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Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

Multivolume work

Persistent identifier:
1339494911886
Title:
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel
Shelf mark:
35 2° Hass. top. 48
Place of publication:
Marburg
Publisher:
Elwert
Document type:
Multivolume work
Collection:
Gesamt
Language:
German
Other titles:
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Volume

Persistent identifier:
1339494911887_0062
Title:
Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2
Editor:
Holtmeyer, Alois
Volume count:
6
Place of publication:
Marburg
Publisher:
Elwert
Document type:
Volume
Collection:
Gesamt
Year of publication:
1923
Scope:
S. 429 - 874
Language:
German
Digitisation date:
2012
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Contents

Table of contents

  • Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel
  • Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)
  • Cover
  • Title page
  • Gebäude
  • Brücken
  • Brunnen und Wasserleitungen
  • Denkmäler
  • Friedhöfe
  • Register
  • Berichtigungen und Ergänzungen

Full text

Amtsgebäude. 
Fronhof. 
Daß der Königshof Cassel einen Nebenhof besaß, welcher der Regelung der wirtschaftlichen und recht- 
lichen Verhältnisse der villa diente, ist eine ebenso verbreitete wie begründete Annahme. Wenngleich in den 
Urkunden an keiner Stelle eindeutig genannt, spielt dieser Hof, für den die verschiedensten Bezeichnungen 
angenommen werden, in der geschichtlichen Literatur der Landeshauptstadt eine fast ebenso große Rolle wie 
der Herrenhof selbst. Mehr oder weniger klar wird auf ihn die Bezeichnung curtis bezogen, mit welcher der Name 
Cassela verbunden ist. Mit Vorliebe erblickt man in ihm jenen Hof Cassel, den Kaiser Heinrich cum omnibus 
pertinentiis 1008 seiner Gemahlin, der späteren Gründerin des Klosters Kaufungen, übereignete. Wiewohl diese 
Auffassung sicher falsch ist, da die Pertinenzien am Königshofe selber hingen, muß es doch einen Hof gegeben 
haben, an dem der Vogt des Grundherrn seinen Sitz hatte. Daß dieser Fronhof mit dem Königshof gleichaltrig 
ist, ist nicht anzunehmen. Er wurde erst nötig, als sich die Marktsiedelung in der Nähe des Herrschaftshauses 
gebildet hatte, deren Abhängigkeitsverhältnis zum Grundherrn zu überwachen dem Fronbeamten oblag. 
Über die Art und Lage des Hofes gehen die Ansichten auseinander. Pideritl sucht den „Güterhof" 
vor der alten Stadt „in der Gegend, welche jetzt die holländische Straße durchschneidet, denn hier lag ein 
Theil der Curtis, welcher den Namen Mühlenhausen - wegen der Mühlen an der Ahna - führte. Zwischen 
dieser curtis und der Burg lagen ungeordnet und nach jedesmaliger Bequemlichkeit die Hütten und Wohnungen 
der Meier und der Dienstleute." Hoffmeister? der Herausgeber der zweiten Auflage von Piderits Werk, möchte 
den Königshof nur als ein Gut aufgefaßt wissen, „dessen Einkünfte zur Hofhaltung des Kaisers verwandt werden, 
und das er bei Gelegenheit als sein Eigentum besucht." Der von ihm gebrachte Plan „Festung Cassel Anno 131123 
.eine Rekonstruktion der Stadt, zeichnet die „Villa", unter der offenbar ein Landgut verstanden wird, an Stelle 
des Ahnaberger Klosters. Stölzel sieht die curtis als Sitz des villicus an. „A-us dem Villicus entwickelte sich 
der Schultheiß, der Amtmann und der Rentmeister. Der Hof des Villicus wird daher mit dem späteren 
Schultheißen- und Renthof oder Amthaus identisch gewesen und somit ein Rückschluß aus der Lage letzterer 
Gebäulichkeiten auf die Lage des ältesten Meierhofes gestattet sein. Der Platz dieses alten Meier-, Schultheißen- 
und Renthofs ist ein anderer als der des jetzigen Renthofes." Nach dem Häuserverzeichnis vom Jahre 1605 
soll er bei der „alten Oelmühle" und der „Löwer Zunfthaus" und zwar an der Ahnamündung beim jetzigen 
Salzhaus zu suchen sein} 
1 Ortsnamen S. 308 u. Cassel S. 10. 
2 Cassel S. 166. 
5 Nachbildung der Nebenkarte auf dem Stadtplan v. Schirmer 1817. 
4 Stölzel, Anl. d. St. Kassel S. 94 f.: „Die Oelmühle verweist an die Ahne und der Löwer Zunfthaus in die Löwer- oder Fliegengasse 
unfern der Ahnemündung; in dieser Gegend lag daher 1605 die herrschaftliche Behausung des Hofmanns. Der Hofmann ist aber niemand 
Anderes als der vielfach in den Stadtrechnungen genannte im Schultheißenhofe angesessene Hofmann des Schultheißen. Im Jahre 1605 waren 
der Schultheiß und der Rentmeister selbst längst aus dem alten zum Abbruch reifen Hofe hinweg gezogen, wahrscheinlich in den neuen Rent- 
hof; nur ihren Hofmann hatten sie dort zurückgelassen. Die herrschaftliche Behausung, in welcher er 1605 wohnte, halte ich für ein Stück 
des alten herrschaftlichen Hofes. Seitdem der Villicus zum Schultheißen und damit zum Gerichtsvorsitzenden bestellt war, bildete sein Hof 
zugleich den Sitz des Gerichtes oder Amtes, d. h. nicht des Kasseler Stadtgerichtes - dessen Abhaltung mußte den Rechten der Bürgerschaft 
gemäß auf dem Rathause stattfinden - woh.l aber des Kasseler Landgerichts, welches allmählich an Stelle des Dietmeller Landgerichts trat. 
Schon 1247 wird bezeugt, daß die Schultheißen in' Kassel eine Reihe umliegender Centen verwalten, demnach scheint damals bereits das Haupt- 
gericht in Dietmelle wesentlich von seiner Bedeutung eingebüßt zu haben. Im Jahre 1484 Enden wir das Landgericht zu Kassel als ,Gericht 
im Renthofe zu Kassel'. Der Rechtsvorgänger dieses Gerichts im Renthof ist das Gericht im Schultheißenhof, sein Rechtsnachfolger das 
Gericht im ,Amtshaus', und das Amtshaus stand bis in dies Jahrhundert auf der Stelle der jetzigen Berningerschen Zuckerfabrik [des Salzhauses] 
und der alten Ahnemündung. Dieser Platz des Amtshauses rechtfertigt den Rückschluß auf den gleichen Platz des Schultheißenhofes." 
Qäääääää  Qää
	        

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Holtmeyer, Alois. Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2. Elwert, 1923.
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