Geschichte der Residenzstadt Cassel

Bibliographic data

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Persistent identifier:
1579864521798
Title:
Geschichte der Residenzstadt Cassel
Shelf mark:
35 4° H.top. 62e
Persons involved:
Brunner, Hugo
Place of publication:
Cassel
Publisher:
Pillardy u. Augustin
Structure type:
Monograph
Collection:
Kassel
Year of publication:
1913
Scope:
XVI, 455 Seiten
Language:
German
Sub title:
913 - 1913 : zur Feier des tausendjährigen Bestehens der Stadt im Auftrage des Magistrats

Contents

Digitisation date:
2020
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Title:
Kapitel IV. Zeit der Ruhe. Wachsender Wohlstand, 1413-1509.
Structure type:
Chapter
Collection:
Kassel

Contents

Table of contents

  • Geschichte der Residenzstadt Cassel
  • Cover
  • Blank page
  • Neues Rathaus. (Erbaut 1905-1909). [Tafel 1]
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Häuser von geschichtlicher Bedeutung.
  • Tafel 2
  • Kapitel I. Älteste Zeit bis zum Aussterben des Thüringer Landgrafenhauses (1247) und der Erbauung der neuen Burg in Cassel durch Landgraf Heinrich das Kind (1277).
  • Kapitel II. Cassel als Hauptstadt von Niederhessen. Gründung zweiter Städte, 1277-1376.
  • Kapitel III. Innere und äußere Kämpfe. Sieg der Territorialherrschaft über das städtische Geschlechterregiment, 1376-1413.
  • Kapitel IV. Zeit der Ruhe. Wachsender Wohlstand, 1413-1509.
  • Kapitel V. Das Jahrhundert der Reformation und der Renaissance. Höhe des bürgerlichen Lebens. Erste Blüteperiode Cassels, 1509-1618.
  • Kapitel VI. Der Dreißigjährige Krieg und seine Folgen, 1618-1677.
  • Kapitel VII. Das Zeitalter des Landgrafen Karl. Gründung der Oberneustadt. Zweite Blüteperiode, 1677-1730.
  • Kapitel VIII. Vom Tode des Landgrafen Karl bis zur Auflösung Hessen-Cassels durch Napoleon. Der Staatsabsolutismus auf der Höhe. Siebenjähriger Krieg und vorübergehende dritte Blüte Cassels, 1730-1806.
  • Kapitel IX. Die Zeit der französischen Fremdherrschaft und des Königreichs Westfalen, 1806-1813.
  • Kapitel X. Von der Wiederherstellung des Kurfürstentums bis zum Erlaß einer Verfassung. Zeit der Reaktion und der getäuschten Hoffnungen, 1813-1830.
  • Kapitel XI. Die Periode der Verfassungskämpfe, 1830-1850.
  • Kapitel XII. Die Zeit der Reaktion. Herstellung der Verfassung von 1831. Untergang der Selbstständigkeit des Kurstaates.
  • Schluß. Cassel als preußische Provinzial-Hauptstadt
  • Tafel 25
  • Anhang I. Nachweise über das einstmals dem Kloster Kaufungen gehörige Haus in Cassel.
  • Anhang II. Übersicht über das Armenwesen.
  • Anhang III. Die städtischen Schulden zur Zeit der westfälischen Regierung.
  • Druckhinweise
  • Blank page
  • Color chart
  • Cover

Full text

77 
IV. 
Zeit der Ruhe. / Wachsender Wohlstand, 1413—1509. 
Hermanns einziger überlebender Sohn Ludwig war bei des Vaters 
Tode erst elf Jahre alt. Die Vormundschaft übernahm sein Schwager, Herzog 
Heinrich von Braunschweig, die Kegierungsgeschäfte aber führte ein Regent 
schaftsrat, aus Mitgliedern der Ritterschaft und gelehrten Geistlichen zu 
sammengesetzt, in welchem Eckhard von Röhrenfurt, Marschall und später 
auch Oberamtmann von Hessen, lange Zeit die leitende Persönlichkeit war. 1 ) 
für Hessen und für Cassel war es ein Glück, daß die Landesregierung in 
die Hände von Männern gelegt wurde, welche sich bereits unter Eandgraf 
Hermann bewährt hatten und jetzt die Befugnis erhielten, die Härten zu 
mildern, die der alte Herr begangen hatte. Daß man damit nur auf fein Ab 
leben gewartet hatte, beweist am augenfälligsten der Erlaß eines neuen er 
weiterten Stadtrechts, das am 29. Juni 1413 publiziert wurde, und mehr noch 
als dieses Stadtrecht an sich die Tatsache, daß es bereits zwei Wochen nach 
Hermanns Tode fertig war. wir heben daraus (und aus den wenig später ge 
gebenen Zusätzen) nur einige Punkte hervor, die dartun, daß es Ernst war mit 
dem Versprechen, die der Bürgerschaft abgedrungenen Zusagen tot und un 
verbindlich sein zu lassen. Tlachdem Eandgraf Hermann alles Gewohnheits 
recht in hiesiger Stadt abgeschafft hatte, wird dieses wieder als gültig aner 
kannt, sofern es vom Rat der Stadt als solches unter Eid behauptet wird. 
Auch darf die Stadtbehörde wieder Ordnungen und Statuten erlassen und 
ihre Rachachtung gebieten. Rats- und Schöffenkolleg ergänzen sich selbst, 
und nur zum Bürgermeisteramt find zwei oder drei Personen in Vorschlag zu 
bringen, daraus der Eandgraf einen bestätigt. 
wenn, um alle Parteilichkeit und Gunst auszuschließen, kein hiesiger 
Bürger zum Schultheißenamt oder ähnlicher Stellung zugelassen werden soll, 
so hatte man gewiß Grund dazu. 
Was sonst in wirtschaftlicher Hinsicht das neue Recht brachte, war wohl 
die festsetzung und Klarlegung von Gebräuchen, die bisher strittig gewesen 
waren. Der Porst, der damals noch mit Eichen und Buchen bestanden war, 
1) Siehe Küch: Line Quelle zur Geschichte des Landgrafen Ludwig I. (Z. H. G., 
Bd. 43, S. 144—277), welcher vortrefflichen Untersuchung die nachfolgende Darstellung 
vieles verdankt.
	        

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