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Die Landesbibliothek Kassel 1580 - 1930

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Die Landesbibliothek Kassel 1580 - 1930

Monographie

Persistente ID:
1353061499976
Titel:
Die Landesbibliothek Kassel 1580 - 1930
Signatur:
34 CA 8004
Herausgeber:
Hopf, Wilhelm
Erscheinungsort:
Marburg
Verleger/Verlag:
Elwert
Dokumenttyp:
Monographie
Sammlung:
Literatur zur Bibliothek und ihrem Bestand
Erscheinungsjahr:
1930
Umfang:
108, VIII, 127 S., 19 Bl. : Ill.
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Festschrift zum 350jährigen Jubiläum der Landesbibliothek Kassel
Jahr der Digitalisierung:
2012
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Kapitel

Titel:
Teil 1. Die Landesbibliothek Kassel in ihrer geschichtlichen Entwicklung
Autor:
Hopf, Wilhelm
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Landesbibliothek Kassel 1580 - 1930
  • Einband
  • Wilhelm und Jacob Grimm
  • Titelblatt
  • Teil 1. Die Landesbibliothek Kassel in ihrer geschichtlichen Entwicklung
  • Inhalts-Übersicht
  • Vorwort
  • Wilhelm der IV.
  • 1. Begründung und Anfänge
  • 2. Die Bibliothekare Rudolphus Scholasticus und Michael Angelocrator
  • 3. Der Bibliothekar Johann Sebastian Haas. Die Pfälzer Erbschaft
  • 4. Bibliothekar Johann Hermann Schmincke (1722 - 1743)
  • 5. Johann Arckenholtz (1746 - 1766)
  • 6. Die "Revolution der Casselschen Bibliothek". Der Umzug in das Museum Fridericianum
  • 7. Friedrich Wilhelm Strieder (1785 - 1806)
  • 8. Die Fremdherrschaft
  • 9. Die Brüder Grimm
  • 10. Die "Kurfürstliche Landesbibliothek"
  • 11. Die "Ständische Landesbibliothek"
  • 12. Die Erwerbung des Museums-Gebäudes. Die Kriegs- und Nachkriegszeit
  • Die Bibliothekare
  • Personen- und Sachregister
  • Teil 2. Handschriftenschätze der Landesbibliothek Kassel

Volltext

abgeschrieben und diese Abschrift mit seiner ganzen Bibliothek der Universitäts-Bibliothek 
zu Abo in Finnland vermacht hatte. Dadurch wurde eine Reihe von Anfragen und Be- 
nutzungsanträgen ausgelöst, die Cuhn zu dem Vorschlag veranlaßten, ihm die Herausgabe 
dieser Handschriften zu übertragen, um deren weiterer Entwertung vorzubeugen. Die 
Zustimmung des Landgrafen konnte er ohne Schwierigkeiten erlangen, freilich mit der 
Auflage, „daß den Herrschaftlichen Cassen davon keinerley Unkosten zuwachsen". Cuhn 
hat die Arbeit unverzüglich in Angriff genommen - am 26. Mai 1789 konnte er Veltheim 
den 1. und am 13. November desselben Jahres den 2. Band der „Memoires des Hrn. von Rus- 
dorf" überreichen. , 
Für die Verleihung von Druckschriften war die „in den alten Instruktionen erhal- 
lene Vorschrift" noch in Geltung, daß Bücher nur für kurze Zeit und nur gegen Quittung 
verliehen werden durften; die darin liegende allgemeine Benutzungserlaubnis war dann 
aber durch ausdrücklichen landgräflichen Befehl auf die Mitglieder der Societe des Anti- 
quites eingeschränkt worden. Für andere Personen bestand das „alte Gesetz", nach dem 
kein Buch ohne besondere Anfrage und Erlaubnis verliehen werden durfte. Veltheim trat 
nachdrücklich dafür ein, daß außer den Professoren des Carolinums -- von denen ein 
Teil nach Marburg versetzt worden war - auch den Räten der höheren Landes-Collegien 
die Erlaubnis zur Benutzung der Bibliothek gegeben werden möchte. Selbstverständlich 
sollte es bei der bisherigen Benutzungsfrist von 4 Wochen bleiben; die von Veltheim vor- 
geschlagene Ermächtigung, ein Buch gegen neue Quittung auch länger zu belassen, fand 
aber nicht die Billigung des Landgrafen - jedenfalls sah die Instruktion diese Möglichkeit 
nicht vor. Mit dem Vorschlag, die neuen Leihbedingungen in den öffentlichen Blättern 
hekanntzugeben, erklärte sich der Landgraf einverstanden. ' 
Die Öffnungszeiten der Bibliothek wurden durch die Instruktion so festgelegt, wie 
sie schon die Untersuchungs-Kommission von 1786 eingeführt hatte: Vormittags von 9-1 
und nachmittags von 3-6 Uhr war sie täglich -- mit Ausnahme der „bisher durch eine 
undenkliche Observanz" bestehenden Schlußzeiten für Ostern, Pfingsten und Weihnach- 
ten, bzw. Neujahr, jeweils von Mittwoch vor bis Donnerstag nach dem Fest - der Be- 
nutzung zugänglich; die Bibliothekare sollten, soweit sie nicht anderweitig in Anspruch 
genommen waren, während dieser Stunden in der Bibliothek anwesend sein. 
Veltheim trat in seinem Bericht für eine Beschränkung der Öffnungszeiten auf die 
Vormittagsstunden ein und wollte den Zutritt am Nachmittag nur für Besichtigung durch 
Fremde zugestehen, fand aber hierfür nicht die Einwilligung des Landgrafen. Er berief 
sich dabei auf das Beispiel anderer großer Bibliotheken - so war „die große wichtige 
Bibliothek zu Göttingen, die an einem Ort ist, wo so viele Litterarische Cultur ist und so 
viel für Wissenschaften geschieht", täglich nur 1 Stunde, von 1-2 Uhr, und am Mittwoch 
und Sonnabend von 2-4 Uhr offen; die Bibliothek zu Hannover nur einige Tage in der 
Woche Vormittags einige Stunden; die Bibliothek zu Dresden nur Vormittags - hier war 
die Besichtigung durch Fremde auf die Zeit von 11-12 Uhr eingeschränkt. Er gedachte 
die Nachmittage den Bibliothekaren „zu ihrer Erhohlung und eigenen Studiren" freizu- 
stellen. Darauf hatten nach seiner Auffassung die Bibliothekare Anspruch, wenn anders sie 
den Anforderungen, die ihr Amt an sie stellte, in vollem Umfang gerecht werden sollten. 
Denn „ein Bibliothekar hat nach der Natur seines Amts eine doppelte Bestimmung: zuerst 
die Verwaltung, Anordnung, Einrichtung und Vermehrung der Bibliothek, die zweite als 
Gelehrter. Man erwartet von ihm, daß er sich durch gelehrte Arbeiten bekant mache. Er 
muß die Geschichte der Wissenschaften nach ihrem gantzen Umfange kennen. Dieses ist 
das nothwendige ohne das er seinem Posten nur mittelmäßig vorstehen oder ihn auf eine 
pedantische Art verwalten wird. Er steht an einem Posten, wo er einer Menge Menschen 
54
	        

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