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Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1768)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1768)

Zeitschrift

Persistente ID:
1358331788521
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
Verschiedene Signaturen
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1358331788521_1768_1
Titel:
Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
Signatur:
StA MR Best. Zeitungen Kassel 1 [1768
Bandzählung:
1768
Erscheinungsort:
Kassel
Verleger/Verlag:
Verl. des Waisenhauses
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Zeitschriften
Erscheinungsjahr:
1768
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Casselische Policey- und Commercien-Zeitung
Jahr der Digitalisierung:
2013
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1768)
  • Einband
  • 1. Stueck. 1768
  • 2tes Stueck, Montag den 11ten Januar. 1768
  • 3tes Stueck, Montag den 18ten Januar. 1768
  • 4tes Stueck, Montag den 25ten Januar. 1768
  • 5tes Stueck, Montag den 1ten Februar. 1768
  • 6tes Stueck, Montag den 8ten Februar. 1768
  • 7tes Stueck, Montag den 15ten Februar. 1768
  • 8tes Stueck, Montag den 22ten Februar. 1768
  • 9tes Stueck, Montag den 29ten Februar. 1768
  • 10tes Stueck, Montag den 7ten Maerz. 1768
  • 11tes Stueck, Montag den 14ten Maerz. 1768
  • 12tes Stueck, Montag den 21ten Maerz. 1768
  • 13tes Stueck, Montag den 28ten Maerz. 1768
  • 14tes Stueck, Montag den 4ten April. 1768
  • 15tes Stueck, Montag den 11ten April. 1768
  • 16tes Stueck, Montag den 18ten April. 1768
  • 17tes Stueck, Montag den 25ten April. 1768
  • 18tes Stueck, Montag den 2ten May. 1768
  • 19tes Stueck, Montag den 9ten May. 1768
  • 20tes Stueck, Montag den 16ten May. 1768
  • 21tes Stueck, Montag den 23ten May. 1768
  • 22tes Stueck, Montag den 30ten May. 1768
  • 23tes Stueck, Montag den 6ten Junii. 1768
  • 24tes Stueck, Montag den 13ten Junii. 1768
  • 25tes Stueck, Montag den 20ten Junii. 1768
  • 26tes Stueck, Montag den 27ten Junii. 1768
  • 27tes Stueck, Montag den 4ten Julii. 1768
  • 28tes Stueck, Montag den 11ten Julii. 1768
  • 29tes Stueck, Montag den 18ten Julii. 1768
  • 30tes Stueck, Montag den 25ten Julii. 1768
  • 31tes Stueck, Montag den 1ten August. 1768
  • 34tes Stueck, Montag den 22ten August. 1768
  • 35tes Stueck, Montag den 29ten August. 1768
  • 36tes Stueck, Montag den 5ten September. 1768
  • 37tes Stueck, Montag den 12ten September. 1768
  • 38tes Stueck, Montag den 19ten September. 1768
  • 39tes Stueck, Montag den 26ten September. 1768
  • 40tes Stueck, Montag den 3ten October. 1768
  • 41tes Stueck, Montag den 10ten October. 1768
  • 42tes Stueck, Montag den 17ten October. 1768
  • 43tes Stueck, Montag den 24ten October. 1768
  • 44tes Stueck, Montag den 31ten October. 1768
  • 45tes Stueck, Montag den 7ten November. 1768
  • 46tes Stueck, Montag den 14ten November. 1768
  • 47tes Stueck, Montag den 21ten November. 1768
  • 48tes Stueck, Montag den 28ten November. 1768
  • 49tes Stueck, Montag den 5ten December. 1768
  • 50tes Stueck, Montag den 12ten December. 1768
  • 51tes Stueck, Montag den 19ten December. 1768
  • 52tes Stueck, Montag den 26ten December. 1768
  • Register ueber die fuernehmsten Sachen, welche in der Casselischen Policey- und Commercien-Zeitung im Jahrgang von 1768 enthalten sind
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

íWs ( r;r ) 
II. Verpacht-Sache». 
1) Es soll aus erheblichen Ursachen das hiesige Adeltch-Hessische Pacht-Gnth iucl. sogenannte» Nau-und 
Derlepsischen Zehendens, von Petritag 1769 an auf 3 oder 6 Jahre vermeyert werden. Dafür undan 
dere ^pperrinenrien har bishero das locarium jährlich in 655 Rthlr edictmästg, halb zu Martini- und 
halb zu Petritag zu bezahlen , be^ndem Wer anfsvthane Güther Meyersweise zu biethen Lust 
hat, kanstch künftigen Sonnabend den r Tag Oct. 2. c. 1768 zu Rvmmersháusen im AdelichenHof 
Vormittagseinfinden. Die Bedingungen, unter welchen verpachtet werden soll, können vorhero 
Hey dem Adl. Hoffischen Justiciario Hrn. Vogeley erfahren und nähere Nachricht eingeholet werden. 
Rommershausen den 15. Zum 1768. ' - 
2) Es soll das Adelich von Biedenfeldische Lehnguth Welda ohnweit Sontra, nachdem die Pacht 
jahre bevorstehenden Petri zu Ende, von neuem verpachtet werden. Diewnige, welche dieses zu pach 
ten belieben finden, können sich den 1. Aug. a.c.bey dem v. Biedenfeldischen juttikiado Hrn. Simon 
melden, die Conditiones anhören und sodann ihr Gebot thun. Sontra dbll 2. Jnlii 1768. 
HI. Citatio Creditorum« 
1) Nachdem über des im Löbl. von Prüschenckschen Cavallerie- modo von Wölfischen Cuiraffier - Re 
gimenté gestandenen an seiner im Jahr 1759 in der Bataille bey Minden erhaltenen Dlessur ver 
storbenen Fürstl. Hessischen Major Friedrich Adam von Kropfs Nachlassenfchast, da solche zu Be 
friedigung derer sich bereits gemeldeten Creditorum nicht anreichend ist , der Concurs ex officio er 
kannt worden; Alß wird solches ciñen und jeden, so an des Oekuncti Nachlaß ex capke dobici vel 
quacunque causa rechtlichen Anspruch zu haben vermeynen, auch denenjenigen, welche sich zeither 
entweder dahier oder beym Löbl. Regimente bereits gemeldet haben , mit dem injuncto bekannt ge 
macht , um in dem auf Montag, den 3. Ocrober nächstkünftig anberahmt wordenen termino per. 
cmrorio ad liquidandum ans Fürst! Collegii Expedir .©tu6e zu gewöhnlicher Morgt'nszeit 
in Person oder durch anreichend inüruirre t^andararlc>8 zn erscheinen , ihre Schulden - vra. relchvñeu 
gehörig und denen Proceß-Ordnungen gemäß zu liquidüen, und darauf rechtlichen Bescheids- so wie 
im Ausbleibungsfall ohne einige Nachsicht der Pra-dusion und gänzlichen Abweisung bey diesem Cou- 
curs zu gewärtigen. Cassel den 23. Junii 1768- F 43. friego ^ Collegium hieftlbst. 
2) Nachdem Anna Elisabeth des Wirth Johannes Lecken nachgel.Wittib allhier kürzlich mit Todt abgangen, 
und dem Ansehen nach deren hinterlassenes Vermögen zu Bezahlung ihrer Schulden nicht anreichig- 
mithin es nöthig ist, den Staunn activorum er passivorum zu untersuchen , und darauf uacy Befinden 
weiter was Rechtens zu erkennen- So werden alle und jede Creditores, welche an der verstorbenen Jo 
hannes Lecken Kd. gegründete Forderung zu haben vermeynen, hiermit dcrogestalt citirt und vorge 
laden, daß selbige in dem auf den 20. Jnlii angesetzten 'Termin so gewiß vor hiesigem Adel. v. Dall- 
wigkschen Gericht in Person oder durch genugsam bevollmächtigte erscheinen , ihre Forderungen ge 
hörig liquidire» und die weitere rechtliche Verfügung erwarten, oder gewiß im Ausbleibungsfall zu 
gewärtigen, daß sie hernach mit ihren Forderungen nicht weiter gehört und von dem hinterlassenen |, 
Vermögen des verstorbenen Johannes Lecken Kd. abgewiesen werden. Hoof den 4. Junii 1768. 
Z) In des Zeugmacher Peter Göbels zu Epterode vor hiesigem Gericht hangender Concurs- Sache, 
find in dem zur gütlichen Handlung angesetzt gewesenen letzten 'Termino die Haupt- und mehresien 
Creditores zurück geblieben. Da nun denenfelben ein nochmaliger Terminus, jedoch lud ultimo pre 
judicio und auf ihre Kosten verstattet, so werden auch dieselbe hiermit cirirt, Donnerstag den 14. 
Jnlii so gewiß vor hies. Vogtey Rükeroder Gericht zu erscheinen und ihre vorhin angefangene 
und noch nicht geschlossene Idquidations-Protocollezn fchliessen , als gewiß sonst zn gewärtigen, daß 
im weiteren Ansenbleibnngsfalle die vorrathig- liegende llalla denen im letzteren Termin erschienenen 
und sodann IN presixo weiter erscheinen werdenden Creditoribus verabfolget, die sodann nicht erschier ' 
mne aberbey diesemLoncurs gänzlichen nicht weiter gehöretwerden sollen. Witzenhansend.z.Mayi^b. 
4) Nachdem Peter Himmelreich zu Bründersen so viele Schulden contralmet, daß sein Vermör 
gen zu gänzlicher Tilgung derselben nicht hinreichend ist , als ist über dasselbe der Concurs - Proceks. 
ersannt worden;Seine Creditores werden daher- solcher maßen hiermit edictaiit« cimet, daß sie in 
rer.
	        

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