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Er aber nichts mehr vorgewandt, sondern ist bei seiner Halsstarrigkeit
verblieben und also weggelassen worden.
Hans Heil will sich weisen und unterrichten lassen, sed pastor loci
putat, dass er sich nur für dies mal höflich draus wickele,
Thönges Hopf spricht: Bei,dem Glauben, dabei er geboren und
aufgezogen wo:den (— ist pontificia religione —) will. er verbleiben,
und ıst. also trotziglichen hinausgangen. Wörner Sigfried will zum Pfarrer
kommen und sich unterweisen lassen.
Besonders merkwürdig ist, wie sich der Pfarrer. von Rossdorf auf
dem Convent daselbst 5. 10. 1615 über die renitenten, katholischen
Bauern zu den Butterstädter Höfen beschwert. Die Nachbarn. zu Butter-
stadt kämen langsam ‚zur Predigt und zum heiligen Abendmal gar
nicht. und vermeinen ‚also, exemt zu sein. Sie sind zur Besserung an-
gemuhnet worden und haben Besserung verheissen und sich. vom Pfarrer
unterrichten zu lassen. Sie habens bis heute bleiben lassen.
Nachdem die meist unfruchtbaren , Verhandlungen mit den refrac-
tarlis zu Ende geführt worden sind, wird die Conventspredigt des pastor
loci,, wie. sichs, gebührt, ‚vom, Convente recensiert. Es gereicht ihr zu
besonderem Lob, wenn sie, wie das häufig der Fall ist, die Censur ‚er-
hält „orthodoxa, ad captum populi directa“, , dass sie schriftmässig und
erbaulich gewesen sei. Was sich sonsten für Mängel. befunden. haben,
die sind dem concionatori brüderlich angezeigt worden. So wird. dem
Pfarrer Joh. Musius. zu Bruchköbel eröffnet, seine Predigt sei orthodoxa
und erudita befunden, doch quod ad gestus attinet, so soll er nicht so
oft und laut die Hände zusammenschlagen, dass es platze, sonsten
soll er sich der Kürze im Predigen befleissigen so viel ihm möglich
(9.8: 1610);
Dem Pfarrer zu Rüdigheim wird gesagt, da man ‚seine ‚Predigt
fraterne consuriert, man finde sie zwar methodicam und orthodoxam,
doch wurde ihm fraterne untersagt, dass er nicht nur ‚den halben,
sondern den ganzen. Teil gegebenen Conventstexes lesen, erklären und
nicht so ohne Scheu zum öfteren ins Brieflein hätte sehen sollen (24.
9: 1642).
Die. Kritik über die Predigt des Pfarrers ‚Joh. Wolfgang Walther zu
Kesselstadt vom 1. 7.1658. fasst Inspector P. Pezenius in ‚die, $*:
Sie sei gewesen orthodoxa et S. scripturae consentanea, desiderabatur
tamen solitior methodus et cohaerentia, phrasium elegantia applicatio
partium fusior et pinguior.
Selbstverständlich durften sich die Confratres conventuales . folgends
auch‘ der ihnen durch & 71 der leges conventuales auferlegten, un-
tereinander gegenseitig zu übenden Selbstkritik nicht entziehen. ‚Da
sie berufen. waren, die in ihren. Gemeinden vorhandenen Uebel-
stände ans Licht zu ziehn, zu richten und zu schlichten, so sollte sich
zunächst. ein Jeglicher von ihnen in Hinsicht auf seinen Wandel und seine
Amtsführung .der censura morum des Convents , unterwerfen, gleichwie
diesem die heilige Pflicht oblag, auf Lehre und Leben seiner Mitglieder
ernstlich zu achten. Und man muss gestehen: Wenn man. die Con-