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Hessenland (49.1938)

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Bibliographic data

fullscreen: Hessenland (49.1938)

Periodical

Persistent identifier:
1289911336242
Title:
Hessenland
Shelf mark:
38 4° H.coll. 13
Date:
1.1887 -
Place of publication:
Kassel
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Language:
German
Sub title:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Volume

Persistent identifier:
1289911336242_0049
Title:
Hessenland
Volume count:
49.1938
Place of publication:
Marburg
Publisher:
Hitzeroth
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1938
Language:
German
Sub title:
Heimatzeitschrift für Kurhessen
Digitisation date:
2013
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Contents

Table of contents

  • Hessenland
  • Hessenland (49.1938)
  • Cover
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des Jahrgangs 1938
  • Heft 1/2, Januar/Februar 1938
  • Heft 3/4, März/April 1938
  • Heft 5/6, Mai/Juni 1938
  • Heft 7/8, Juli/August 1938
  • Heft 9/10, September/Oktober 1938
  • Heft 11/12, November/Dezember 1938
  • Color chart
  • Cover

Full text

101 
ist, umfaßte der Besitz rund 18 Acker- er bestand aus 88 
Parzellen. Diese sind aus 10 verschiedenen Höfen zusam 
mengekommen- den Hauptanteil haben zwei Erwerbun 
gen von 1822 (Heirat) mit 34 Parzellen und von 1846 (Erb 
schaft) mit 39 Parzellen. Danach setzt sich also der Besitz 
von 1846 im wesentlichen aus zwei Teilen Zusammen, 
von denen keiner mit der ursprünglichen Masse von 75 
Parzellen zu 10% Acker 15% Ruthen aus nur einem 
Jahrhundert vorher noch etwas gemein hat. 
Diese Ergebnisse Zeigen, daß der Bauernhof mit dem 
zugehörigen Besitz genau so seine Ahnen- und Stamm 
tafel hat wie der auf ihm sitzende Bauer. Die Frage nach 
dem Woher und Wohin hat hier dieselbe Berechtigung 
wie in der Sippenkunde- was für ihre Beantwortung 
bei dieser das Kirchenbuch, das bedeutet hier das Ka 
taster. Der Hof ist also keine unveränderliche Einheit, 
sondern ein lebendiger Organismus in immer neuer 
Bindung und Abstoßung der Parzellen, den letzten Glie 
dern im Aufbau der Landschaft. Da die Bewegung des 
Grundbesitzes aber immer abhängig ist vom Willen und 
Handeln der ihn bewirtschaftenden Bewohner, so ergibt 
sich für eine befriedigende Forschung auf dem Gebiete 
des Bauerntums die unerläßliche Notwendigkeit, Bevöl 
kerungsbewegung und Vesitzverschiebung zusammen zu 
betrachten- sie bedingen sich gegenseitig und ergeben erst 
in ihrer wechselseitigen Durchdringung ein Bild von den 
Lebensgrundlagen der Dorfgemeinschaft. Diese Reich 
haltigkeit in der Entwicklung des bäuerlichen Besitzstan 
des verpflichtet uns, die Bodenständigkeit des Bauern 
und seine Verbundenheit mit der Scholle niemals allzu 
engherzig Zu werten: nicht die starre Bindung an den 
gleichen Hof ist das Wesentliche, sondern die ständige 
Bewirtschaftung eines eigenen bäuerlichen Betriebs- das 
Feld, aus dem die Wurzeln der bäuerlichen Familie ihre 
Nahrung ziehen, umfaßt die Schollen einer ganzen Ge 
markung. In richtiger Erkenntnis dieser Zusammen 
hänge genügt daher auch dem Reichsnährstand als Vor 
aussetzung für die Bauernehrung der Nachweis ununter 
brochenen bäuerlichen Besitzes im gleichen Dorfe in ein 
und derselben Familie. 
Eine andere wichtige Frage, die heute wieder be 
sonderes Interesse beansprucht, ist die nach der Wirt 
schaftlichkeit des bäuerlichen Betriebes im System 
der Grundherrschaft. Auch hierfür bietet das Kataster 
genaue Unterlagen- mit dem steuerpflichtigen Kapital 
wird uns der jährliche Ertrag einer jeden Parzelle in 
Umrechnung nach dem Geldwert angegeben- wir kennen 
ferner die auf dem Hofe ruhenden Lasten- ihre durch 
schnittliche Höhe beträgt 25—33 Prozent des Aufkom 
mens. So haben wir ein sehr genaues Vergleichsmaterial 
zu den neuen Verhältnissen, wie sie mit der Ablösung 
in der Mitte des vorigen Jahrhunderts geschaffen wor 
den sind. 
Fassen wir zusammen, so bildet das Kataster nicht 
nur eine Grundlage zum Studium des bäuerlichen Be 
sitzstandes, seines wirtschaftlichen Wertes und seiner 
rechtlichen Stellung zu einem bestimmten Zeitpunkt, son 
dern wir können die tatsächliche Entwicklung von der 
Mitte des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart mit 
allen Einzelheiten verfolgen. Darüber hinaus gilt es nun, 
die Bedeutung dieser Quelle für die vor ihrer Entstehungs 
zeit Zurückliegende Vergangenheit zu kennzeich 
nen und sie über die Hosgeschichte hinaus für die ältere 
Dorf- und Landesgeschichte möglichst bis ins Mittel 
alter zurück nutzbar zu machen. In der historischen Lan 
deskunde, namentlich in der historischen Geographie, ist 
es anerkannter methodischer Grundsatz, ausgehend von 
den durch die bessere Quellenüberlieferung klareren Zu 
stünden jüngerer Jahrhunderte, die dunklen Verhältnisse 
älterer Zeitabschnitte durch langsames Nückwürtsschreiten 
aufzuhellen. Dieselbe Methode wird auch hier am Platze 
sein. Wie in der historisch-politischen Karte des aus 
gehenden 18. Jahrhunderts der Entwicklungsvorgang vom 
mittelalterlichen zum neuzeitlichen Territorium verkapselt 
liegt, so enthält unser Kataster des 18. Jahrhunderts 
wesentliche Elemente aus der mittelalterlichen Grund 
herrschaft. Ähnlich wie aus jenem Gebiete haben auch 
hier die Auswirkungen der französischen Revolution die 
Zusammenhänge verwischt, die aus dem Mittelalter in 
die Neuzeit hinüberleiten. Diese gilt es, mit Hilfe des 
Katasters wieder aufzudecken. 
Mit der Beweglichkeit der zu einem Hofe gehörigen 
Flurparzellen, die wir für das 18. und 19. Jahrhundert 
festgestellt Habens werden wir grundsätzlich auch in den 
früheren Jahrhunderten zu rechnen haben. Hierfür bie 
tet das Kataster selbst genügende Anhaltspunkte. Häufig 
wird der Besitz eines Hofes nach einzelnen Husen, gan 
zen, halben oder Viertelhufen, und innerhalb der Hufen 
nach Garten, Acker, Wiese und Zubehör (Hude, Mast, 
Holzung) und dann erst nach den einzelnen Parzellen 
aufgeführt- in Erb- und Heiratsfällen oder auch bei Ver 
käufen zeigt die Hufe als Einheit für sich innerhalb des 
Wirtschaftsganzen stärkere Festigkeit, indem sie geschlossen 
den Besitzer wechselt und nicht etwa Teilstücke zur Abgabe 
ausgesucht werden. Das ist ein deutlicher Hinweis, daß die 
einzelnen Hufen, wie sie das Kataster aufführt, erst im 
Laufe der Entwicklung zu dem einen Hof zusammenge 
kommen sind- innerhalb des Betriebes stellen sie noch im
	        

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Hessenland. Hitzeroth, 1938.
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