suchsperson in einen bequemen Lehnstuhl gesetzt. Dann gibt man ihr
eine ihrem Bildungsgrad angepaßte kurze Erklärung über die Hyp—
nose, um ihr jede üngstlichkeit und Unruhe zu nehmen. Man sorgt
dafür, daß der Einzuschläfernde seine Muskeln entspannt, indem
man Arme And Beine in eine recht behagliche Lage bringt. Nach
der Aufforderung, recht ruhig und tief zu atmen, läßt der Hypnoti-⸗
seur die Versuchsperson einige Sekunden in seine Augen blicken.
Mit ruhiger, etwas eintöniger Stimme erklärt er jetzt, es ginge
bei dem Betreffenden ganz vorzüglich. Die Augen würden schon
feucht, und er fühle deutlich, wie seine Lider schwer würden und
herabzusinben drohten. Außerdem verbreite sich ein angenehmes
Gefühl von Mattigkeit in seinen Gliedern. Dann fordert der hyp—
notiseur die Versuchsperson auf, seine erhobene Hhand starr anzu—
sehen. Indem er die hand langsam sinken läßt, folgen natürlich
die Augenlider. Dabei erklärt er mit Bestimmtheit, die Augen
fielen zu, und die Versuchsperson schlafe jetzt ein. Natürlich
hängt es ganz von der Übung und der Geschicklichkeit des Hyp⸗
notiseurs ab, ob er zum Ziele kommt oder nicht. Bei sehr sug—
gestiblen Menschen ist es leicht, den entgegengesetzten Widerstand
zu überwinden. Bei anderen wiederum wird auch ein erfahrener
Kenner erst nach vergeblichen Versuchen seinen Zweck erreichen.
Besonders sei noch hervorgehoben, daß die Fähigkeit, einen
andern Menschen zu hypnotisieren, durchaus nicht der Ausdruck
einer geheimnisvollen Kraft ist, die vom hypnotiseur ausgeht. Der
eignet sich zum Hypnotiseur, der auch sonst im Leben gewohnt ist,
energisch und zielbewußt aufzutreten, der seinen Mitmenschen zu
„imponieren“ versteht. Er muß sich den verschiedenen Menschen—
iypen geschickt anpassen und sich immer wieder in neue Sachlagen
finden können. Nicht jeder hat natürlich ein Recht darauf, einen
anderen zu hypnotisieren, schon deshalb, weil bei fehlerhafter Tech—⸗
nik sich mancherlei Schädigungen einstellen können. Nur zu Heil—
zwecken kann man dem mit der Sache durchaus vertrauten Arzt
ein Recht darauf zugestehen. Ganz besonders muß man aber die
öffentlichen Schaustellungen, die aus Gewinnsucht abgehalten wer—⸗
den, als groben Unfug ansehen. Sie sind bei uns ja auch mit Recht
verboten. In letzter Zeit mehren sich allerdings die Fälle, in denen
das Polizeiverbot umgangen wird, indem man solche Demonstratio—
Sanders, Bypnose und Suggestion.