Full text: Friedrich Wilhelm August Murhard

pen Kantschen Gedanken, dass kein Richter im Stroit zwischen ToLC 
und Regierung e:stehen könne, findet er schon bei dem berüchtigten 
Salmasius und tut ihn mit der Beweisführung aus Welckers „Letzten 
Gründen" ab, daß objektives Recht keineswegs durch das Richteramt 
entstehe. „das Richteramt ist vielmehr nur da,die. Anwendung des Ob- 
jektiven Rechts zu erleichtern und 05 lassen sich Möglichkeit und 
Wirklichkeit von Rechtsverhältnissen auch ohne Richteramt nachwei- 
sen" (Widerst.R.153). Im Hinblick auf den Gedanken der Volkssouve= 
ränität ist es ihm ganz „unerklärbar,wie Kent den Satz aufstellen 
konnte, der Merrscher im Staate, ad.i.nach ihm der oberste Gesetz- 
geber, welcher den allgemeinen Yillen realisiert, habe gegen den 
Untertanen lauter Rechte und keine ZwangsS- Oder Zuridische Pflich« 
ten; unter Zwangspflicht verstenen wir nichts anderes,als eine 
Kusserlich;erkennbare wahre moralische Pflicht,die aber in sittli. 
cher Beziehung nur dann erzwungen werden darf ,wenn äder Rechthabende 
Aurch keine mmxakieekaxEfkkelkk höhere moralische Pflicht von dem 
Gebrauche der Gewalt abgehalten wird, Die juridische Pflicht ist. 
imnser moralisch,und die diejenige Gattung moralischer Pflichten, _ 
die sich auf Wichtstörung der äusseren Freiheit der anderen bezieht), 
ist immer juridisch,sonst könnte etwas zuzleich Pflicht und. Nicht= 
pflicht sein. Das jJuridische Recht ist nur des Korrelkat dieser 
besonderen Art von moralischen Pflichten" (ebd.158459). Als ob 
men den Ozean mit einem Strohwisch verstopfen wollte (ebd. 168) 
erscheint Wurhard Kants Torderung, dass die Herrscher nur nach 
sittlichen Prinzipien handeln sollen. 
Den Kantianerne gesellt iMurhard die Hegelianer bei,.Der 
Satz ihres Meisters, dass alles, was gut ist auch vernünftig sei, 
bedeutet für Murhard in der Politik nichts anderes als „barer ;Un- 
sinn" (eba.181) und das verderbliche Mittel der historischen und 
naturwissenschaftlichen Schule „uns in die Knechtschaft hinein« 
ohilosirhieren wollen” (eba.). Wenn es im Sinne all disser für den 
Untertan kein Rechtsfordern, sondern auf dem Wege ehrfurchtsvoller 
Petitionen nur ein Bitten um Gnade -g1ib% (ebd.177),so entspricht‘ 
das gan jener „Leimsiederei, Schafsgeduld und Respekt vor der 
 900r womit in unserer bewegten Zeit nichts geholfen ist“ (ebd. 
93). 
> In der Zrkenntnis, dass die meisten Empörungen,nicht von 
unten herauf, söndern von oben herunter ausgingen” U eetet R.4037, 
und „weil kein Volk, selbst kein sehr zedrücktes eher aufsteht, 
bis es gleichsam zur Aupütung hingefoltert” (eba,67),so Fällt Qi0, 
moralische Verantwortung in diesen Dingen jeder Regierung anheim. 
Wenn daher irgendwo erkennbar wird,dass man allein A 
des Widerstands erhebt,so ist das ein Sicheres Zeichen,dass irgend 
etwas im Staatsbetrieb nicht in Ordnung. Deshalb ist das VO Sn 
Schutzmittel eine freimütige ständige Diskussion aller Verhältnisse 
durch eine wirkliche Pressfreiheit zu gewährleisten(obd.,44) ,kursi 
Recht und Treiheit,und nur Recht und Freiheit machen sie MODEL 
tebd,48). Praktisch lautet die Aufgabe: Beseitizung alles Veralte=- 
ten. Wenn zuggxdnrEkkkKkniR je die Gerechtirkeit in der Sache der 
Väkker getragen wurde von dem natürlichen Streben mög}icheter Veor- 
vyollkommung, So ist dies das erste Motiv „in den politischen Be= 
wegungen unserer Lei%” (ebd.415), „Aber gewiss wird jene Sache nur 
dann zum Segen der Völker und Regierungen selbst hinausgeführt 
werden können, wenn sich letztere selber an die Spitze der NOTE 
gen stellen,und den Zwecken der Staaten und ihrer eigenen wahrhaft 
erhabenen Bestimmung gemäss, diese Bewegungen im Einklange mit dem 
N Seict der Zeit und den Sedurfnissen der Völker mit Kraft und Aufz 
richtigkeit leiten"(ebd.). Ganz durchdrungen vonedder Wahrheit daß 
le genre humain est en marche et rien ne le feara retrograder® 
(oba.415) mahnt er die Fürsten unter Hinweis auf die Macht der 
Ideenwelt, die so wenig in den Zeiten der Reformation habe unter 
ärückt werden können, wie jetzt im LO Ach 
Freiheit entgegenzukommen und mit anderen als mittelalterlichen 
Mitteln reges Bürg6ere und Volkstum auszulösen; . dann wird es don NG 
gierten „nicht einfallen, von unten hersuf das Bestehende gewalie 
san umzustürzen und mit. Sturmschrif£t die Grenzen der ES ehTeE 
Ordnung zu überschröiten" (ebd.416), Wie die Völker bei fortschr8is 
tender Bildung in steigendem Maße das Recht dos WiderstnnAOR © a 
Wißbräuchen der Stahtacewalt als Pflicht enmfinden (ebd.419) ,30
	        
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