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Friedrich Wilhelm August Murhard

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Bibliographic data

fullscreen: Friedrich Wilhelm August Murhard

Monograph

Persistent identifier:
1594722260445
Title:
Friedrich Wilhelm August Murhard
Shelf mark:
35 1954 B 1766
Persons involved:
Weidemann, Wilhelm
Place of publication:
Frankfurt am Main
Document type:
Monograph
Collection:
Literatur zur Bibliothek und ihrem Bestand
Year of publication:
[1921]
Scope:
82 Seiten
Annotation:
Dissertation, Universität Frankfurt am Main, 1921
Language:
German
Sub title:
(1778 - 1853) : ein Publizist des Altliberalismus
Digitisation date:
2020
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Contents

Table of contents

  • Friedrich Wilhelm August Murhard
  • Cover
  • Blank page
  • Titelblatt
  • Blank page
  • [Vermerk über den Prüfer und den Tag der Disputation]
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnung
  • Literatur
  • Einleitung. Das ausgehende Zeitalter des Absolutismus und der Beginn neuer sozialer und politischer Vorstellungen.
  • Erster Abschnitt. Das Leben Murhards bis zum Ende der Freiheitskriege
  • Zweiter Abschnitt. Von den Zeiten der Restauration bis zur Juli-Revolution.
  • Dritter Abschnitt. Die Julirevolution und Murhards literarische Tätigkeit der folgenden Jahre.
  • Kap. 7. Murhard und die Julirevolution
  • Kap. 8. Der Staat
  • Kap. 9. Volkssouveränität und Widerstandsrecht
  • Kap. 10. Die Legislative
  • Kap. 11. Die Parteien.
  • Vierter Abschnitt. Murhards Ausgang
  • Schlussbetrachtung
  • Lebenslauf
  • Blank page
  • Grey chart
  • Cover

Full text

Wir wissen, dass diese Vorwürfe einer zu starren Rechts- 
interpretation in den Kentschen Auffassungen weniger gegen Kant 
erhoben werden dürfen 8els vielmehr gegen seine spätere Schule,mit 
deren Vertretern wie Zarachiae, Behr, Aretin, Rotteck u,a. sich 
Murhard vornehmlich auseinandersetzte. Immerhin erscheint es ahge- 
bracht, seinen Protest hervorzuheben und in würdigenderet Vorwog- 
nahme seine noch folgenden positiven Zwecksetzungen des Staates 
auf das allerstärkste zu betonen,wie es auch schon vop anderer Seile 
te geschehen ist (Handbuch dem Politik, Lpz.1914,Bd.1 5,63 Ha Vo” 
Frisch),dass MMurhard zuerst die greifache Gruppierung staatlicher 
teleologischer Tätigkeit geschieden, wie sie dann in der staats- 
rechilichen Literatur über Haltzendorff (Prinzipien der Politik 
1870748 in Jellineks Staatslehre (a,8,.0.2483 ff) ihre heute allge- 
me ingü 400 Formulierung gefunden hat als Sicherheitszweck,Rechts- 
zweck im Sinne der Fortbiliung des Rechtes des Staates und Kultur- 
zweck mit einmal zivilisatorischen und andererseits speziell gei- 
stig kulturellen Aufgaben, / 
Drei Zentren gind es,von denen aus der Staat zur Konsti+ 
fuierung und Erfüllung seiner Zwecke und damit seiner Wesenhaftig- 
keit kommt (Zw.d.8t.143 ff). Erstens ist es die Erziehung‘ des Men- 
schengeschlechts und seine moralische Ausbildung zur inneren Preis 
heit, zur Selbstzucht, "Zur Herrschaft der Vernunft und des reinen 
Willens über die rohe tierische Sinnlichkeit" (ebd.). Es ist der 
Zweckbereich,der den Staat in eine bestimnte Beziehung setzt zu 
dem Endzweck der Menschheit überhaupt; er ist ebenso sehr nur 
mittelbarer Aufgabenbereich des Staates, wie »ekehrt nie die 
gtastliche Bindung von Menschen eingegangen vorden darf,wenn dadurd 
die Annäherunz an den ndaweck der /enschheit unmöglich gemacht 
wird, Vit Welcker wendet er sich in der Auffassung, dass der Staat 
zwar Mittel der sittlichen Nxistenzs des Venschen, aber nie das 
sittliche Leben selbst sei, ausdrücklich gegen Nesel (ebd.243}; 
niemals keamn das Sittongesetz unmittelbar zum Fündamentalsatz eine 
Staates gemacht werden. Und doch dreht sich der Staat „um den les 
heitszweck wie um seine Achse" (ebd.320)..Bin Glanzpunkt der Zivi- 
lisation"(ebd.327) ist ihm diese höhere Ansicht vom Staate,die 
alle Rechte uni alle Pflichten des Bürgers unter die Forderung der 
Humanität stellt und in ihrer Erfüllung dem Staat grundlegende 
Aufgaben zuweist. „Doch ist‘ dies nicht so zu verstehen,als ob der 
Staat unmittelbar bezwecke, die in ihm vereinigten Menschen ein- 
zeln fir den Menschheitszweck zu erziehen, zumal die bessere und 
tiefere Seite der Erziehung, die Bildung zum Sittlichen insbes0ONwe=- 
dere, dem Venschen weniger von aussen her, als von innen, von ihm 
selbst und seiner eigenen Anregung kommen muss, sondern weil der 
Staat durch mancherlei Einrichtungen, welche sich mit fortschrei- 
tender Kultur in ihm und durch seine Unterstützung und Gerantie 
für Geistesbildung und ungestörten Lebensgenuse allmählich erstehep 
können und erheben werden,mittelber die Ausbildung des Menschentums 
zu erleichtern und zu befördern geeignet ist" (ebd.355). 80 er= 
wäghst dem Staat das Recht und die PPlicht zur Erziehung, &ber nur 
soweit es sich um die rein menschliche Erziehung handelt und die 
mit dem Telos der Sittlichkeit „in der religiösen Erziehung einen 
festen Grund hat" (eba,.347). Wie möyzlichste Vollkommenheit am um 
möglichste Vollendung der menschlichen Natur in physischer und 
 GegeLiger Begiehung das Wesen humanitärer Kultur ausmachen und wie 
Solche Kultur niemals in einem wohl möglichst rechtlich ESOTÄNSEON 
Naturzustand erreichbar (ebd.319),sondern als „Niederschlag aus den 
Zerstörungsprozesse alles Individuellen" (ebd 422) erscheint,so 
„darf daher geschlossen werden,dass die menschlichen Anlagen hie= 
nieden nur in der Gattung vollständig entfaltet werden sollen und 
dies von der Natur durch die Bildung der Menschenvereine bezweckt 
wird" (ebd.393). Damit‘ beruft sich Murhard auf Kant („Idee einer 
alkgem,Gjeschichte,..") und findet so die Aufnahme dieses Zweck- 
bereichs unter M16 nero baren AUTHaDEN des Staates nicht etwa 
wellkürlich bestimmt, sondern vom „Gesetz der Katur unveränderlich 
und zebieterisch  FoSteosetat" (Zw.0.St.361). 
In stark befingendem Verhältnis zu dem ersten steht der 
zweite EWOOKKONDLOX SB Staaten, Es sind die vornehmlich zi@eilisSä= 
Torischen Aufgaben,dje Herrschaft über die Natur,die Kenntnis ihrer 
Kräfte und ihre Nurzbarmachung. Zbenso die Abwendung und Verhinde-
	        

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