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Unterhaltendes und Belehrendes.
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Althessrsche Erinnerungen.
Ein Brief des Landgrafen Wilhelm des Vierten
, zu Hesskü»
ÄlS Landgraf Philipp, genannt der Großmütige,
am Ostermontage des Jahres 1567 zum Frieden
eingegangen war, teilten seine vier Söhne rechtmäßiger
Ehe, dem väterlichen letzten Willen gemäß, das Hessen
land unter sich. Wilhelm, des Namens der Vierte
unter den Landgrafen zu Hessen, erhielt fast die Hälfte
des Landes, nämlich Niederhessen mit der Hauptstadt
Kassel, die Grafschaft Ziegenhain und einen Teil der
Herrschaft Schmalkalden; Ludwig bekam ein Viertel,
nämlich das Oberfürsten tum Hessen mit Marburg,
die Grafschaft Nidda und die Herrschaft Eppstein;
Philipp ein Achtel und zwar die Niedergrafschaft Katzen
elnbogen mit Rheinfels und St. Goar am Rhein;
Georg gleichfalls ein Achtel, die Obergrafschalt Katzen
elnbogen mit der Residenz Darm stad t.
Landgraf Wilhelm, der älteste der Brüder, war
einer der besten Regenten, nicht allein, deren sich das
hessische Volk, sondern deren sich irgend ein Volk
jemals zu erfreuen gehabt hat. Er führt in der
Geschichte den Ehrennamen des »Weisen« und diese
Bezeichnung ist (was man nicht von allen, ja nicht
einmal von vielen fürstlichen Ehrennamen behaupten
kann) keine leere Schmeichelei. Landgraf Wilhelm
betrachtete, wie ein rechter Landesherr soll, sein
fürstliches Aint als ein heiliges und schweres Amt
und verwaltete es als ein solches. Wie er ein treuer
und gehorsamer Sohn seines Vaters war, so war er
ein treuer, gerechter und milder Vater seines Volkes
und seiner eigenen leiblichen Kinder, ein treuer und
liebreicher Ehegatte, ein treuer und aufrichtiger Bru
der seiner Brüder.
Unter den Eigenschaften, um derentwillen Land
graf Wilhelm mit Recht der Weise heißt, glänzt hervor
seine Liebe zu prunkloser Einfachheit und seine Ab
neigung gegen die, grade zu seiner Zeit an deutschen
Höfen täglich zunehmende Ueppigkeit und die Sucht,
fremdländische kostspielige Gewohnheiten in Lebens
weise und äußerlichem Scheinwcsen nachzuäffen. Ein
unvergeßlich schönes Denkmal der edlen fürstoäter-
lichen Gesinnung deö Landgrafen bleibt sein Testament.
Darin ermahnt er seinen Sohn und Nachfolger Moritz,
daß «er sich guter Haushaltung befleiße, selbst zu
seinen Sache» sehe, nicht Alles auf andere Leute
stelle, sondern sich nicht schäme, die Wochenrechuungcu
in der Haushaltung selbst zu übersehen, insonderheit
stber des Kammcrschreibers Tranlsteuer-, Wein- und
Küchenrechnuugen selbst abzuhören, damit er sehe,
daß er vor sich und nicht hinter sich haushalte, auch
nicht mehr vertue als er Einkommen habe, und dar
über nicht in Schulden und Verderben gerate.« —
Diese Vorschriften hat Landgraf Wilhelm selbst ge
treulich befolgt und ist in seiner eigenen fürstlichen
Hof- und Haushaltung allezeit bedacht gewesen, wie
er selbst sagte, „seiner armen Untertanen Schweiß
und Blut, ihm gegeben, Armen zu helfen und Land und
Leute zu verteidigen" gewissenhaft zu Rate zu halten.
Eö sind uns zahlreiche und köstliche Zeugnisse der
getreuen und redlichen Gesinnung des weisen Sohnes
des großmütigen Philipp erhalten geblieben. Darunter
zälen die Briefe, in welchen er seine Geschwister und
seine Kinder zu altdeutschem Hausvatersinn, Gerechtig
keit und Milde gegen ihre Untertanen und Diener,
Sparsamkeit, Nüchternheit und einfältiger, demütiger
Gottesfurcht mahncte und verpflichtete, zu denen, an
welchen ein rechter Hesse seine ganz besondere Freude
haben muß. Einen solchen Brief gibt der diesjährige
Kalender im Nachstehenden zu lesen. Es ist dies
Schreiben an den jüngeren Landgrafen Philipp, den
dritten Sohn des „Großmütigen", Landgraf Wilhelms
vorjüngsten rechtmäßigen Bruder, den Herrn von
Katzenelnbogen, der beständig in Schulden bis über
die Ohren saß, gerichtet und lautet, mit einigen Ab
kürzungen in heutige Schreibweise übertragen, also:
Hochgeborncr Fürst, freundlicher lieber Bruder
und Gevatter!
Wir haben Eurer Liebden Schreiben d. d. Rhein
fels den 6. d. empfangen und daraus Ew. Liebden
abermals vorgewendete Beschwerungen vernommen.
Daß Ew. Lbd. einen großen Mangel, den Ew. Lbd.
leiden solle, anziehen, ist an dem, daß unser gnädiger
Herr Vater Gottseeliger Ew. Liebden, nach Gelegen
heit und Herkommen dieses Landes und soviel dieses
Fürstentum ertragen, so wol und dermaßen bedacht,
daß Ew. Lbd. billig Gott zu danken, dann Ew. Lbd.
Gott Lob ein weit Mehreres bekommen als vor Zeiten
unserem Herrn Großvater Landgraf Wilhelm, der doch
nur einen einzigen älteren Bruder gehabt, zu Teil
worden ist; da dersclbige damals mehr nicht als
Spangenbcrg und Eschwege gehabt. Daß aber Ew.
Lbd. jetzo über einen so großen Mangel klagen, ist
an dein, daß die Jahre nicht alle gleich, auch bei
diesem unerhörten Miswachs, der nun 5 oder 6 Jahre
hinter einander gewärct, solches nicht zu verwnntern;
sintemal Wir Ew. Lbd. bei unserem Glauben ver
sichern können, daß Wir dies Jahr etliche tausend