Der „Lssepack"
Verschwundenes Hochzeitsbrauchtum in Kirchhain
Von H. Grün
Mit vielen anderen alten Sitten und Gebräuchen ist
in der Gegenwart in Kirchhain auch das Brauchtum ver
schwunden, das dort bis zu Ende des vorigen Jahrhun
derts bei bürgerlichen Hochzeiten Anwendung fand.
Unter dem Begriff „Bürger" verstand man in Kirch
hain damals nur die Einwohner, die Teilnehmer am
„städtischen Nutzen" waren. Das Bürgerrecht wurde ent
weder durch Vererbung (Abstammung von bürgerlichen
Eltern) oder durch Einkauf erworben und berechtigte zum
Bezug des „bürgerlichen Graseloses", von Erlengeld,
Brennholz usw.
Wenn in der damaligen Zeit in Kirchhain ein junges
Paar den Bund für das Leben eingehen wollte, dann
wurde dort in vielen Familien die Frage erörtert: Wird
es eine große Hochzeit geben und wer wird dazu einge
laden?
Zu jener Zeit fanden in Kirchhain die meisten Hoch
zeiten in den Herbst- oder Wintermonaten und gewöhn
lich vor dem 20. März statt, damit nach altem Brauch
das junge Paar gleich im ersten Ehejahre in den Genuß
des bürgerlichen Graseloses kam (die Ausgabe dieser
Graselose erfolgte in der Regel am 21. oder 22. März).
Endlich rückte dann der festgesetzte Hochzeitstag heran.
Damals war schon die Zivilehe gesetzlich eingeführt, und
wenn — gewöhnlich am Freitagvormittag vor der am
Sonntag stattfindenden Hochzeit — vor dem Standes
beamten die bürgerliche Eheschließung stattgefunden
hatte, dann erschien am Freitagnachmittag bei den ein
zuladenden Gästen der Kirchhainer Stadtdiener als Hoch-
Zeitsbitter. Der Stadtdiener war sich der Wichtigkeit
dieses Amtes wohl bewußt. Feiertäglich gekleidet, im
schwarzen Gehrock, auf dem Kopfe den Zylinder und an
den Händen schwarze baumwollene Handschuhe, brachte
er die Einladung in folgender Form vor: „Einen schö
nen Gruß von dem Herrn 1 und seiner heute in Zivil
angetrauten Gattin und deren beiderseitigen Eltern und
sie laden Herrn N N nebst Familie zu der am nächsten
Sonntag im Elternhause der jungen Frau stattfindenden
Hochzeit ein und bitten um Ihr Erscheinen." In der Re
gel erhielt der Hochzeitsbitter die zustimmende Antwort:
„Einen schönen Gruß und wir kommen". Dann teilte
der Stadtdiener mit, daß zu dem Hochzeitsmahl „Esse-
päck" mitzubringen seien.
Das Wort „Essepäck" oder „Essepack" wird jedem
Fremden ziemlich unverständlich sein, war aber in der
damaligen Zeit jedem Kirchhainer wohl vertraut und be
deutete, daß jede eingeladene Person zu dem am Hoch-
zeitsabend stattfindenden Essen das notwendige Tafel
geschirr in Gestalt von zwei Tellern, Löffel, Messer
und Gabel mitzubringen habe.
Die heutigen Polterabende am Vorabend der Hochzeit
waren damals in Kirchhain unbekannt und haben sich
erst in späteren Jahren eingebürgert.
Die Hochzeiten wurden in der Regel im Hause der
Braut abgehalten, und wenn es am Hochzeitstage zum
Nachmittagsgottesdienst geläutet hatte, fanden sich die
eingeladenen Gäste im Hochzeitshause ein. Die Männer
erschienen im schwarzen Gehrock, mit Zylinder und Hand
schuhen, die älteren Frauen in dunklen und die Mädchen
in hellen Kleidern. War die Hochzeitsgesellschaft zusam
men, dann ging sie mit dem Brautpaar zur Kirche, wo
im Anschluß an den Gottesdienst die Trauung stattfand.
Nach der Trauung in das Hochzeitshaus Zurückgekom
men, gab es dort zuerst Kaffee mit Kuchen und Brezeln
(Torten kannte man damals kaum) und später Bier und
Zigarren. Die Männer spielten in einzelnen Gruppen
Karten, die Frauen rückten zusammen und unterhielten
sich über Stadtneuigkeiten und an den Tischen, um die
sich das junge Volk gruppiert hatte, ging es bald lustig
her. Bei größeren Hochzeiten war meistens eine Musik
kapelle da, die während des Kaffeetrinkens aufspielte.
Kaum waren die Kaffeetische abgeräumt, dann ordneten
die Paare sich zum Hochzeitszug. Mit schmetternder
Marschmusik, das junge Paar an der Spitze, zog man
durch die Straßen des Städtchens zum Nathaussaal, wo
bis abends 6 Uhr Tanz stattfand. Gegen 6 Uhr gingen
das junge Paar und die Gäste nach Hause, um sich für
den Abend umzukleiden. Die junge Frau legte den bei
der kirchlichen Trauung getragenen Myrthenkranz ab und
setzte dafür einen anderen auf.
Abends gegen 7 Uhr traf man sich dann wieder im
Hochzeitshause Zum Abendessen. Gewöhnlich war bis
dahin der „Essepack", also das in eine Serviette einge
schlagene Eßbesteck, durch einen Dienstboten oder ein
Kind dorthin besorgt worden, man nahm Platz und der
„Essepack" wurde ausgepackt. Wenn irgend möglich, wa
ren die Stühle so gestellt, daß immer 12 Perso
nen an einer Tafel aßen. Die Einleitung zum
Essen bildete die Suppe: Fleischbrühe mit Nudeln oder
Neiseinlage. Nach lautem oder stillem Gebet begann
man, und sobald die junge Frau den Löffel in die
Suppe tauchte, wurde ihr von einem männlichen
Hochzeitsgast der Brautkranz vom Kopfe ge
nommen. Wer den Kranz eroberte, hatte das Vorrecht,
den ersten Neigen mit der jungen Frau zu tanzen.
Bei dem weiteren Essen galt damals die Regel, daß
nach der Suppe vier Gänge auf den Tisch kamen.
Als ersten Gang gab es Rindfleisch mit Meerrettich,
dann folgte frische gekochte Cervelatwurst mit Grünkohl,
dann kam ein Bratengang mit Salat, und Bratwurst mit
gekochten Zwetschen beschloß das Essen. Nach dem drit
ten Gang verbreitete sich im Hause ein brenzlicher Ge
ruch und einer der Gäste kam mit einem großen Lössel,
an dem ein glimmendes Aufwaschtuch hing, an die ein
zelnen Tafeln und gab bekannt, daß „d i e K ö ch i n s i ch
das Hemd verbrannt hab e", und sammelte für
diese. Bald häuften sich in dem herumgereichten Löffel
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