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Rath zu holen, erfuhr ich, daß in Wasungen, im
Meiningenschen, eine Anzahl von Familien einen Con-
tract mit einem Agenten abgeschlossen habe, um auf
irgend eine Plantage in der Provinz San Paulo in
Brasilien befördert zu werden. Die meiningische
Regierung hatte die ganze Verhandlung erst erfahren,
als schon alles abgemacht war — und was kann
überhaupt irgend _ eine Regierung Privatcontracten
gegenüber thun? Dennoch sollte doch wenigstens noch
alles geschehen, um den gewagten Schritt, den diese
Menschen thaten, so wenig gefahrvoll als möglich für
sie zu machen. Ich hatte Gelegenheit, nach Wasun
gen hinüber zu fahren und nicht allein mit den Leuten
selber dort zu sprechen, sondern auch den Contract
zu sehen, auf den allein hin sie ihr Vaterland ver
lassen wollten.
Wenn man dieses Schriftstück liest, so ist es in
der That unglaublich, daß irgend ein mit Vernunft
begabtes Wesen blödsinnig genug sein könnte, in
einem solchen Wisch eine Garantie zu erblicken. Das
aber ist die Geschichte aller in solcher Weise beför
derter Auswanderer, daß sie sich toll und blind in
das Geschirr legen; und wie ein Stier mit einem
rothen Lappen gereizt und gelockt werden kann, so
genügt für derartige Menschen ein beschriebenes Stück
Papier — besonders wenn noch ein Siegel darauf
klebt. Was darauf geschrieben ist, bleibt sich voll
ständig gleich. — Es ist nöthig, das Schriftstück hier
wortgetreu zu geben. Es lautet:
"Verpflichtung
des Landarbeiters:
mit Familie, nämlich:
gegen -Herrn Theodor Wille in Hamburg.
Der Endesunterzeichnete, der die Passage für
sich und die obenstehenden Familienglieder, nach
unten stehender Specification mit
vorgeschossen erhielt, verpflichtet sich, nicht nur
Herrn Theodor Wille Hierselbst Vollmacht zu erthei
len, vermittelst seines Hauses in Santos, für sich
und seine Familie mit einem brasilianischen Plan
tagenbesitzer Contract abzuschließen, zur Verdin
gung seiner und seiner Familie Arbeitskräfte auf
eine Colonie der Provinz San Paulo, sondern
macht sich auch durch Unterzeichnung dieses Con-
tracts (!!!) für sich und seine sämmtlichen Fami
lienglieder anheischig, durch den Theilertrag ihrer
Arbeit die vorgeschossene Passage und sonstige Kosten
vorschüsse abzuverdienen, dergestalt, daß, da nach
der Bestimmung derartiger Arbeitsverträge der Er
trag der Arbeit zwischen Arbeiter und Brodherrn
getheilt wird, der erhaltene Vorschuß von der ihm
als Arbeiter zufallenden Hälfte des Ertrages der
Arbeit in üblicher und herkömmlicher Abtragung
zu ersetzen ist.
Indem der Endesunterzeichnete durch seine Na
mensunterschrift sich mit seinen Familiengliedern
zur getreuen Erfüllung der contractlich eingegan
genen Verpflichtung sich verbindlich macht (so daß
einer für alle und alle für einen haften), ver
pflichtet er sich ferner für sich unv seine Familien
glieder , den gesetzlichen Befehlen seiner Brodherren
oder deren bevollmächtigten Vertreter getreulich
nachzukommen, und während der Dauer des Con-
tracts seine ganze Zeit und Aufmerksam
keit dem ihm übertragenen Dienste zu widmen.
Hamburg, den . . ten 18 . .
Passagegeld bis Santos
für Erwachsene ......
- Kinder unter 10 Jahren ä •
hier bezahlt.«
Sollte man nun glauben, daß irgend ein Mensch,
der nur einfach lesen und denken kann, einen solchen
Contract unterschreiben würde? — Aber derartige
Leute können auch nicht denken, und Thatsache ist,
daß sich sämmtliche Familien auf das allein hin, was
ihnen in diesem Papier geboten wurde, entschlossen,
auszuwandern und ihr Gepäck voraus in die Welt
hinein schickten. In diesem Contract verpflichteten
sie sich zu allem, und ihnen selbst wurde auch nicht
einmal das Nothdürftigste garantirt. Wer z. B. steht
solchen Auswanderern dafür, die sich leichtsinniger
Weise verpflichten, die ihnen geschenkte Ueberfahrt
auf Theil abzuarbeiten, daß sie nicht einem sperrn
überantwortet werden, der eben im Begriff ist, eine
neue Plantage anzulegen? Geschähe das, so könnten
sie Jahre lang Bäume und Büsche ausroden und
dann Kaffeebäume pflanzen und nach fünf bis sechs
Jahren furchtbarer Arbeit erst darauf rechnen, wirklich
zu verdienen, denn daß sie für ihre Arbeit bezahlt
werden sollen, steht nicht in dem Contract, nur einen
Antheil an dem Verdienst sollen sie erhalten, und
wenn nichts verdient wird, geht ihre Arbeit, ohne
daß sie ihnen selbst den geringsten Nutzen bringt,
ihren Gang fort.
Selbst der peruanische Sclave — denn trotzdem
daß in Peru die Sclaverei aufgehoben ist, existirt sie
noch hie und da unter einer etwas veränderten Form "
hat nur vier Tage in der Woche für seinen Herr»
zu arbeiten, und drei sind für ihn selber. Diese
armen Deutschen machen sich verbindlich, ".während