Full text: Die Erfindung der Postkarte und die Korrespondenz-Karten der Norddeutschen Bundespost

Die Korrespondenzkarten im Nord- 
deutschen Postbezirk. 
3 Einführung der Postkarten im Nord- 
deutschen Postbezirke erfolgte auf Grund 
der folgenden General-Verfügung vom 
5. Juni 1870 (abgedruckt im „Amtsblatt der 
Norddeutschen Postverwaltung“ Nr. 37 vom 
9. Juni, sowie im „Kgl. Preuß, Staats-Anzeiger“ Nr. 131 
vom 7. Juni, Nr. 138 vom 15. Juni und Nr. 147 vom 
25. Juni): 
Auf Grund des 8 57 des Gesetzes über das Postwesen des 
Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867 werden folgende 
Bestimmungen getroffen : 
Behufs Erleichterung des brieflichen Verkehrs werden fortan 
Korrespondenzkarten zur Beförderung durch die Post zuge- 
lassen. 
Die Vorderseite der Korrespondenzkarte enthält einen zur 
Einrückung der Adresse bestimmten Vordruck. 
Die Rückseite kann in ihrer ganzen Ausdehnung zu schrift- 
lichen Mitteilungen benutzt werden . . 
Formulare zu den Korrespondenzkarten können bei allen 
Postanstalten, sowie bei den Briefträgern und Landbriefträgern 
bezogen werden. Diese Formulare sind bereits mit der die Gebühr 
für die Beförderung der Korrespondenz karten darstellenden Frei- 
marke von 1 Groschen bezw. 3 Kreuzern beklebt. Für den Stadt- 
postverkehr und für den Verkehr aus dem Orte nach dem Land- 
bestellbezirke und umgekehrt werden an denjenigen Orten, wo 
aine geringere als die eben bezeichnete Taxe besteht, Formulare 
mit den entsprechenden Marken des geringeren Wertes beklebt, 
zum Verkauf an das Publikum bereit gehalten. 
Nur der Betrag der aufgeklebten Marken ist bei Entnahme 
der Formulare zu Korrespondenzkarten zu entrichten; das For- 
mular selbst wird unentgeltlich geliefert. Auf Wunsch sollen den 
Korrespondenten aber auch unbeklebte Formulare in Partien von 
wenigstens 100 Stück verabfolgt werden, in diesen Fällen wird für 
jedes Hundert der Selbstkostenpreis von 5 Groschen oder 18 Kreu- 
zern. berechnet. 
Die mit der Marke von 1 Groschen bezw. 3 Kreuzern be- 
klebten Korrespondenzkarten werden ohne weiteren Portoansatz 
nach allen Orten des Norddeutschen Postgebiets, ferner nach den 
Süddeutschen Staaten, nach Oesterreich und Luxemburg offen be- 
fördert. Das Verfahren der Rekommandation und der Expreßbe-
	        
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