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Hessenland (9.1895)

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Bibliographic data

fullscreen: Hessenland (9.1895)

Periodical

Persistent identifier:
1289911336242
Title:
Hessenland
Shelf mark:
38 4° H.coll. 13
Date:
1.1887 -
Place of publication:
Kassel
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Language:
German
Sub title:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Volume

Persistent identifier:
1289911336242_0009
Title:
Hessenland
Volume count:
9.1895
Place of publication:
Kassel
Publisher:
Scheel
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1895
Language:
German
Sub title:
Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur
Digitisation date:
2010
Place of electronic origin:
Kassel
Electronic publisher:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Physical location:
Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Contents

Table of contents

  • Hessenland
  • Hessenland (9.1895)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrgangs 1895
  • No. 1, 4. Januar 1895
  • No. 2, 16. Januar 1895
  • No. 3, 2. Februar 1895
  • No. 4, 18. Februar 1895
  • No. 5, 2. März 1895
  • No. 6, 16. März 1895
  • No. 7, 1. April 1895
  • No. 8, 16. April 1895
  • No. 9, 1. Mai 1895
  • No. 10, 16. Mai 1895
  • No. 11, 1. Juni 1895
  • No. 12, 17. Juni 1895
  • No. 13, 1. Juli 1895
  • No. 14, 16. Juli 1895
  • No. 15, 1. August 1895
  • No. 16, 16. August 1895
  • No. 17, 1. September 1895
  • No. 18, 16. September 1895
  • No. 19, 1. Oktober 1895
  • No. 20, 16. Oktober 1895
  • No. 21, 1. November 1895
  • No. 22, 16. November 1895
  • No. 23, 2. Dezember 1895
  • No. 24, 18. Dezember 1895
  • Hinweise zu Einbanddecken und Abonement

Full text

137 
Des Räthsels Lösung. 
„Kannst Du des Blümchens Klingen denn nicht 
hören, 
Und siehst nicht, wie's die runden Glöckchen schwingt? 
Vernimmst nicht, wie es leise läutend singt, 
So traut, so lieb?! — Horch! — 's läßt sich 
gar nicht stören." 
„Du willst mir, Kind, den klaren Sinn bethören! 
Ich fühle nur den Wind, der zu uns dringt, 
Der unser Blümchen sich zu schütteln zwingt, 
Doch — klingen thut es nicht, — ich kann's 
beschwören!" 
„Du kanust's beschwören! — Nun, so sage, Herz, 
Weshalb nur mir Maiglöckchens Klang und 
Scherz, 
Weshalb nur mir die süßen Melodiken?!" 
„In Deiner jungen Brust, Du holde Maid, 
Erwacht der ersten Liebe Maienzeit, 
Da klingt das Weltall Dir in Harmoniken!" 
Kirgo Arederlrinsi. 
Aus alter und neuer Zeit. 
Was ist ein Gak? In den von Dr. Hugo 
Brunner in Nr. 8 des „Hessenlandes" mit 
getheilten interessanten Kasseler Strafurtheilen aus 
dem 17. Jahrhundert wird die Frage angeregt, 
was ein „Gak" gewesen sei, da dies Wort, welches 
im. allgemeinen „Pranger" bedeutet, in Nr. 12 
der mitgetheilten Urtheile neben dem Worte Pranger 
noch einmal ganz selbstständig auftritt, so daß 
also mit Pranger und Gak hier zwei Strafarten 
bezeichnet werden. 
Vilmar weist uns in seinem Idiotikon zunächst 
daraus hin, daß das Wort „Gaak" in Hessen stets 
fehlerhast geschrieben worden sei, denn es sei nichts 
anderes damit gemeint, als das niederdeutsche 
„Kak". Nur in der letzten Form führe es auch 
Sander auf, und in dieser Schreibweise bedeutet 
es allerdings einen Pranger. Allein in Hessen ist 
unter „Gak" eine ganz besondere Art von Strafe 
verstanden gewesen, denn „Gak" war ein Korb, 
in den der Gerichtsbüttel den verurtheilt^n Feld- 
nnd Gartensrevler einschloß, um ihn dann mittelst 
einer Wippe, an der der Korb befestigt wurde, 
mehrmals unter Wasser zu tauchen. Diese Wippen 
und Körbe mußten, besonderer Vorsicht gemäß, 
auch „hin und wieder in Stand gebracht werden". 
Schon vor dem Jahre 1794 scheint indessen diese 
Taufart außer Anwendung gesetzt gewesen zu sein, 
denn eine „gnädige Resolution" vom 1. Februar 1794, 
die Ko pp (Band IV, S. 273) anzieht, kommt 
daraus zurück, indem sie den Befehl enthält: daß 
bei Gartendieben „die Strafe des Gaks zu 
weilen wieder zur Hand genommen" werden solle, 
und hier erfahren wir zugleich, daß der „Gak" 
eigentlich „Schandkorb" hieß. 
Ist es aber nun wirklich eine fehlerhafte Schreib 
weise, wenn man in Hessen „Gak" und nicht „Kak" 
schrieb? Das glaube ich nicht. Wir wissen, daß 
in Hessen der Kolkrabe, von seinem Geschrei her 
geleitet, „Gaak" heißt, und daß in vielen Gegenden 
für lautes Schreien noch heute gaaken gesagt wird. 
Damit aber kommen wir von einer fehlerhaften 
Schreibweise ziemlich ab, denn da der im Schand 
korb Eingeschlossene beim Eintauchen in das Wasser 
zweifellos laut geschrieen hat, so liegt die Annahme 
viel näher, daß der Bolksmnnd diesen schreienden 
Schandkorb ironisch mit dem Worte „G-ck" belegte, 
zumal der Korb oben an der Wippe in der Luft 
ans und abschwebte. Daß eine solche Bezeichnung 
aus dem Volksmunde dann in die gerichtlichen 
Urtheile überging kann uns nicht Wunder nehmen. 
Auch die in den mitgetheilten Urtheilen vorkommende 
Bezeichnung Goldkammer stammte aus dem Volks 
munde. Das im zweiten Stock des altstädter 
Rathhauses, nach der Fischgasse hin gelegen ge 
wesene gewöhnliche Arrestlokal wurde nämlich vom 
Volke Goldkammer genannt, und es ist höchst 
interessant, aus den Strafurtheilen zu ersehen, daß 
diese Bezeichnung schon in ältester Zeit auch der 
Feder der Richter geläufig war. 
Hoffentlich aber sind diese Zeilen eine Anregung, 
daß wir von berufener Hand über den hessischen 
„Gak" und die vermeintliche falsche Schreibweise 
Näheres erfahren. G. Z». 
. * * 
* 
Zu dem gleichen Gegenstände ist uns weiter 
folgende Einsendung zugegangen, die hier ebenfalls 
zum Abdruck gebracht sei: 
In der oberhessischen Stadt Alsfeld hat das 
Wort „Gogh" bis aus den heutigen Tag im 
Sprachgebrauch sich erhalten. An der „Gagh" in 
Alsfeld, wo heute ein Bäcker, im Volksmund 
„der Gaghenbäcker", wohnt, befand sich, wie die 
Oertlichkeit deutlich noch erkennen läßt, der Schand- 
weiher, der Gagh, an dessen Rande ein Galgen 
mit einem Holzkäfig stand. Der mit dem „Gagh" 
zu Bestrafende kam in den Holzkäfig, der unter 
Spott- und Hohnrnsen der Schaulustigen in die 
Höhe gezogen und je nach der Schwere des Ver 
gehens ein- oder mehreremal in das Wasser herab 
gelassen wurde. Daß das unfreiwillige Bad des
	        

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