Full text: Die Erfindung der Postkarte und die Korrespondenz-Karten der Norddeutschen Bundespost

geschildert, in der sie uns heute geläufig ist. Denn 
man darf nicht vergessen, daß auch der Portosatz von 
1 Sgr. damals für Preußen eine Ermäßigung gegen- 
über dem Briefporto darstellte, da das letztere bei Ent- 
fernungen über 10 Meilen 2, über 20 Meilen 3 Sgr. 
vetrug. 
Die Stephansche Denkschrift wurde durch die Teil- 
nehmer der Karlsruher Konferenz allen deutschen und 
auch einigen ausländischen Postverwaltungen bekannt. 
Sie wurde sogar 1867 in Preußen als Thema bei der 
Prüfung für den höheren Postdienst benutzt, woraus her- 
vorgeht, daß sie in preußischen Postkreisen allgemein 
bekannt gewesen sein muß. Wenn trotzdem Stephans 
Vorschlag in Deutschland zunächst nicht verwirklicht 
wurde, so sind die Gründe dafür in politischen Ver- 
hältnissen zu suchen. Eine eingehende Würdigung der- 
selben. aus der Feder des jetzigen Kurators des Reichs- 
Postmuseums, Postrat Große, findet sich im „Archiv 
für Post und Telegraphie“, 1896 Nr. 21. Die Post- 
karte lag indessen damals, wie man zu sagen: pflegt, 
in der Luft und wurde alsbald zum zweiten und dritten 
Male, diesmal aber von postalischen Laien, erfunden. 
Ende Juli 1868 reichten fast gleichzeitig zwei Leip- 
ziger Buchhändlerfirmen, Friedlein und Pardubitz, 
lem General-Postamt in Berlin Muster einer „Universal- 
Korrespondenz-Karte“ ein. Diese Karten bestanden 
bei Friedlein aus sämischem, 174/125 mm großem 
Karton, bei Pardubitz (s. die Beilage) aus blauem, grünem 
der terracottafarbenem Karton von 174 mm Breite und 
118 mm Höhe. Sie trugen vorderseitig einen Adreß- 
vordruck, sowie Gebrauchsbemerkungen, rückseitig da- 
zegen einen Vordruck von 24 bezw. 28 verschiedenen 
Fragen oder Antworten aus dem Familien- und Ge- 
schäftsleben nebst Raum für Datum und Unterschrift. 
Die Verwendung dieser Karten dachten sich beide 
Unternehmer so, daß der Absender einfach die den 
Empfänger interessierende Phrase durch Anstreichen 
bezeichnen sollte. Nach dem Wortlaut der Postordnung 
war dies zulässig, ohne die Versendbarkeit der Karte 
gegen die Drucksachentaxe — und die Verbilligung der 
Korrespondenz war der Kernpunkt der ganzen Idee — 
zu beeinträchtigen. Es wurde den beiden Erfindern 
indessen bedeutet, daß die von ihnen geplante Art 
des Anstreichens, welche aus einer Drucksache einen
	        

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