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Adress-Buch von Cassel (Jg. 71.1904)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Adress-Buch von Cassel (Jg. 71.1904)

Zeitschrift

Persistente ID:
1382947338432
Titel:
Adreßbuch von Kassel und Umgebungen
Signatur:
Verschiedene Signaturen
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Sprache:
Deutsch
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1382947338432_1925
Titel:
Einwohnerbuch (Adreßbuch) der Stadt Cassel sowie der Ortschaften Harleshausen, Ihringshausen, Niedervellmar, Niederzwehren, Oberzwehren, Sandershausen, Waldau, Wilhelmshöhe, Wolfsanger, Gartenstadt Brasselsberg
Signatur:
38 8° Hass. top. 53
Bandzählung:
Jg. 89.1925
Erscheinungsort:
Cassel
Verleger/Verlag:
Schönhoven
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Zeitschriften
Erscheinungsjahr:
1925
Umfang:
Getr. Zählung
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
für das Jahr 1925
Jahr der Digitalisierung:
2015
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Adreßbuch von Kassel und Umgebungen
  • Adress-Buch von Cassel (Jg. 71.1904)
  • Einband
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Stand der Bevölkerung
  • Polizei-Verordnungen
  • Sehenswürdigkeiten, Theater und Konzerte
  • Verkehrswesen (Eisenbahnen, Post, Telegraph, Strassenbahnen, Mietwagen, Dienstmänner)
  • Krankenpflege
  • Feuerlöschwesen
  • Behörden, Oeffentliche Institute und Anstalten, Vereine
  • Anzeigen-Anhang
  • Alphabetisches Verzeichnis der Casseler Adressen
  • Nach Strassen geordneter Nachweis der Bewohner jedes einzelnen nummerirten Hauses der Residenzstadt Cassel
  • Einwohnerverzeichnis der Ortschaften
  • Auszug aus dem Genossenschafts- und Handelsregister
  • Casseler Geschäfts-Verzeichnis nach den Branchen geordnet
  • Plan des Königlichen Theaters zu Cassel
  • Werbung
  • Jubilaeums-Ausstellung Cassel 1905, Lageplan
  • Plan der Residenzstadt Cassel
  • Werbung
  • Farbkeil
  • Einband

Volltext

XIV I. Polizei-Verordnungen. — Sehenswürdigkeiten, Theater und Konzerte. 
§ 6. Die unterlassene, die verspätete, die unvollständige und die falsche Meldung, sowie 
jede andere Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser, mit dem 1. Dezember d. Jahres 
in Wirksamkeit tretenden Verordnung wird mit Geldbusse bis zu 30 Mk. oder verhältnismässiger 
Haftstrafe geahndet. 
Polizeiverordnung vorn 15. Dezember 1880. (Amtsblatt S. 324). 
§ 1. Gast- und Herbergswirte sind verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem ihnen von 
der Ortspolizeibehörde vorgeschriebenen Schema zu halten, dasselbe jedem bei ihm einkehrenden 
Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulegen und auf die richtige und voll 
ständige Ausfüllung der Rubriken zu achten. 
§ 2. Jeden Morgen bis spätestens 8V2 Uhr sind alle während des vorhergehenden Tages 
oder während der Nacht angekommenen Fremden von den Wirten der Ortspolizeibehörde — bei 
Königlichen Polizei-Verwaltungen im betreffenden Polizei-Bureau — in der von derselben vor 
geschriebenen Weise schriftlich durch sogenannte Meldezettel anzumelden. 
* § 3. Fremde, welche länger als eine Woche in einem Gasthause (Herberge) logieren, 
sind am 8. Tage nochmals nach der für Anmeldungen an dem betreffenden Orte bestehenden 
Vorschriften zu meiden. 
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldbusse bis zu 30 Mk. 
oder mit entsprechender Haft bestraft. 
Ortspolizeiverordnung für Cassel vom 24. Januar 1887. (Amtlicher Anzeiger Nr. 6). 
§ 1. Der Absatz 2 des § 5 der Polizeiverordnung vom 6. November 1876 über das Ein 
wohnermeldewesen wird hierdurch aufgehoben. An dessen Stelle tritt die folgende Vorschrift: 
Alle nicht der klassifizierten Einkommensteuer unterliegende Personen haben ausserdem 
das „Abzugs-Attest“ der früheren resp. der hiesigen Steuerveranlagungsbehörde im Einwohner- 
Meldeamt abzugeben beziehungsweise in Empfang zu nehmen. Sie haben ausserdem an der 
selben Stelle zu etwa erforderlicher Ergänzung ihrer Meldung mündliche Auskunft zu geben, 
wenn sie hierzu besonders vorgeladen werden. 
§ 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., an deren Stelle im Un 
vermögensfalle Haft bis zu 14 Tagen tritt, bestraft. 
3. Sehenswürdigkeiten, Theater und Konzerte. 
A. Bibliotheken. 
a) Landesbibliothek im 1. Stocke des Museumsgebäudes am Friedrichsplatz, Eingang 
im Hofe rechts. 1. und 2. Beamter: Direktor Dr. Lohmeyer und Oberbibliothekar 
Dr. Brunner. Ständige Ausstellung seltener Handschriften und Druck 
sachen im grossen Bibliothekssaale; Eintritt frei Montags und Donuerstags von 11 bis 
12*/2 Uhr, sonst, soweit tunlich, für je 25 Pfg. (Gesellschaften zusammen 1 Mk.). 
b) Murhardsche Bibliothek der Stadt Cassel, (provisorisch bis zur Vollendung des 
Neubaues): Obere Königsstrasse 2 I. Das Ausleihezimmer und der Lesesaal sind an 
allen Wochentagen von 9 Uhr Vorm, bis 1 Uhr Nachm., sowie am Montag, Mittwoch und 
Freitag Nachm, von 4—6 Uhr geöffnet. Vorstand: Stadtbibliothekar: Dr. Steinhausen. 
B. Konzerte. 
a) Im Königlichen Theater während der Spielzeit in den Wintermonaten: Abonnements- 
Konzerte des Königlichen Theater-Orchesters. 
b) Kaisersäle, Haupteingang Bahnhofstr. 24 neben Hotel Kaiserhof. Theater und Konzert 
säle, Wintergarten, Wandelhalle. Im Theatersaal vom 16. September bis 15. Mai täglich 
Spezialitäten-Vorstellung. Preise der Plätze: Balkonloge: 3 Mk, Loge: 2 Mk., Rang 
nummeriert: 1.50 Mk., Rang unnummenert 1.25 Mk., 1. Saalplatz 1 Mk., 2. Saalplatz 
75 Pfg. Im Kaisergarten (Haupteingang Bahnhofstrasse 24) vom 16. Mai bis 15. September 
jeden Abend 8 Uhr Spezialitäten-Vorstellung. Im Parterre-Saal vom September bis 
April Konzerte. 
c) Im Stadtpark: im Sommer täglich Abends 8 Uhr Konzert, ausgeführt von den hiesigen 
Militär-Kapellen, bei ungünstiger Witterung in den grossen Sälen; im Winter mehrmals 
wöchentlich. 
d) ln der Carl saue: im Sommer: mehrmals wöchentlich, Nachmittags 4 Uhr, ausgeführt von 
der Kapelle des Infanterie-Regiments von Wittich. (Mehrfach Symphoni-Konzert.) 
e) Im Grand Hotel Wilhelmshöhe (fünf Minuten von der Endstation der elektr. Bahn), 
jeden Donnerstag 4 Uhr Symphoni-Konzert, jeden Sonntag 4 Uhr grosses Militär-Konzert, 
im Sommer auch Mittwochs Konzerte.
	        

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