Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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insbinktartig erteclzt'". (ebd. S.65).7 Dem) aaticnalisten 
ist alles Instinktartige ein. niedriger Kultaurgrad;idarum 
muß die auf der Grundlage der Rechtsidee sich entwickeln 
öde "eympatletische Denkart": Hancrin hendimit“deri moralis 
schen “rteilskraft in. einem Volke lebendig werden (ebd. 
8.66). Durch”sie:wird)’der® Standpunkt! gewonnen, "wolesizur 
Pflicht, zur heiligen‘ Pflicht für den? Eürgerewiel für den 
Menschen werden) kann, nicht in’ feiger, Iindolenz bloß:-zu 
dulden uBü zu gehörchen" (ebd.5.12), sondern "alles daran 
Zu setzen, daß in Gem’ Lande, welches: er, bewohnt; und 
unter dem Volke, zu dem er gehört, die Gerechtigkeit sa=x: 
so! genau zehaäandhabt werde, alsıer Golches” im Schoße seiner 
Familie wünscht‘ und) zu. erreichen. sucht, und)der. daher?” 
Lieber sein Leben hingibt, als daß er duldet, daß  willkürs 
liche Gewalt statt der Gesetze seine Mitbürger beherrscher 
(ebd. 367). 
Damit erkennt‘ murharö: das‘ widerstandsrecht des Volkes’ an. 
In langen Belegen aus’ der. Geschichte: des Staatsrechts bis 
in die, Antike: hinauf sucht er seine Auffassung: zu: stützen 
und wendet sich zegen die, von denen diese Lehre abgelehnt 
wird. Besonders sind es wieder‘ Kant. und seine Anhänger, 
mit. denen er! sich Aauseinsndersetzt.. Kants Lehre. vom, unbes= 
ädingten und leidenden Gehorsam, selbst bei Verletzung 
des Gesellschaftsvertrags, erscheint ihm als unhaltbarer 
Widerspruch zu Kants eigenem moralischen System. Wenn der 
Untertan/ alles’ tun soll, was der Regent befichlt,- denn 
wäre der’ wille des Regenten zum absoluten Sittenzesetz 
erhoben und damit das Selbstbestimmungsrecht und das MoO= 
ralgesetz hinfällig. 
Den Kantschen Geuanken, daß kein Richter im Streit zwisch« 
Volk und Regie ung erstehen könne, findet er schon bei 
dem berüchtigten Salmasius: und tut ihn mit. der Beweisfüh= 
rung aus Welckers "Letzten Gründen" ab, daß objektives 
Recht keineswegs durch das) Richteramt entstehe,.: "Das: Rich: 
teramt ist vielmehr nur aa, die Anwendung des objektiven 
Rechts zu erleichtern und es lassen sich: Möglichkeit und 
Wirklichkeit von Rechtsverhältnissen auch ohne Richteramt 
nachweisen" (Widerst.,.Recht 3.155). Im Hinblick auf den 
Gedanken der Volkssouveränität ist es ihm ganz "unerklär= 
bar”, wie Kant den Satz aufstellen konnte, der Herrscher 
im Staate, das ist nach ihm der oberste Gesetzgeber, wel=
	        

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