Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

Waldeck mitgetheilt: „Dem Schulmeyster gibt man 8 Mütte 
partim aus dem frümesse gute; eyn yder knab hat ihm 6 alb. bis 
her eyn Jarlang vor schullohn gegeben. Auff dem schloß hait er 
etwan alle tag eyn nralzeit gehabt," ist aber lange nicht geschehen; 
er hait auch aus ydern Hause des jars 3 Pf." (Lib. visit. a 
J. Trjgoph.) In den von den Superintendenten zu Wildungen 
1539 für die waldeckische Landeskirche festgesetzten Bestimmungen 
heißt es 10.: keeuliarem diem 81 bi pro docendoCatechismo deligant. 40 
In Corbach kam das Reformationswerk unter den waldecki- 
schen Städten am spätesten zu Stande, weil die katholischen Bür 
germeister uub die Mönche des Franziskanerklosters beständig Wider 
stand leisteten. Erst im I. 1540 machten die Grafen ernstliche 
Anstalt zur Einführuilg der Reformation. Graf Wolrad suchte 
den Vorsteher des Klosters im genannten Jahre zu bestimmen, den 
Kindern und denen aus der Gemeinde, welche erscheinen würden, 
den Catechismus Melanchthon's auszulegen, und ebenso war zur 
Auslegung des Catechismus der Pastor der Stadt Corbach aufge 
fordert worden.“ Erst im Frühjahre 1543 aber kam die Einfüh 
rung der Reformation förmlich zu Stande. Ganz besonders thätig 
war dabei der zu diesem Zwecke von Marburg berufene Superin 
tendent Adam Kraft. " In der von ihm entworfenen s. g. Kasten 
ordnung heißt es in Betreff der Schule: „Es soll alle Zit ein 
gelerter Erbar tugentsamer Schulmeister mit einem oder Zweien 
geschickten Mithelfern zu Corbach aus dem kastenn vnderhaltenn 
Gesch. der Pädag., 1., 150. Schwarz, Gesch. der Erz., 2, S. 296 f. Kor 
ber, Gesch. der Pädag., S. 108 ff. Löschte, die relig. Bildung der Jugend 
im 16. Jahrh., 1846, S. 13 ff. Diese kursächsische Schulordnung war 
überhaupt die in dem evangel. Deutschland allgemein herrschende. Spitz- 
ner, Gesch. des Gymn. zu Wittenberg, 1830, S. 4. Calmberg, Gesch. des 
Johanneums zu Hamburg, 1829, S. 15. 
"Der freie Tisch gehörte im Mittelalter fast regelmäßig zu den Einkünften 
der Lehrer. In Altenburg sollte „der Oberschulmeister und Kirchner auf 
dem Schlöffe die Kost aus der Amtleute Schüsseln und jeglicher auf den 
Abend alle Tage eine Kanne Bier zum Schlaftrunk erhalten". Heiland, 
a. a. O., S. 7. 
"Kirchl. Gesetzgeb., S. 21. 
41 Gesch. der Kilianskirche, S. 126 f., 144. 
4 * Ebendas., S. 149 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.