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Instrumentalsätze. Violino primo/Canto Primo : 17. Jh.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Instrumentalsätze. Violino primo/Canto Primo : 17. Jh.

Musikdruck

Persistente ID:
1359110866772
Titel:
Instrumentalsätze. Violino primo/Canto Primo : 17. Jh.
Signatur:
2° Mus. 28[1
Komponist:
Buonamente, Giovanni Battista
Rossi, Salamone
Erscheinungsort:
Venedig
Verleger/Verlag:
Vincenti
Dokumenttyp:
Musikdruck
Sammlung:
Musikalien
Erscheinungsjahr:
1636-1642
Ausgabebezeichnung:
Zwei- bis sechsstimmig
Umfang:
II, 30 Blätter
Literatur:
Horstmann, Angelika: Katalog der Musikdrucke aus der Zeit der Kasseler Hofkapelle (1550-1650). - Wiesbaden : Harrassowitz, 2005. - S. 24 - 25
Sprache:
Italienisch
Jahr der Digitalisierung:
2013
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Adreßbuch von Wehlheiden, Wahlershausen, Wilhelmshöhe, Kirchditmold, Harleshausen, Rothenditmold
  • Adreß=Buch von Wehlheiden, Wahlershausen, Wilhelmshöhe, Kirchditmold, Rothenditmold, Harleshausen für das Jahr 1897 (1897)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelblatt
  • Leerseite
  • Adreß-Buch der Gemeinde Wehlheiden.
  • Leerseite
  • Adreß-Buch für die Gemeinde Wahlershausen.
  • Adreß-Buch für die Gemeinde Kirchditmold.
  • Leerseite
  • Adreß-Buch für die Gemeinde Rothenditmold.
  • Leerseite
  • Adreß-Buch der Gemeinde Harleshausen.
  • Werbung
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

XI 
Abtheilung 111 für M. Q. S. W. X. V. und die in Folge von Ein— 
wendungen des Schuldners nach & 686 C.-P.»O. sich ergebenden Klagen gegen 
ie in diesen Sachen als Kläger aufgetretenen Personen. — Amtsgerichtsrath Dr. 
Schmidt, Stellvertretung durch Abtheilung XII, nöthigenfalls J1. Im Falle 
der Zuweisung eines Gerichtsassessors hat dieser den Buchstaben W. sowie alle 
Requisitions und Mahnsachen zu bearbeiten und an erster Stelle den Abtheilungs⸗ 
lichter zu vertreten. — Sitzungsstage: Montag (Gerichtsassessor) Mittwoch, 
Freitag — Gerichtsschreiber: Secretär Wiecklow. 
Abtheilung XII für B. B. F. P. B. V, V. Z. und die in Folge 
bon Einwendungen des Schuldners nach 8 686 C.-P. O. sich ergebenden Klagen 
gegen die in diesen Sachen als Kläger aufgetretenen Personen. — Amtsgerichts⸗ 
zalh Fenner, Stellvertretung durch Abthetlung III, nöthigenfalls J. Im Falle 
der Zuweisung eines Gerichtsassessors, hat dieser, die Buchstaben P. B- V. zu be⸗ 
arbeslen und an erster Stelle den Abtheilungsrichter zu vertreten. — Sitzun 3 
age: Montag (Gerichtsassessor), Mittwoch und Sonnabend. — Gerichtsschreiber: 
Zecretär Mohrmann. 
Abtheilung 1VY für vorläufige Verwahrung von Geldern, Werthpa pieren 
dostbarkeiten und leßtwilligen Verfügungen, Führung des Handelsregisters, Börsen⸗ 
registers, Schiffsregisters, der Genossenschaftsregister und des Musterregisters, 
ie die Strafsachen wegen Uebertretungen, Forstdiebstahlss und Privatklage- so— 
vie Strafbefehlssachen wegen Vergehen und den Strafvollzug in diesen Sachen. 
Amisgerichtsrath Kremer, Stellvertretung in Strafsachen durch Abtheilung V, 
in den uͤbrigen Sachen durch Abtheilung R. Im Falle der Zuweisung eines 
inbesoldeten Gerichtsassessors hat dieser die Bearbeitung der Strafsachen, soweit 
Hie Strafthat nicht im Bezirke der Stadt Cassel begangen ist, sowie die Führung 
des Handels- und Genossenschaftsregisters, soweit der Sitz der Firma bezw. der 
Genossenschaft im Landbezirke liegt, ift auch an erster Stelle Vertreter des Ab⸗ 
ellumgorchners — Schöffensstzungen: Dienstag, Freitag und am letzten 
Zonnabend im Monat. Der Gerichtsassessor übernimmt die erste Dienstags- so— 
pi die zweite und letzte Freitagssitzung im Monat. — Gerichtsschreiber: Secretär 
aspar. 
Abtheilung V für sämmtliche Strafsachen wegen Vergehen, soweit nicht 
ein Strafbefehlverfahren beantragt worden ist. — Amtsrichter Westrum, Stell⸗ 
bertretung durch Abtheilung XI, nöthigenfalls Abtheilung IX. Für den Fall 
der Zuweisung eines Gerichlsassessors hat dieser die Bearbeitung der Sachen, in 
velchen der Name des Augeklagten bezw. des erstgenannten von mehreren An— 
geklagten mit einem der Buchstaben von 8. bis 2. beginnt und ist an erster 
Slelle Vertreter des Abtheilungsrichters. — Schöffensitzungen: Montag und 
Donnerstag (Gerichtsassessor jeden zweiten Donnerstag). — Gerichtsschreiber: 
Secretär Gommerfeld. — der Abtheilungsrichter hat,auch den Vorsitz in den 
Ausschuß behufs Feststellung der Jahreslisten der Schöffen und der Vorschlags⸗ 
isten der Geschworenen sowie die Ausloosung der Schöffen zu den ordentlichen 
Schöffensitzungen der Abtheilungen 1V9 und V. 
Abtheilung VI für den Stadtbezirk Cassel die Vormundschafts-, Nach— 
laß⸗, Zwangsversteigerungssachen, Zwangsverwaltungen und die in den 88 133 
olg. des Gesetzes vom 13. Juli 1883 zugelassenen Aufgebote, sowie die Rechts⸗ 
Jüufse in diesen Sachen. — Amtsrichter Lahmeyer, Stellvertretung durch die 
Abtheilung Vll. Im Falle der Zuweisung eines Gerichtsassessors hat dieser die 
Vormundschaften mit den Buchstaben A. und B. die Sachen, welche die Antretung 
der Erbschaft mit der Rechtswohlthat des Inventars und die Sicherstellung des 
Vermögens der Kinder bei Eingehung einer 2. ꝛc. Ehe seitens des Vaters betreffen, 
und die Zwangsversteigerungen von A. bis K. zu bearbeiten, auch den Abtheilungs⸗ 
richter an erster Stelle zu vertreten. — Termine: für Vormundschaftssachen: 
Montag (Gerichtsassessor)), Mittwoch, Freitag und Sonnabend (Zwangserziehungs⸗ 
achen); für Rechtshülfesachen und Zwangsversteigerungen: Dienstag und Donner— 
tag (Gerichtsassessor). — Gerichtsschreiber: Secretär Finkelde. — Drei Ab— 
heilungen für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuchsachen, Erb⸗ 
hescheinigungen, Testamente, Vormundschafts-, Nachlaß⸗, Zwangsversteigerungs⸗ 
sachen, Zwangsverwaltungen und die in den 88 133 folg. des Gesetzes vom 13. 
Juli 1883 zugelassenen Aufgebote, sowie die zugehörige Rechtshülfe für den Land⸗ 
—
	        

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