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Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

Mehrbändiges Werk

Persistente ID:
1339494911886
Titel:
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel
Signatur:
35 2° Hass. top. 48
Erscheinungsort:
Marburg
Verleger/Verlag:
Elwert
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Gesamt
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1339494911887_0062
Titel:
Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2
Herausgeber:
Holtmeyer, Alois
Bandzählung:
6
Erscheinungsort:
Marburg
Verleger/Verlag:
Elwert
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Gesamt
Erscheinungsjahr:
1923
Umfang:
S. 429 - 874
Sprache:
Deutsch
Jahr der Digitalisierung:
2012
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel
  • Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Gebäude
  • Weltliche Gebäude
  • Brücken
  • Brunnen und Wasserleitungen
  • Denkmäler
  • Friedhöfe
  • Register
  • Berichtigungen und Ergänzungen

Volltext

das Kanzleidienerhaus gewesen sein muß, an keiner Ecke den rechten Winkel wahrte. In gleichem Sinne wie 
Merian beschreibt Winkelmann 1 1697 die Anlage. Einzelheiten gibt 1767 Schminke} Seine Bemerkung, daß 
das „sehr weitläuftige mit großen Sälen versehene Gebäude ganz von Holz und nur mit einem steinernen Fuße 
versehen" war, scheint zu beweisen, daß die Massivbauten des Landgrafen Moritz garnicht oder nur in recht 
bescheidenem Umfange zur Ausführung gekommen waren. „Über dem Eingange stehet das Hessische Wappen 
nebst dem Wahlspruche: Consilio et virtute. Domine secundum voluntatem Tuam. Es wurde solches 1735 
erneuert, und anstatt des Erbauungsjahres die Jahrzahl 1735 hingesetzt. Nebst dem Wappen befindet sich auf 
einer schwarzen Tafel diese Inschrift: Subsiste parum qui transis, et subjectam aspice lineam quam aquarum 
exundatio 5. et 6. Januar. An. 1643 sub vesperam altitudine sua aequauit. Huius interim prodigii autorem 
considera, et diuinam reuerere potentiam. Darunter stehet im Deutschen: In dem angesetzten Jahre ist der 
Fuldastrom allhier bis auf diese Linie angelaufen. 1643. Renouatum 1736. Neben der Treppe zur linken Hand 
siehet man an beyden Ecken auf zween Quadersteinen folgende lnschrifte. Auf dem einen: Christianus 
Mauritius Landgravius Hassiae ex Juliana Nassovia f. cum iam natus esset annos . .. Auf dem andern: 
Ernestus Mauritius Hassiae Landgravius ex Juliana Nassovia f. cum . . . Das übrige ist abgefahren und nicht 
mehr zu erkennen. Die Zimmer in diesem Obersten Hofe sind größtenteils vernichtet; auch der Wildpretschirm 
darinn kürzlich angelegt worden." Von besonderem Belang für die Eigenschaft scheint eine Bemerkung 
Schminkesa zu sein, die von einem Amtshaus handelt. „Das sogenannte Amthaus liegt dem Oberstenhofe 
gerade gegen über und hat seine Aussicht auf die Schlacht. Es dienet zu den Sessionen des Landgerichtes 
derer drey Casselischen Aemter, und hat sein eigen Gefängniß, womit die unter dem Landgerichte stehende 
Personen wegen leichter Vergehungen gestraft werden." Da die Nachbargebäude, das Salzhaus und das Zucht- 
haus, als Amtshaus nicht in Frage kommen- die beiden Häuser werden von Schminkef- für sich behandelt - 
wird man die Stelle des Amtshauses nur auf dem ehemaligen Gelände des Obersten-Hofes selbst suchen können. 
Man wird kaum fehl gehen, wenn man als Amtshaus den der Fulda zugewandten, an der Ecke der Schlagd 
und der Straße Vor der Schlagd gelegenen Bau, das alte Herrenhaus, ansieht 5 und weiter annimmt, daß die 
Bezeichnung Oberster Hof - so schreibt Schminke den Namen - sich auf die übrigen Teile der weitläufigen 
Anlage beschränkt. 
1757 wurde der Hof von den Franzosen zur Abhaltung des Gottesdienstes und als Lazarett benutzt}; 
Eine wesentliche Besitzveränderung erfolgte 1769. In diesem Jahre erstand Landgraf Friedrich II. von seinem 
Vetter, dem Landgrafen Konstantin von Hessen-Rotenburg, den von der Rotenburger Herrschaft schon lange 
nicht mehr bewohnten Hof für 10000 Taler mit dem Beding, daß der Rotenburger Landgraf das Geld zur 
Erbauung eines Hauses auf der Oberneustadt, in der neu anzulegenden Königsstraße, verwende," was auch 
geschah}; Dem Besitzwechsel folgte eine bauliche Änderung auf dem Fuße. In einem Gutachten des Oberbauamts 
aus eben dem Jahre 1769 9 heißt es, daß „wegen seiner großen Baufälligkeit das nach der Fulda zu stehende alte 
Gebäude mit gar keinem Vorteil genutzet werden kan, sondern gänzlich herunter zu nehmen am vorteilhaftesten 
sein möchte; allermaßen auch hierin das publique Schlachthaus und die darüber anzulegende Fruchtboden 
wegen seiner Lage gesetzet werden müßte. Sodann ist der sogenannte Kirch-Saal im Holzwerkauch so schlecht 
beschaffen," daß er ebenfalls zum Abbruch reif war. yDBT Entwurf, der genehmigt wurde, sah vor, „wie die 
Einrichtung am vorteilhaftesten zu machen sei, und gleich wie das darinnen bezeichnete Canal zu Wegspülung 
des Unflats von der im publiquen Schlachthaus geschehenden starken Schlachterei um deswillen nötig sein will, 
l Hessen II S. 284, wo angegeben wird, daß Landgraf Moritz den Hof erbaut habe. 
2 Cassel S. 236 f. 
3 Cassel S. 221. 
4 Cassel S. 221 u. 243. 
5 Woringer, Zoll S. 118, hält den Flügel an der Alten Ahna, der jetzigen Fliegengasse, für das Amtshaus. 
' Losch, Chroniken S. 95 u. 98. 
" Abschrift des Vertrages, Stadtarchiv Cassel. 
' Vgl. Abschnitt „Palais Hessen-Rotenburg" S. 389 f. 
' Staatsarchiv Marburg. O. St. S. 7110. 
 
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