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Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])

Zeitschrift

Persistente ID:
1358331788521
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
Verschiedene Signaturen
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1358331788521_1788_2
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
38 8° HZ 10
Bandzählung:
1788, [2]
Erscheinungsort:
Kassel
Verleger/Verlag:
Verl. des Waisenhauses
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Zeitschriften
Erscheinungsjahr:
1788
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Jahr der Digitalisierung:
2013
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [2])
  • Einband
  • 27tes Stueck, Montag den 7ten Julius. 1788
  • 28tes Stueck, Montag den 14ten Julius. 1788
  • 29tes Stueck, Montag den 21ten Julius. 1788
  • 30tes Stueck, Montag den 28ten Julius. 1788
  • 31tes Stueck, Montag den 4ten August. 1788
  • 32tes Stueck, Montag den 11ten August. 1788
  • 33tes Stueck, Montag den 18ten August. 1788
  • 34tes Stueck, Montag den 25ten August. 1788
  • 35tes Stueck, Montag den 1ten September. 1788
  • 36tes Stueck, Montag den 8ten September. 1788
  • 37tes Stueck, Montag den 15ten September. 1788
  • 38tes Stueck, Montag den 22ten September. 1788
  • 39tes Stueck, Montag den 29ten September. 1788
  • 40tes Stueck, Montag den 6ten October. 1788
  • 41tes Stueck, Montag den 13ten October. 1788
  • 42tes Stueck, Montag den 20ten October. 1788
  • 43tes Stueck, Montag den 27ten October. 1788
  • 44tes Stueck, Montag den 3ten November. 1788
  • 45tes Stueck, Montag den 10ten November. 1788
  • 46tes Stueck, Montag den 17ten November. 1788
  • 48tes Stueck, Montag den 1ten December. 1788
  • 49tes Stueck, Montag den 8ten December. 1788
  • 50tes Stueck, Montag den 15ten December. 1788
  • 51tes Stueck, Montag den 22ten December. 1788
  • 52tes Stueck, Montag den 29ten December. 1788
  • Register ueber die vornehmsten Sachen, welche in der Casselischen Polizey- und Commerzien-Zeitung vom Jahr 1788 enthalten sind
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

affelischß 
P vlW- Md Lommerzim ° Zeitu ng. 
Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio. 
1788^ 
Jahr. 
32 m 
Stück. 
Montag den n*iü August. 
Edikt alvo rla düngen. 
J) Johanne-, des verstorbenen Daniel Bettelhäusers ältester Sohn, ist vor 2S Jahre« in die 
O Fremde gegangen, und hat seitdem nichts von sich hören lassen. Da nun dessen Geschwister 
' um Verabfolgung seines unter vormundschaftlicher Verwaltung stehenden Vermögen- gebe 
ten haben r als wird gedachter Johannes Bettelhäuser, oder desse« etwaige Leides - Erben, f» 
wie auch dessen Gläubiger, hiermit ein vor allemahl vorgeladen, daß fie Donnerstag- de» 
Uten September Morgen- - Uhr auf allhiesigem Rathhaus erscheinen, erstere sich hinläng 
lich legitimtren, letztere aber ihre Forderungen angeben und begründen, oder gewärttgen sol 
len, daß dessen Vermögen nach Vorschrift der Verordnunq vom yte« Febr. 1787. denen Ge 
schwistern abgeliefert werden wird. Wetter den rstes Julii 1788. 
Fürst!. Hess Stadtgericht das. I. L. Theist, Lt. 
-) ES ist Johann Franz Wilhelm im 24stenJahr seine- Alter-, vor 20 Jahren von hier weg, i» 
die Fremde gegangen, und seitdem hat man von seinem Aufenthalt nicht- erfahren können 
Da nun seine nächste Erben um Abfolgung de- unter Vormundschaft stehenden Vermögen- bey 
hiesigem Stadtgericht nachgesucht haben: so wird gedachter Johann Franz Wilhelm, oder des 
sen etwaige Leibeserden, hierdurch vorgeladen, sich innerhalb z Monaten, a dato an, bey hiesi 
gem Stadtgerichte zu melden unb sothane- Vermögen ftlbsten in Empfang z« nehmen, oder z» 
gewärtigen, daß da- Vermögen denen nächsten Jntestat-Erben gegen Cautton verabfolget wer 
den soll. Grvßgllmervbe den iß.Jnlii 1788- ^ t _ .. . ^ - 
Sürstl. Stadt-Goricht daselbst- warmeck» 
tzccc.r -tz
	        

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