Hessenland (11.1897)

Bibliographic data

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Persistent identifier:
1289911336242
Title:
Hessenland
Shelf mark:
38 4° H.coll. 13
Date:
1.1887-
Place of publication:
Kassel
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Language:
German
Sub title:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur

Persistent identifier:
1289911336242_0011
Title:
Hessenland
Volume count:
11.1897
Place of publication:
Kassel
Publisher:
Scheel
Structure type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1897
Language:
German
Sub title:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur

Contents

Digitisation date:
2011
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Title:
No. 1, 2. Januar 1897
Structure type:
Issue
Collection:
Periodicals

Contents

Table of contents

  • Hessenland
  • Hessenland (11.1897)

Full text

In den das Bergwesen betreffenden Vor 
schriften der hessischen Landesordnungen, 
auf die soeben verwiesen ist, handelt es sich 
weniger um die Ausschließung neuer Gruben und 
Anlage neuer Werke, als um die Regelung des 
Betriebes der schon vorhandenen und Feststellung 
der Rechte und Pflichten der Arbeiterschaft. 
Fragen, von denen hauptsächlich die zweite von 
allgemeinerem Interesse ist. 
Von welchen Gesichtspunkten aus die hessischen 
Landgrafen des 17. und 18. Jahrhunderts an 
die Ordnung der Verhältnisse der Berg- und 
Hüttenwerke getreten sind, wird uns nicht zweifel 
haft bleiben können, wenn wir die Verordnung 
Landgraf Karl's vom 9. August 1721 wegen des 
Polizei- und Kommerzienwesens heranziehen, nach 
welcher die landgräslichen Beamten (Kommissare) 
darauf bedacht sein sollen, daß nicht nur die 
bereits etablirten Handwerkschaften und Fabriken 
im Stande erhalten, sondern auch ohne Weiteres 
verbessert und vermehrt, und so den „nahrungs 
losen Landeseinwohnern ihr Brot zu verdienen 
Gelegenheit gegeben" werde, wenn wir weiter 
auf die Verordnungen Landgraf Friedrich's I. 
vom 24. August 1731 Hinweisen, nach der den 
Beamten und städtischen Obrigkeiten befohlen 
wurde, ihm innerhalb der nächsten vier Wochen 
Vorschläge zu unterbreiten, wie „zu des Vater 
landes Besten eines jeden fleißigen Unterthanen 
Ausnahme und Nahrung aufzuhelfen" sei. 
Unterziehen wir die Rechte und Pflichten der 
Bergleute einer näheren Betrachtung, so wird 
nicht zu vergessen sein, daß dieselben sich nicht 
fortlaufend zu deren Gunsten entwickelt haben, daß 
vielmehr deren Lebens- und Rechtsverhältnisse sich 
abwechselnd je nach den obwaltenden Umständen 
bald günstiger, bald weniger günstig gestaltet 
haben, kurz, es wird festzuhalten sein, daß wir uns 
auch hier an der Gestalt einer Wellenbewegung 
den Gang der geschichtlichen Entwickelung am 
zutreffendsten veranschaulichen, die in ihre Einzel 
heiten hinein zu verfolgen allerdings schwierig ist. 
(Fortsetzung folgt.) 
Das Pfarrdorf Preungesheim. 
Von Pfarrer W. Junghans. 
I. Anleitendes, Dame und vermuth 
licher Ursprung des Dorfes. 
Preungesheim (älteste Formen: Brnninges- 
heim, Bruningsheim, auch Brnningen), das 
Heim des Brüning, d. h. eines Sohnes eines 
Mannes Namens Bruno, bezw. der Bruninger, 
d. h. des Geschlechts, der Nachkommen eines so 
benannten Mannes, ist offenbar eine uralte 
Siedelung, welche wohl schon vorhanden war, bevor 
die Römer im ersten Jahrhundert vor Christus 
den Rhein überschritten und nach Erbauung der 
Kastelle zu Wiesbaden, Homburg (Salburg), 
Großkrotzenburg, Kesselstadt und Friedberg die 
Gegend mit römischen Veteranen besetzten und 
eine halbe Stunde von Preungesheim jenseits 
der Nidda bei Heddenheim das alte ^rtonuru 
oder den vicus novu8 gründeten. Hierauf deutet 
der eigenthümlich gestaltete, ungewöhnlich hohe 
und noch gut erhaltene Grabhügel, an der nörd 
lichen Seite des Dorfes mitten in dem sumpfigen 
Wiesengrunde, der von der auf sanft abfallender 
Höhe gelegenen Kirche nur um ein paar hundert 
Schritt entfernt und durch die sogenannte Wein 
straße getrennt ist. Das Volk nennt ihn den 
Bachberg, weil er unweit des kleinen Baches, 
der das Wiesenthal durchfließt, liegt und von 
ihm umschlossen wird. Es behauptet, dort sei in 
alten Zeiten eine jüdische Grabstätte gewesen. 
Indessen werden wir ihn nach Lage und Gestalt 
unbedingt als ein sogenanntes Hünengrab und 
zwar als die Grabstätte einer größeren Familie 
oder Gemeinschaft ansprechen müssen. Damit 
stimmt der Umstand, daß bei dem Versuch, den 
die Anlieger machten, den Hügel theilweise ab- 
znttagen, bezüglich bei einem im Jahr 1890 
gemachten Einschnitt eine Menge Scherben und 
Knochenreste, theils menschliche, theils vom Pferde, 
gefunden wurden. Obgleich gewiß im Lauf von zwei 
Jahrtausenden oder mehr beträchtlich zusammen 
gesunken, ist er doch noch 4 bis 5 Meter hoch. 
Seine Erhaltung verdankt er unstreitig seiner 
Lage im sumpfigen Wiesengrund, wo eine Abfuhr 
der Erdmassen nur bei hartem Frost möglich ist, 
und seiner Zusammensetzung aus schwerem Lehm 
und Kalkerde, die sich im Lauf der Zeit nur 
etwas senkten, während die aus Sand gehäuften 
Grabhügel überall durch den Regen nach und 
nach abgeschwemmt und dadurch an vielen Orten 
fast unkenntlich geworden sind.
	        

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