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Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])

Zeitschrift

Persistente ID:
1358331788521
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
Verschiedene Signaturen
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1358331788521_1788_2
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
38 8° HZ 10
Bandzählung:
1788, [2]
Erscheinungsort:
Kassel
Verleger/Verlag:
Verl. des Waisenhauses
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Zeitschriften
Erscheinungsjahr:
1788
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Jahr der Digitalisierung:
2013
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])
  • Einband
  • 27tes Stueck, Montag den 7ten Julius. 1788
  • 28tes Stueck, Montag den 14ten Julius. 1788
  • 29tes Stueck, Montag den 21ten Julius. 1788
  • 30tes Stueck, Montag den 28ten Julius. 1788
  • 31tes Stueck, Montag den 4ten August. 1788
  • 32tes Stueck, Montag den 11ten August. 1788
  • 33tes Stueck, Montag den 18ten August. 1788
  • 34tes Stueck, Montag den 25ten August. 1788
  • 35tes Stueck, Montag den 1ten September. 1788
  • 36tes Stueck, Montag den 8ten September. 1788
  • 37tes Stueck, Montag den 15ten September. 1788
  • 38tes Stueck, Montag den 22ten September. 1788
  • 39tes Stueck, Montag den 29ten September. 1788
  • 40tes Stueck, Montag den 6ten October. 1788
  • 41tes Stueck, Montag den 13ten October. 1788
  • 42tes Stueck, Montag den 20ten October. 1788
  • 43tes Stueck, Montag den 27ten October. 1788
  • 44tes Stueck, Montag den 3ten November. 1788
  • 45tes Stueck, Montag den 10ten November. 1788
  • 46tes Stueck, Montag den 17ten November. 1788
  • 48tes Stueck, Montag den 1ten December. 1788
  • 49tes Stueck, Montag den 8ten December. 1788
  • 50tes Stueck, Montag den 15ten December. 1788
  • 51tes Stueck, Montag den 22ten December. 1788
  • 52tes Stueck, Montag den 29ten December. 1788
  • Register ueber die vornehmsten Sachen, welche in der Casselischen Polizey- und Commerzien-Zeitung vom Jahr 1788 enthalten sind
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Lasse lischt 
Md LoMMim-ZkiW 
Mit Hochfürstlich - Hebischen gnädigstem Privilegio. 
f>'A ' ’ ‘'-•/i:' ? W » 
KW 
17882 
Jahr. 
44 - 
Stück. 
Montag den 3- November. 
' Edikt alvorla düngen. 
- i) iÿti ist ber Philip Bernhard von Balhorn seit 30 Jahren abwesend, ohne bisher von sich etwas 
« hören zu lassen; da nun dessen Geschwistere um Verabfolgung dessen lud Cura stehenden 
- und ohngefehr looRthlr. ertragenden Elterlichen Erbtheils nachgesuchet haben: So wird ge« 
dachter Philip Bernhard, oder dessen etwaige eheliche Lribeserben hiermit edictaliter citiret, 
innerhalb 3 Monathen dahier vor Amt sich einzufinden, und solches Erbtheil iu Empfang zu 
nehmen, oder widrigenfalls zu gewärtigen, daß dieses Vermögen dessen Geschwrsteren ge- 
l gen Caution verabfolget werden solle. Gudensberg den 35 Oct. 1788. 
» j Surfil. Hess. Justiz-Amt daselbst. 8.P. Victor. 
i) Demnach Maria Gertrud, gebohrne Wachsmuthin, dem Vernehmen nach, gebürtig aus der 
freyen Reichsstadt Nordhauftn, ihrem gewesenen Ehemann Hieronymus Bätsch, weil. Bürger 
. und Handelsmann dahier, welchen sie sccundum tabula* beerbt, am zten dieses ohp.e legitime 
Leibe-, Erben, oder eine noch zur Zeit bekannte leztere Willens-Verordnung zu hinterlassen, 
<ta die Ewigkeit gefolgt ; von Collateral-Erben aber nur soviel bekannt ist, daß sich ein 
leiblicher Bruder dl. bl. Wachsmuth in Berlin- und von einer verstorbenen Schwester, welche 
den Amtmann Bein, oder Pein, zu Teupiz in der Mittelmark Brandenburg zur Ehe, gehabt, 
drey Kinder vorhanden seyn sollen: AIS werden diese sowohl, als alle sonstige unbekannte An 
verwandte, auch etwaige Testaments - Erben, weniger nicht diejenigen, welche ex alio, quo- 
cunque jiiris fit capite an der nicht unbeträchtlichen 'Verlassenschaft Anspruch zu haben vormey- 
uen, hiermit ein vor allemahl vorgeladen, daß sie so gewiß» dato binnen se» Monathen, und 
längsten- den nie» December nächstkünftig zu rechter früher Lageszeit vor hiesigem Fürst!. 
Skrrrrr ' 'Zu-
	        

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