Metadaten: Hessenland (51.1940/41)

Der „Lssepack" 
Verschwundenes Hochzeitsbrauchtum in Kirchhain 
Von H. Grün 
Mit vielen anderen alten Sitten und Gebräuchen ist 
in der Gegenwart in Kirchhain auch das Brauchtum ver 
schwunden, das dort bis zu Ende des vorigen Jahrhun 
derts bei bürgerlichen Hochzeiten Anwendung fand. 
Unter dem Begriff „Bürger" verstand man in Kirch 
hain damals nur die Einwohner, die Teilnehmer am 
„städtischen Nutzen" waren. Das Bürgerrecht wurde ent 
weder durch Vererbung (Abstammung von bürgerlichen 
Eltern) oder durch Einkauf erworben und berechtigte zum 
Bezug des „bürgerlichen Graseloses", von Erlengeld, 
Brennholz usw. 
Wenn in der damaligen Zeit in Kirchhain ein junges 
Paar den Bund für das Leben eingehen wollte, dann 
wurde dort in vielen Familien die Frage erörtert: Wird 
es eine große Hochzeit geben und wer wird dazu einge 
laden? 
Zu jener Zeit fanden in Kirchhain die meisten Hoch 
zeiten in den Herbst- oder Wintermonaten und gewöhn 
lich vor dem 20. März statt, damit nach altem Brauch 
das junge Paar gleich im ersten Ehejahre in den Genuß 
des bürgerlichen Graseloses kam (die Ausgabe dieser 
Graselose erfolgte in der Regel am 21. oder 22. März). 
Endlich rückte dann der festgesetzte Hochzeitstag heran. 
Damals war schon die Zivilehe gesetzlich eingeführt, und 
wenn — gewöhnlich am Freitagvormittag vor der am 
Sonntag stattfindenden Hochzeit — vor dem Standes 
beamten die bürgerliche Eheschließung stattgefunden 
hatte, dann erschien am Freitagnachmittag bei den ein 
zuladenden Gästen der Kirchhainer Stadtdiener als Hoch- 
Zeitsbitter. Der Stadtdiener war sich der Wichtigkeit 
dieses Amtes wohl bewußt. Feiertäglich gekleidet, im 
schwarzen Gehrock, auf dem Kopfe den Zylinder und an 
den Händen schwarze baumwollene Handschuhe, brachte 
er die Einladung in folgender Form vor: „Einen schö 
nen Gruß von dem Herrn 1 und seiner heute in Zivil 
angetrauten Gattin und deren beiderseitigen Eltern und 
sie laden Herrn N N nebst Familie zu der am nächsten 
Sonntag im Elternhause der jungen Frau stattfindenden 
Hochzeit ein und bitten um Ihr Erscheinen." In der Re 
gel erhielt der Hochzeitsbitter die zustimmende Antwort: 
„Einen schönen Gruß und wir kommen". Dann teilte 
der Stadtdiener mit, daß zu dem Hochzeitsmahl „Esse- 
päck" mitzubringen seien. 
Das Wort „Essepäck" oder „Essepack" wird jedem 
Fremden ziemlich unverständlich sein, war aber in der 
damaligen Zeit jedem Kirchhainer wohl vertraut und be 
deutete, daß jede eingeladene Person zu dem am Hoch- 
zeitsabend stattfindenden Essen das notwendige Tafel 
geschirr in Gestalt von zwei Tellern, Löffel, Messer 
und Gabel mitzubringen habe. 
Die heutigen Polterabende am Vorabend der Hochzeit 
waren damals in Kirchhain unbekannt und haben sich 
erst in späteren Jahren eingebürgert. 
Die Hochzeiten wurden in der Regel im Hause der 
Braut abgehalten, und wenn es am Hochzeitstage zum 
Nachmittagsgottesdienst geläutet hatte, fanden sich die 
eingeladenen Gäste im Hochzeitshause ein. Die Männer 
erschienen im schwarzen Gehrock, mit Zylinder und Hand 
schuhen, die älteren Frauen in dunklen und die Mädchen 
in hellen Kleidern. War die Hochzeitsgesellschaft zusam 
men, dann ging sie mit dem Brautpaar zur Kirche, wo 
im Anschluß an den Gottesdienst die Trauung stattfand. 
Nach der Trauung in das Hochzeitshaus Zurückgekom 
men, gab es dort zuerst Kaffee mit Kuchen und Brezeln 
(Torten kannte man damals kaum) und später Bier und 
Zigarren. Die Männer spielten in einzelnen Gruppen 
Karten, die Frauen rückten zusammen und unterhielten 
sich über Stadtneuigkeiten und an den Tischen, um die 
sich das junge Volk gruppiert hatte, ging es bald lustig 
her. Bei größeren Hochzeiten war meistens eine Musik 
kapelle da, die während des Kaffeetrinkens aufspielte. 
Kaum waren die Kaffeetische abgeräumt, dann ordneten 
die Paare sich zum Hochzeitszug. Mit schmetternder 
Marschmusik, das junge Paar an der Spitze, zog man 
durch die Straßen des Städtchens zum Nathaussaal, wo 
bis abends 6 Uhr Tanz stattfand. Gegen 6 Uhr gingen 
das junge Paar und die Gäste nach Hause, um sich für 
den Abend umzukleiden. Die junge Frau legte den bei 
der kirchlichen Trauung getragenen Myrthenkranz ab und 
setzte dafür einen anderen auf. 
Abends gegen 7 Uhr traf man sich dann wieder im 
Hochzeitshause Zum Abendessen. Gewöhnlich war bis 
dahin der „Essepack", also das in eine Serviette einge 
schlagene Eßbesteck, durch einen Dienstboten oder ein 
Kind dorthin besorgt worden, man nahm Platz und der 
„Essepack" wurde ausgepackt. Wenn irgend möglich, wa 
ren die Stühle so gestellt, daß immer 12 Perso 
nen an einer Tafel aßen. Die Einleitung zum 
Essen bildete die Suppe: Fleischbrühe mit Nudeln oder 
Neiseinlage. Nach lautem oder stillem Gebet begann 
man, und sobald die junge Frau den Löffel in die 
Suppe tauchte, wurde ihr von einem männlichen 
Hochzeitsgast der Brautkranz vom Kopfe ge 
nommen. Wer den Kranz eroberte, hatte das Vorrecht, 
den ersten Neigen mit der jungen Frau zu tanzen. 
Bei dem weiteren Essen galt damals die Regel, daß 
nach der Suppe vier Gänge auf den Tisch kamen. 
Als ersten Gang gab es Rindfleisch mit Meerrettich, 
dann folgte frische gekochte Cervelatwurst mit Grünkohl, 
dann kam ein Bratengang mit Salat, und Bratwurst mit 
gekochten Zwetschen beschloß das Essen. Nach dem drit 
ten Gang verbreitete sich im Hause ein brenzlicher Ge 
ruch und einer der Gäste kam mit einem großen Lössel, 
an dem ein glimmendes Aufwaschtuch hing, an die ein 
zelnen Tafeln und gab bekannt, daß „d i e K ö ch i n s i ch 
das Hemd verbrannt hab e", und sammelte für 
diese. Bald häuften sich in dem herumgereichten Löffel 
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