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Friedrich Wilhelm August Murhard

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Bibliografische Daten

fullscreen: Friedrich Wilhelm August Murhard

Monographie

Persistente ID:
1594722260445
Titel:
Friedrich Wilhelm August Murhard
Signatur:
35 1954 B 1766
Autor:
Weidemann, Wilhelm
Erscheinungsort:
Frankfurt am Main
Dokumenttyp:
Monographie
Sammlung:
Literatur zur Bibliothek und ihrem Bestand
Erscheinungsjahr:
[1921]
Umfang:
82 Seiten
Anmerkung:
Dissertation, Universität Frankfurt am Main, 1921
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
(1778 - 1853) : ein Publizist des Altliberalismus
Jahr der Digitalisierung:
2020
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Friedrich Wilhelm August Murhard
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelblatt
  • Leerseite
  • [Vermerk über den Prüfer und den Tag der Disputation]
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnung
  • Literatur
  • Einleitung. Das ausgehende Zeitalter des Absolutismus und der Beginn neuer sozialer und politischer Vorstellungen.
  • Erster Abschnitt. Das Leben Murhards bis zum Ende der Freiheitskriege
  • Zweiter Abschnitt. Von den Zeiten der Restauration bis zur Juli-Revolution.
  • Dritter Abschnitt. Die Julirevolution und Murhards literarische Tätigkeit der folgenden Jahre.
  • Kap. 7. Murhard und die Julirevolution
  • Kap. 8. Der Staat
  • Kap. 9. Volkssouveränität und Widerstandsrecht
  • Kap. 10. Die Legislative
  • Kap. 11. Die Parteien.
  • Vierter Abschnitt. Murhards Ausgang
  • Schlussbetrachtung
  • Lebenslauf
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

zung AlLST Störungen, die dor menschlichen Tätigkeit gefährlich 
werden können „und wo: dies nicht möglich ist,gemeinschaftliches 
ENDReN OP Unfälle, um solche wenigstens dem Linzelnen weniger 
fühlbar zu machen" (ebd.143/4). In der Realisierung eines solchen 
Kulturprograms zivilisatorischen Charskters muss sich der Staat 
alles angelegen sein lassen, was zunächst darauf aus ist,in öf“ 
fentlicher Hygiene für Erhaltung und Stärkung der. Volksgesundhei% 
zu sorgen; und wie vieles davon in einer erzieherischen Ausbildung 
des physischen Bürgers und vor allem des jungen Menschen erreicht” 
wird, so gilt es doch in ungleich höherem Maße auf die Steiges 
rung der moralisch-intellektuellen Fähigkeiten acht zu haben,wo- 
dur der Vensch In die Lage versetzt wird,über die POT OS che Na- 
tur zu triumphieren, Besonders gilt dies für die Gestaltung der 
KERNE ÄIEREN gesellschaftlichen Verhältnisse, deren Wertmesser 
nicht zuletzt „in dem Verhalten der 8inen gegen die Freiheit,die 
Thre,die Religion und Sitten der anderen zu.suchen ist" (ebd.154) 
Im wirtschaftlichen muss „Sicherheit und Gewissheit des Kigentums 
und der Ligentumsverhältnisse, Leichtigkeit der Erwerbung und des 
Verkehrs mit denselben " (ebenda) herrschen, und alles beseitigt 
werden, was Gewerbe und Industrie und Handel in der Vervollkomme 
nung und dem Austausch ihrer Produkte und Objekte hindert (ebd,155 
In diesem Zusammenhang räumt Murhard der physischen Genussvollkom- 
menheit als einer Kulturbedingung (ebd,172) zum geistigen Wohlsein 
eine Stelle ein und tritt erneut in Gegensatz zu den Kantianern, 
wenn er den Wohlfahrtsgedanken annimut,allerdinsgs nur soweit,dass 
neben das äussere Wohl üdoch ein pe ethisches Motiv tritt, _ 
das „Privatinteresse in allen Kollisionsfällen dem allgemeinen 
Interesse zum Opfer zu bringen (ebd,.211), Das Gefährliche,das 
in diesem Prinzip liegt,vor allem,wemn in einem Staate Kegierung 
und Volk etwas Getrenntes sind, verkennt er keineswegs, sieht aber 
darin doxch schliesslich nur eine Organisationsfirage der ötaats= 
gewalt und bleibt bei der Meäinung,dass „das Wohl der m 
Bor Staatsgenossen Ohne Inkonvenlanz als ütaatszweck Ss tend ge 
macht werden könne, wenn man nur den Grundsatz festhält,dass zur 
Erreichung desselben nie unrechtliche und unsittliche Mittel im, 
Anwendung gebracht werden dürfen"(ebd.213), N 
m Damit ist das dritte Zweckzentrum des Staates erreicht, 
die Rechtssicherheit. Es ist tie Gründung und Wahrung des Rechts= 
zustandes,in dessen folgerichtigem Ablauf einmal nach aussen hin 
äie Selbstatändigkeit und Unabhängigkeit des ütaates gesichert 
sein muss, damit das Volk frei und nie als Sklave eines anderen 
erscheint,und ebenso nach innen eine feste Orünung das Ziel ist, 
damit der Einzelne in seinen vielseitigen Arbeits- und Schaffende 
nöglichkeiten gedeihen kann (Zw.d.St.367). Mit den Mitteln der. 
positiven Rechtsordnung darf der Staat aber nur da an den Einzel-' 
nen herantreten, wo es zum Zwecke der VUebereinstimmung im Ganzen. 
notwendig 1st. Öberster Grundsatz in seinem Verhältnis zum Indivi- 
duum, 00880n Selbstzweck ausser Frage steht, ist der Gedanke der 
Unabhängigkeit des Zinzelmenschen; und wie der Staat nie weiter 
Zehen kayn, als dass er dem auf etwas Inneres gerichteten Streben 
( Menschen die Bahn durch äussere Ordnung ebnet und sichert" 
(ebda.369),so wird derjenige Staat „am meisten die häheroen Zwecke 
erreichen, welsher mehr ein freieres. Wirken der Bürger anzuregen 
und zu leiten als äurch unmittelbares Gebot selbst zu wirken Sucht 
(ebd.), Diese Unabhängigkeit des Menschen ist seine Freiheit und 
zwar derart,dassıdie äussere Freiheit nicht von der inneren zu 
trennen ist, und in der Herrschaft des Rechts und ihrem Korreliat 
der Gerüchtigkoit sich als sittliche Ordnung und Hauptgrund des 
Staates enthüllen: (ebd,266). Damit nähert er sich doch wieder Kant 
wenn er necht und Gerochtigkeit „Zwar nicht das eing4ge, Oder a0M 
höchste Gut des Staates” nennt, „aber üocch das erste ülement des= 
selben,mithin auch die unumgänglich notwendige Sedingun& BIP ve 
dessen, was sonst ngch in und durch den Staat geschehen 8611‘ jebd. 
160). Wenn ausdrücklich die Aufgaben des Staates über das Rochtse 
Fo4nomen hörausgeschloben werden, so wird diese Sea cheimmug CDOnSO 
begleitet durch dio "unyerkehnbare Proteststellung des Individuums 
in seiner ureicen4&#ten ‚Sphäre gegen die staatliche Allmacht.
	        

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