)
  • Einband
  • Leerseite
  • Kopie einer Seite aus einem Lexikon
  • Fr. Murhard u. K. Murhard 2. Bd. 16.-23 Kap. (handschriftlich)
  • 16. Kapitel Fortsetzung vom 15. Kap.
  • a) Der Zweck des Staates
  • c) Über Widerstand, Empörung und Zwangsübung der Staatsbürger gegen die bestehende Staatsgewalt, in sittlicher und rechtlicher Beziehung
  • d) Das Vetorecht
  • e) Gesetzesinitiative. Die Initiative bei der Gesetzgebung (In)
  • Zusatz zur allgemeinen Schriftstellerei Murhards im Anschluß an die Juli-Revolution
  • c) Das Recht der Nationen auf Verfassungen
  • 17. Kapitel Murhard in seinen kommentierende und lexikalen Publikationen
  • 18. Kapitel Murhards Werk in einer Gesamtanalyse
  • 19. Kapitel Murhard zwischen alten und neuen politischen Anschauungen
  • 20. Kapitel Murhards letzte Schicksale und persönliche Züge Murhards Stiftung der "Murhardschen Bibliothek" (Testament)
  • 21. Kapitel Die Entwicklung des vormärzlichen Liberalismus (kursorisch)
  • 22. Kapitel Murhards Anteil an dieser Entwicklung des vormärzlichen Liberalismus
  • 23. Kapitel Der "Apparat"
  • Schlußwort zum Ganzen der Arbeit
  • Zeitungsausschnitt "Zwei altliberale Publizisten. Dr. Wilhelm Weidemann sprach über die Brüder Murhard"
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

“T 
e)/ Geseuvzesinitiative. 
Die Initiative bei der Gesetzgebung (In) 
Im Vorwort dieser Schrift, die wohl für die damalige Zeit 
modernste und zukunftweisendste, betont Murhard ihren 
Zusammenhang mit der vom Königlichen Veto. Seide Schriften 
ergeben in ihrer wechselseitigen Ergänzung ein Ganzes. 
Der Ausgang der Untersuchung ist die aus Frankreich stam= 
mende irrtümliche Lehre, daß der Regent von der Repräsen=-= 
tativversammlung Belehrungen anzunehmen habe. Dadurch 
werde der Regent zur Partei, welche gegen die Repräsenta= 
tivversammlung in Opposition stehe. Murhard tritt in diese 
Frage auf den Standpunkt, daß alle aus dieser Situation 
erwachsenden Friktionen vermeidbar seien, wenn die Vor= 
schläge zu einem vesetz nicht im Wamen des Regenten vor= 
getragen werden, sondern vom Ministerium ausgehen und 
dargestellt werden, Nur so könnten in den Debatten die 
wahren Bedürfnisse frei und ungehindert erörtert werden. 
Die Krone vergibt sich nichts, wenn sie diesen Auseinander 
setzungen gelassen zuschaut. Der Regent verhandelt nicht 
mit den einzelnen Deovutierten. Das Schicksal Neckers sollt 
warnen, als der Minister den König in Kontakt mit den 
Deputierten brachte und dabei das eigene Ansehen einbüßte 
und den König dem Argwohn aussetzte (>). 
"Wenn die Götterbilder von ihren erhabenen Postamenten 
herabsteigen, dann entweicht die heilige Ehrfurcht, die 
wir ihnen zollen, und wir richten sie nach ihren Taten 
und Worten, als wären sie unseresgleichen". 
Murhard wendet sich zunächst den Formen zu, unter denen 
Gesetze in den verschiedenen Staaten zu verschiedenen 
Zeiten zustande gekommen. Dabei grenzt er bald sein Unter» 
suchungsfeld ab und beschränkt es auf diejenigen Staats= 
formen, "wo eine geregelte Konstitution mit einer Volks= 
vertretung besteht". Er unterscheidet drei Möglichkeiten 
des Anteils an der Gesetzgebung: entweder fällt sie aus= 
schließlich der Regierung oder den Volks- und Landesreprä«= 
sentanten zu (wobei dem Regenten etwaige Prärogative 
Wwärksam werden); schließlich kann die Gesetzesinitiative 
jenen beiden gemeinschaftlich zustehen. Welche Form die 
4X
	        

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