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Hessenland (33.1919)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Hessenland (33.1919)

Zeitschrift

Persistente ID:
1289911336242
Titel:
Hessenland
Signatur:
38 4° H.coll. 13
Datum:
1.1887 -
Erscheinungsort:
Kassel
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Band

Persistente ID:
1289911336242_0033
Titel:
Hessenland
Signatur:
38 4° H.coll. 13
Bandzählung:
33.1919
Erscheinungsort:
Kassel
Verleger/Verlag:
Scheel
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Zeitschriften
Erscheinungsjahr:
1919
Sprache:
Deutsch
Zusatz zum Hauptsachtitel:
hessisches Heimatblatt ; Zeitschrift für hessische Geschichte, Volks-und Heimatkunde, Literatur und Kunst
Jahr der Digitalisierung:
2013
Herkunft der digit. Ausgabe:
Kassel
Hersteller der digit. Ausgabe:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hessenland
  • Hessenland (33.1919)
  • Nr. 1/2, Januar-Doppelheft 1919
  • Nr. 3/4, Februar-Doppelheft 1919
  • Nr. 5/6, März-Doppelheft 1919
  • Nr. 7/8, April-Doppelheft 1919
  • Nr. 9/10, Mai-Doppelheft 1919
  • Nr. 11/12, Juni-Doppelheft 1919
  • Nr. 13/14, Juli-Doppelheft 1919
  • Nr. 15/16 August-Doppelheft 1919
  • Nr. 17/18, September 1919
  • Nr. 19/20, Oktober-Doppelheft 1919
  • Nr. 21/22, November-Doppelheft 1919
  • Nr.23/24, Dezember-Doppelheft 1919

Volltext

Hessisches Heimaisblatt 
Zeitschrift für hessische Geschichte, Volks- und Heimatkunde, Literatur und Kunst 
Nr. 13/14. 33. Jahrgang. Iuli-Doppelheft 1919. 
Jacob Grimm in der kurhessischen Zensurkommission 1815—1820. 
Zusammengestellt von Edward Lohmeyer. 
(Fortsetzung.) 
Es folgt nun diese von Jacob Grimm ver 
faßte Vorstellung „ad augustissimum“ (nach Rand 
vermerk Jacobs „abgesandt an die Canzley den 
20ten August"): 
Caßel den 18 August 1816. 
Allerdurchl. pp. 
Die allergnädigst angeordneten Mitglieder der 
Censur Commißion halten es für eine Pflicht, 
folgende aus ihrer innersten Überzeugung ent 
springende ehrfurchtsvolle Vorstellung zu thun. 
Nach Wort und Sinn der Allerhöchsten unterm 
14 Juny d. I. vollzogenen Instruction soll die 
Verbreitung aller der Religion, den Sitten und 
dem Staate gefährlichen neuherauskom 
menden Schriften innerhalb des Kurheß. 
Staats gehindert, zu dem Ende 
1.) nichts im Jnlande ohne vorausgegangene 
Censur gedruckt oder verlegt, 2 .) nichts aus dem 
Auslande ohne Erlaubniß der Censur Com 
mißion eingeführt und verkauft werden. 
I. Was die Censur der in Kurheßen selbst zu 
druckenden oder zu verlegenden Artikel betrifft, so 
ist. eine solche allerdings dem äußern Scheine nach 
ausführbar, unsers Wißens auch bereits in eini 
gen andern Ländern Deutschlands angeordnet. 
Sie läßt sich auf eine doppelte Weise denken, sie 
kann nämlich entweder eine besondere seyn, 
sich blos auf eine gewiße Art Schriften, nament 
lich Zeitungen erstrecken, wie denn auch bereits 
in Kurheßen für die zu Caßel und Hanau er 
scheinenden Blätter eigene Censoren bestellt sind. 
Oder sie ist eine allgemeine, auf alle und 
jede Drucksachen bezügliche; eine solche pflegt in 
Städten, wo viel gedruckt wird, wie Leipzig, 
Berlin p. nicht ohne Wirkung zu seyn. 
In Kurheßen wird bekanntlich wenig gedruckt. 
Außer den zu Marburg, Caßel und Hanau be 
findlichen Preßen, die verhältnißmäßig doch nur 
eine geringe Zahl von Artikeln liefern, so daß 
z. B. in der einen Stadt Göttingen jährlich 
das drei- oder vierfache mehr erscheinen dürfte, 
als in ganz Heßen, gibt es an andern inländischen 
Orten nur noch sogenannte Winkeldruckereien. 
Würden bei so bewandten Umständen unsere 
Druckpreßen und Buchläden unter eine allge 
meine Censur aller ihrer Artikel gestellt; so 
scheint uns diese Maasregel theils beschwerlich 
und gehäßig zu seyn, theils den beabsichtigten 
Zweck zu erreichen dennoch ungeschickt. Lästig 
müßte sie werden, weil die Manuscripte aus allen 
nah oder fern entlegenen Theilen Kurheßens 
hierher nach Caßel, auf Gefahr und Kosten der
	        

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