Full text: Sammelband

suchsperson in einen bequemen Lehnstuhl gesetzt. Dann gibt man ihr 
eine ihrem Bildungsgrad angepaßte kurze Erklärung über die Hyp— 
nose, um ihr jede üngstlichkeit und Unruhe zu nehmen. Man sorgt 
dafür, daß der Einzuschläfernde seine Muskeln entspannt, indem 
man Arme And Beine in eine recht behagliche Lage bringt. Nach 
der Aufforderung, recht ruhig und tief zu atmen, läßt der Hypnoti-⸗ 
seur die Versuchsperson einige Sekunden in seine Augen blicken. 
Mit ruhiger, etwas eintöniger Stimme erklärt er jetzt, es ginge 
bei dem Betreffenden ganz vorzüglich. Die Augen würden schon 
feucht, und er fühle deutlich, wie seine Lider schwer würden und 
herabzusinben drohten. Außerdem verbreite sich ein angenehmes 
Gefühl von Mattigkeit in seinen Gliedern. Dann fordert der hyp— 
notiseur die Versuchsperson auf, seine erhobene Hhand starr anzu— 
sehen. Indem er die hand langsam sinken läßt, folgen natürlich 
die Augenlider. Dabei erklärt er mit Bestimmtheit, die Augen 
fielen zu, und die Versuchsperson schlafe jetzt ein. Natürlich 
hängt es ganz von der Übung und der Geschicklichkeit des Hyp⸗ 
notiseurs ab, ob er zum Ziele kommt oder nicht. Bei sehr sug— 
gestiblen Menschen ist es leicht, den entgegengesetzten Widerstand 
zu überwinden. Bei anderen wiederum wird auch ein erfahrener 
Kenner erst nach vergeblichen Versuchen seinen Zweck erreichen. 
Besonders sei noch hervorgehoben, daß die Fähigkeit, einen 
andern Menschen zu hypnotisieren, durchaus nicht der Ausdruck 
einer geheimnisvollen Kraft ist, die vom hypnotiseur ausgeht. Der 
eignet sich zum Hypnotiseur, der auch sonst im Leben gewohnt ist, 
energisch und zielbewußt aufzutreten, der seinen Mitmenschen zu 
„imponieren“ versteht. Er muß sich den verschiedenen Menschen— 
iypen geschickt anpassen und sich immer wieder in neue Sachlagen 
finden können. Nicht jeder hat natürlich ein Recht darauf, einen 
anderen zu hypnotisieren, schon deshalb, weil bei fehlerhafter Tech—⸗ 
nik sich mancherlei Schädigungen einstellen können. Nur zu Heil— 
zwecken kann man dem mit der Sache durchaus vertrauten Arzt 
ein Recht darauf zugestehen. Ganz besonders muß man aber die 
öffentlichen Schaustellungen, die aus Gewinnsucht abgehalten wer—⸗ 
den, als groben Unfug ansehen. Sie sind bei uns ja auch mit Recht 
verboten. In letzter Zeit mehren sich allerdings die Fälle, in denen 
das Polizeiverbot umgangen wird, indem man solche Demonstratio— 
Sanders, Bypnose und Suggestion.
	        
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