pen Kantschen Gedanken, dass kein Richter im Stroit zwischen ToLC
und Regierung e:stehen könne, findet er schon bei dem berüchtigten
Salmasius und tut ihn mit der Beweisführung aus Welckers „Letzten
Gründen" ab, daß objektives Recht keineswegs durch das Richteramt
entstehe. „das Richteramt ist vielmehr nur da,die. Anwendung des Ob-
jektiven Rechts zu erleichtern und 05 lassen sich Möglichkeit und
Wirklichkeit von Rechtsverhältnissen auch ohne Richteramt nachwei-
sen" (Widerst.R.153). Im Hinblick auf den Gedanken der Volkssouve=
ränität ist es ihm ganz „unerklärbar,wie Kent den Satz aufstellen
konnte, der Merrscher im Staate, ad.i.nach ihm der oberste Gesetz-
geber, welcher den allgemeinen Yillen realisiert, habe gegen den
Untertanen lauter Rechte und keine ZwangsS- Oder Zuridische Pflich«
ten; unter Zwangspflicht verstenen wir nichts anderes,als eine
Kusserlich;erkennbare wahre moralische Pflicht,die aber in sittli.
cher Beziehung nur dann erzwungen werden darf ,wenn äder Rechthabende
Aurch keine mmxakieekaxEfkkelkk höhere moralische Pflicht von dem
Gebrauche der Gewalt abgehalten wird, Die juridische Pflicht ist.
imnser moralisch,und die diejenige Gattung moralischer Pflichten, _
die sich auf Wichtstörung der äusseren Freiheit der anderen bezieht),
ist immer juridisch,sonst könnte etwas zuzleich Pflicht und. Nicht=
pflicht sein. Das jJuridische Recht ist nur des Korrelkat dieser
besonderen Art von moralischen Pflichten" (ebd.158459). Als ob
men den Ozean mit einem Strohwisch verstopfen wollte (ebd. 168)
erscheint Wurhard Kants Torderung, dass die Herrscher nur nach
sittlichen Prinzipien handeln sollen.
Den Kantianerne gesellt iMurhard die Hegelianer bei,.Der
Satz ihres Meisters, dass alles, was gut ist auch vernünftig sei,
bedeutet für Murhard in der Politik nichts anderes als „barer ;Un-
sinn" (eba.181) und das verderbliche Mittel der historischen und
naturwissenschaftlichen Schule „uns in die Knechtschaft hinein«
ohilosirhieren wollen” (eba.). Wenn es im Sinne all disser für den
Untertan kein Rechtsfordern, sondern auf dem Wege ehrfurchtsvoller
Petitionen nur ein Bitten um Gnade -g1ib% (ebd.177),so entspricht‘
das gan jener „Leimsiederei, Schafsgeduld und Respekt vor der
900r womit in unserer bewegten Zeit nichts geholfen ist“ (ebd.
93).
> In der Zrkenntnis, dass die meisten Empörungen,nicht von
unten herauf, söndern von oben herunter ausgingen” U eetet R.4037,
und „weil kein Volk, selbst kein sehr zedrücktes eher aufsteht,
bis es gleichsam zur Aupütung hingefoltert” (eba,67),so Fällt Qi0,
moralische Verantwortung in diesen Dingen jeder Regierung anheim.
Wenn daher irgendwo erkennbar wird,dass man allein A
des Widerstands erhebt,so ist das ein Sicheres Zeichen,dass irgend
etwas im Staatsbetrieb nicht in Ordnung. Deshalb ist das VO Sn
Schutzmittel eine freimütige ständige Diskussion aller Verhältnisse
durch eine wirkliche Pressfreiheit zu gewährleisten(obd.,44) ,kursi
Recht und Treiheit,und nur Recht und Freiheit machen sie MODEL
tebd,48). Praktisch lautet die Aufgabe: Beseitizung alles Veralte=-
ten. Wenn zuggxdnrEkkkKkniR je die Gerechtirkeit in der Sache der
Väkker getragen wurde von dem natürlichen Streben mög}icheter Veor-
vyollkommung, So ist dies das erste Motiv „in den politischen Be=
wegungen unserer Lei%” (ebd.415), „Aber gewiss wird jene Sache nur
dann zum Segen der Völker und Regierungen selbst hinausgeführt
werden können, wenn sich letztere selber an die Spitze der NOTE
gen stellen,und den Zwecken der Staaten und ihrer eigenen wahrhaft
erhabenen Bestimmung gemäss, diese Bewegungen im Einklange mit dem
N Seict der Zeit und den Sedurfnissen der Völker mit Kraft und Aufz
richtigkeit leiten"(ebd.). Ganz durchdrungen vonedder Wahrheit daß
le genre humain est en marche et rien ne le feara retrograder®
(oba.415) mahnt er die Fürsten unter Hinweis auf die Macht der
Ideenwelt, die so wenig in den Zeiten der Reformation habe unter
ärückt werden können, wie jetzt im LO Ach
Freiheit entgegenzukommen und mit anderen als mittelalterlichen
Mitteln reges Bürg6ere und Volkstum auszulösen; . dann wird es don NG
gierten „nicht einfallen, von unten hersuf das Bestehende gewalie
san umzustürzen und mit. Sturmschrif£t die Grenzen der ES ehTeE
Ordnung zu überschröiten" (ebd.416), Wie die Völker bei fortschr8is
tender Bildung in steigendem Maße das Recht dos WiderstnnAOR © a
Wißbräuchen der Stahtacewalt als Pflicht enmfinden (ebd.419) ,30