Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1777)

Bibliographic data

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Persistent identifier:
1358331788521
Title:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Shelf mark:
Verschiedene Signaturen
Place of publication:
Kassel
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Language:
German

Contents

Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Persistent identifier:
1358331788521_1777
Title:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Shelf mark:
38 8° HZ 10
Volume count:
1777
Place of publication:
Kassel
Publisher:
Verl. des Waisenhauses
Structure type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1777
Language:
German
Other titles:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung

Contents

Digitisation date:
2014
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Title:
18tes Stueck, Montag den 5ten May 1777
Structure type:
Issue
Collection:
Periodicals

Contents

Table of contents

  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1777)

Full text

25 z I8tea Stück. 
und solches denen nächsten Anverwandten verabfolgt werden solle. Allenborf den yten April 
,777. Fürst!. Heßisches Stadtgericht daselbst. 
z) Auf Ansuchen des hiesigen Bürgers Johann Philipp Benedix, werden die sich seit 40 Jahren in 
der Fremde befindende beyde Gebrüdcre Friedrich Henrich und Job. Jacob Hartmann von hier 
gebürtig, ecMaliter citirt in dem auf den Liten Junik d. I. angesetzten Termino zu erscheinen, 
und ihre Vermögen in Empfang zu nehmen, oder zu gewärtigen, daß sie pro mortuis declarirt, 
und gedachtem Johann Philipp Benedix als nächstem Anverwandten au.sg"folget werde. Allendorf 
den 9ten April 1777. Lürftl. Heßisi Stadtgericht daselbst. 
Verpacht- Sachen. 
j) Es soll in Dörnberg ein neues Wirthshaus, an der Arolfer Straße gelegen, welches die Gerech 
tigkeit Bier und Brantewein zu schenken und die alleinige Herbergirung dabey har, wie auch 
eine Witzse von 5 Fuder Heu, auf 1, 2, oder 3 Jahre verpachtet werden. Dre nähere Rachricht 
ist daselbst bey dem Greben zu erfahren. 
g) Nachdem die Pachtjahre des hiesigen Gemeiner Stadt privative zustehenden Wein - und Bran 
dewein-Schanks, nebst der unterm Rathhause befindlichen Wohnung mit dem Monath May a. 
«. zu Ende gehen, und dann zu dessen anderweiten Verpachtung Terminus Ucitationis auf Mitt 
wochen den rgten May anberahmt worden ist; so wird solches jederman hierdurch bekannt ge 
macht, damit diejenigen, welche sothanen Wein - und Brandeweins-Schank nebst der Wohnung 
auf 3 oder mehrere Jahre zu pachten gesonnen, sich in präsi'xo Morgens y Uhr, auf hiesigem 
Rathhaufe einfinden, ihre Gebotte thun, und nach Befinden auch berichtigte^ Caution des Zu 
schlags gewärtiger seyn mögen. Hof Geismar den i2ten Aprill 1777. 
Lommissariuö loci, samt Burgermstr. u. Rath daselbst. Gtoll. Hartwig. 
3) Nachdem die Pachtjahre vom hiesigen Obersten Stadtkeller zu Michaeli laufenden Jahrs zu En 
de gehen, und derselbe weiters auf 3 nacheinander folgende Jahre verpachtet werden soll: als 
können diejenigen, welche mit daraufzu bieten gesonnen, künftigen Montag den 26ten Junii a. 
L. zu behöriger Morgenözeit gegen io Uhr auf hiesigem Rathhaus sich einfinden, ihre Gebot thun 
und gegen stellende Caution des näheren Zuschlags sich gewärtigen. Cassel den 29. April 1777. 
4) Es soll das Amt Trendelburg von künftigen Trinitatis a. c. auf 3 Jahre anderwärts hinwie- 
. derum verpachtet werden, nachdem nun hierzu Terminus auf instehendenj Freytag den yten May 
a. c. anberahmt worden; so wird solches hierdurch zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, da 
mit diejenige, so ermeldtes Amt zu pachten Lust haben, und die erforderliche Caution zu leisten, 
auch solches in Termino zu dociren vermögend sind, sich alsdann aus Fürst!. Kriegs- und Do- 
mainen-Cammer allster einfinden, nach Vorlegung derer Pachtanschläge ihr Gebot thun, und so 
dann das weitere gewärtigen können. Cassel den i2ten April 1777. 
Aus 8ürftl. Kriegs-und Domamcn-Cammer. 
5) Nachdem Zufolge gnädigsten Rescripti aus Hochfürstl. Kriegs - und Domainen - Cammer die 
z theil Herrschaftliche Vorwerksgüter zu Diemerode plus licitanti zur Erbleihe ausgethan wer 
den sollen, und des Endes Terminus licitationis auf Montag den I2ten May a. c. anberahmt 
worden; als baden diejenige, welche gesonnen sind, gedachte Güter auf Erbleyhe zu nehmen, sich 
in vorbestimten Termin in hiesiger Rentherey des Vormittags einzufinden, die Conditiones zu 
vernehmen, und ihre Erklärung all protollum zu erstatten. Spangenberg den 7ten April 1777. 
Israel, Vigore Comniijswnis. 
6) Die der Stadt Rinteln zugehörige Schäferey, welche auf Ostern 1778. pachtlos wird, soll auf 
anderweite fünf nach einander folgende Jahre öffentlich an den Meistbietenden wieder verpachtet 
werden, und sind die Pachtbedingungen folgende: i) muß der zeitige Pächter wenigstens 400 
Stück Schaafe, um damit die bürgerliche Ländereyen belegen zu können, halten, 2) muß dersel 
be so lange bis die Gerste gefäet ist, dem Bürger 4 Nacht, sodann biS Jacobi 6 Nacht mir der 
Schaaf-
	        

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