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Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1777)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1777)

Handschrift

Persistente ID:
1326441140071
Titel:
Augustinus
Signatur:
2° Ms. theol. 44
Autor:
Augustinus, Aurelius
Entstehungsort:
Fulda
Dokumenttyp:
Handschrift
Sammlung:
Ms. theol.
Erscheinungsjahr:
[851/900] 9. Jh., 2. Hälfte
Größe:
26,5 x 23 cm
Umfang:
80 Blätter
Literatur:
Wiedemann, Konrad: Manuscripta theologica : die Handschriften in Folio. Wiesbaden : Harrassowitz, 1994. - S. 55
Sprache:
Latein
Weitere Titel:
Liber Encheridion sancti Augustini episcopi
Ench[e]ridion Augustini
Jahr der Digitalisierung:
2012
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung
  • Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1777)
  • Einband
  • 1tes Stueck, Montag den 6ten Januarius 1777
  • 2tes Stueck, Montag den 13ten Januarius 1777
  • 3tes Stueck, Montag den 20ten Januarius 1777
  • 4tes Stueck, Montag den 27ten Januarius 1777
  • 5tes Stueck, Montag den 3ten Februarius 1777
  • 6tes Stueck, Montag den 10ten Februarius 1777
  • 7tes Stueck, Montag den 17ten Februarius 1777
  • 8tes Stueck, Montag den 24ten Februarius 1777
  • 9tes Stueck, Montag den 3ten Maerz 1777
  • 10tes Stueck, Montag den 10ten Maerz 1777
  • 11tes Stueck, Montag den 17ten Maerz 1777
  • 12tes Stueck, Montag den 24ten Maerz 1777
  • 13tes Stueck, Montag den 31ten Maerz 1777
  • 14tes Stueck, Montag den 7ten April 1777
  • 15tes Stueck, Montag den 14ten April 1777
  • 16tes Stueck, Montag den 21ten April 1777
  • 17tes Stueck, Montag den 28ten April 1777
  • 18tes Stueck, Montag den 5ten May 1777
  • 19tes Stueck, Montag den 12ten May 1777
  • 20tes Stueck, Montag den 19ten May 1777
  • 21tes Stueck, Montag den 26ten May 1777
  • 22tes Stueck, Montag den 2ten Junius 1777
  • 23tes Stueck, Montag den 9ten Junius 1777
  • 24tes Stueck, Montag den 16ten Junius 1777
  • 25tes Stueck, Montag den 23ten Junius 1777
  • 26tes Stueck, Montag den 30ten Junius 1777
  • 27tes Stueck, Montag den 7ten Julius 1777
  • 28tes Stueck, Montag den 14ten Julius 1777
  • 29tes Stueck, Montag den 21ten Julius 1777
  • 30tes Stueck, Montag den 28ten Julius 1777
  • 31tes Stueck, Montag den 4ten August 1777
  • 32tes Stueck, Montag den 11ten August 1777
  • 33tes Stueck, Montag den 18ten August 1777
  • 34tes Stueck, Montag den 25ten August 1777
  • 35tes Stueck, Montag den 1ten September 1777
  • 36tes Stueck, Montag den 8ten September 1777
  • 37tes Stueck, Montag den 15ten September 1777
  • 38tes Stueck, Montag den 22ten September 1777
  • 39tes Stueck, Montag den 29ten September 1777
  • 40tes Stueck, Montag den 6ten October 1777
  • 41tes Stueck, Montag den 13ten October 1777
  • 42tes Stueck, Montag den 20ten October 1777
  • 43tes Stueck, Montag den 27ten October 1777
  • 44tes Stueck, Montag den 3ten November 1777
  • 45tes Stueck, Montag den 10ten November 1777
  • 46tes Stueck, Montag den 17ten November 1777
  • 47tes Stueck, Montag den 24ten November 1777
  • Beylage zu dem 47ten Stueck der Polizey- und Commercien-Zeitung
  • 48tes Stueck, Montag den 1ten December 1777
  • 49tes Stueck, Montag den 8ten December 1777
  • 50tes Stueck, Montag den 15ten December 1777
  • 51tes Stueck, Montag den 22ten December 1777
  • 52tes Stueck, Montag den 29ten December 1777
  • Register ueber die fuernehmsten Sachen welche in der Casselischen Policey- und Commercien-Zeitung vom Jahr 1777 enthalten sind
  • Farbkeil
  • Einband

Volltext

Z54 . 2stes Stück. 
gewiß die Nichterscheinende zu gewärtigen haben, daß sie pracludirt und weiter nicht gehöret I 
werden. Milsungen den 27ten May 1777. ^ 8ürstl. Hess. Amt daselbst, Gie'ölcr. 
5) Nachdem die Schuldenlast des Wirth Jacob Böhnerts zu.Niedervvrschütz Amts Feleberg er- I 
fordert, dessen Stemm activorum ct pallirorum zu untersuchen, und hierzu Terminus aufDienst- > 
' tag den 8ten Julii nächstkünftig präsigiret worden; so werden alle und jede, so an demselben ^ 
gegründete Forderung zu haben vermeynen, hierdurch dergestalt cttirt, daß sie in prxfixo deS i 
Morgens 8 Uhr auf hiesiger Amtsstube in Person oder durch hinlänglich bevollmächtigte Man- ; 
datarios erscheinen, und ihre Forderungen gehörig verificrren, oder aber im Ertstehungsfalle der g 
Präclusion und weiteren rechtl. Erkänntniß gewärtigen müssen. Milsungen den 29. May >777. | 
. t 8ürstl. Heßis. Amt daselbst.' l 
L). Nachdem bey der überhäuften Schuldenlast des Müller Johann Henrich Israel in Lamerden, 
dessen stamm activorum und pallivopum zu untersuchen, für nöthig befunden worden: Als wer- [ 
den alle dessen bekannte und unbekannte Credttoces hiermit eörctaliter citiret, in termino Dienst- k 
tage» den 29. Julius a. c. vor Fürstlichem Amt zu Trendelburg des Vormittags 8 Uhr so gewiß 
zu erscheinen, und ihre an besagten Müller Israel habende Forderung nach Maaß der Ordnung 1 
rechtlicher Gebühr zu liguidiren, als widrigen Falls, daß entgegen die nicht erscheinende mit der 
Präclusiou verfahren werden solle, gewiß zu gewärtigen. Carlshaven den 9. May 1777. 
Biedenkap. 
7) Nachdem von Fürstlicher Regierung mir committirr worden, den vom verstorbenen Samtvogt 
Fcy zu Meßhausen hinterlassenen Üamm paslivomm zu untersuchen, und denen Crebitoribus in > 
Ansehung ihrer Forderungen gütliche Vorschläge zu thun, mithin ich in dieser Absicht Terminum 
auf den adren August prafigirt bade; als werden sämtliche Creditores des verstorbenen Samt- 
vogt Fey hierdurch edictaliter cttirt, daß sie in dem anberaumten Termin Morgens 9 Uhr auf 
Fürstlicher Regierung dahier erscheinen, ihre Credita gehörig liquidsten, und sich auf die ihnen 
ge,chehende Vorschläge vernehmen lassen, oder im Ausbleibungsfall gewärtigen sollen, daß sie 
mit ihren Forderungen nicht weiter gehöret, sondern damit präcludirt werden. Cassel den Zten 
J-'nii 1777. I. LH. Gundclacl), Regiern,igs-Sccrctarius. 
«) Alle diejenige, so an mir Endes unterzeichneten eine rechtmäßige Schnldfordernug zu haben 
vermeynen, werden gebeten, sich noch vor Ablauf dieses Monats in der untersten Jacobistraßr 
in meinem Quartier iub Nro. 254. bey mir einzubinden. Cassel den yten Junii ,777. 
I. & Vogeler, Lieutuant bey dem hochlvdl. Dragoner-Regiment von Heister« 
y) Nachdem über des Einwohner Johann Wilhelm Casselmann und dessen Ehefrau zu Lispenhaus- 
sen Vermögen per Sententiam vom 29ten May c. s. der Concurs-Preceß erkannt, und vermimiz 
uä iiquidandum auf den 18. Aug. schiersküttftig präsigiret worden; als werden sämtliche Credi 
tores hierdurch citiret, alsdann entweder in Person , oder br^ch genugsam Bevollmächtigte vor 
hiesigem Fürstlichen Amt des Morgens 9 Uhr zu erscheinen, ihre Credita der Ordnung gemäß 
zu verisi'ciren, oder aber der völligen Praclusion zu gegenwärtigen. Rotenberg den 4.Jun.'17.77. 
8. HR. Rach und Amtmann. 1.21. Röntg. 
Xö) Alle diejenige, welche an des verstorbenen Conrad Auels und dessen Ehefrauen Verlassenschaft 
in Rengshausen gerechte Forderungen zu haben vermeynen, werden hiermit edictaliter & perem- 
torie citiret, in Termins den 26. August vor hiesigem Fürst!. Anne entweder in Person, oder 
durch hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forberunaen der Ordnung qenäs so ge 
wiß zu liquidiren und zu verificiren, als wibrigenlalo zu gewärtigen, daß sie damit von diesem 
Concurs gänzlich abgewiesen werden sollen. Rotenberg den 14. Jun. 1777. 
* 8. H. R. Rath und 2 tnttmann dasclbsten. ). 2l. Rönig. 
71) Nachdem auf geschehenes Ansuchen veri^iedener Gläubiger, die dem Johann George Düster 
vorher Johannes Düster zu Westaffeln rugehöriq qewcse-e Dure Landes, an den MeKrestbrestn- 
den verkauft worSerr; als werden diejenigen Credirores, welche daran eine Spec a Hypothek ha 
ben und ihre Ansprüche entweder bereits ad protvcollum angezeiget, oder etwa noch zu machen 
- gc-
	        

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