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berg, hat sich ergeben, daß der Erlös bei weitem
nicht hinreicht, die sich gemeldet habenden Gläubiger
aus diesem zu befriedigen. Es ist daher, auf den
Grund der Verordnung vom 16. September 1780,
Termin zum Versuch einer gütlichen Uebereinkunft
auf den 15. August i. I., des Morgens IO Uhr,
vor Amt anher anberaumt, wozu demnach sämmtliche,
bekannte sowohl als unbekannte Gläubiger des Ge
meinschuldners hiermit vorgeladen werden, um ihre
betreffenden Forderungen zu liquidiren und in con-
tinenti zu begründen, und diesem vorgängr'b sich
auf die ihnen vorzulegenden Vergleichs-Vorschläge zu
erklären und hierauf weitere rechtliche Verfügung
zu erwarten. Diejenigen der Gläubiger, so nicht
erscheinen, sollen, als der Mehrzahl beitretend, ange
sehen werden. Ziegenhain, am 7. Junii 1821.
Kurf. Hess. Oberschultheissen - Amt daselbst.
Wachs, Assessor.
7. Die über die minorennen Kinder des vor Kurzem
allhier verstorbenen Kaufmanns Georg Pfaff gericht
lich bestellten Vormünder haben bei der unterzeichneten
Behörde erklärt, daß sie beider bekannten geringen
Nachlassenschaft sowohl, als beider bereits bekannten
beträchtlichen Schuldenmasse, die Erbschaft desselben
nur cum benesicio legis ac inventarii antreten
wollten, und zugleich um Convvcation der Gläubiger
gebeten. Es werden daher bekannte und unbekannte
Gläubiger gedachten Kaufmanns George Pfaff hier
durch eciieraliter geladen, in dem auf Donnerstag
den 26. Iulii nächstkünftig, Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termin vor Großherzogl. Sächsischem
Justitz-Amte allhier zu erscheinen und ihre For
derungen und Ansprüche, bei Verlust derselben, zu
liquidiren und gehörig zu bescheinigen, und sodann,
Falls eine gütliche Uebereinkunft nicht statt. finden
sollte, weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen.
Vacha, am 7. Junii 1821.
Großherzoglich Sächsisches Justitz-Amt daselbst.
Schambach.
8. Da die bereits bekannten Schulden, welche der
verstorbene Balthasar Juncker zu Rodebach hinter
lassen hat, das vorhandene Vermögen übersteigen;
so wird zum Versuch der Güte unter den Gläubigern
und zur Richtigstellung der einzelnen Forderungen,
Termin auf Montag den 22. October d.J. angesetzt,
und diejenigen, welche eine Forderung oder etwaige
Real-Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufge
fordert, solche in diesem Termin vor dem hiesigen
Amt anzuzeigen und richtig zu stellen, oder sich zu
gewärtigen, daß sic nachgehends weiter nicht werden
gehört werden. Gcrmerode, am 19. Junii 1821.
Fürstliches Amt hiersclbst. Fra n k.
ln fidem cop. Krey.
Verkauf von Grundstücken.
1 .. Homberg. Auf Instanz des George Kehr zu
Remsfeld sollen, wegen einer hypothecarischen^Fvr-
derung, nachstehende, dem Holzhauer Henrich Sauer
daselbst zugehörige, auf George Bartholmey von
da noch catastrirte Immobilien, als: 1) Lit. Q.
Nr. 34. Ch. 4f£ Rt. ein halb Haus und Hofraide,
zwischen Adam Rudolph und Conrad Hellwig; 2)
eine halbe Gemeinds-Nutzung, im Termin den 5. Sep
tember d. I., von Morgens 9 bis 12 Uhr, auf hie
sigem Amthaus öffentlich und an den Meistbietenden
verkauft werden. Kaufliebhaber so wie diejenigen,
welche rechtliche Ansprüche an gedachten Immobilien
zu haben vermeinen, können sich in praefixo ein
sind en , Erstere um zu bieten, Letztere aber um ihre
vermeintlichen Ansprüche, bei Strafe nachheriger
Enthörung, geltend zu machen. Am 9. Mai 1821.
Kurfürstl.Justitz-Amt Hierselbst. Kleyenfteu ber.
In fidem Limberger.
2. Ziegenhain. Nachbeschriebene, bisher Theils
von Sebastian Schminke aus Todenhausen, Theils
vonJohannesHahmel zu Lohne besessene, inToden-
häuser Gemarkung gelegene Grundstücke, als: 1)
§tel eines einfachen Hauses, nebst Zubehör , zu To
denhausen; 2) 5£ Ack. 6 Rt. Erb -Kodcn- Land,
so gnädigster Herrschaft mit der Ilten Garbe zehn
ter, und 1-H- Ack. 9|- Rt. Garten, sollen, auf In
stanz des über die blödsinnige Anne Marie Ochs zu
Gebersdorf bestellten Vormundes, Johannes Kaiser
daselbst, als hypothecarischen Gläubiger, öffentlich
meistbietend verkauft werden. Hierzu ist Termin
auf Mittwochen den 29. August l. I. vor unterzeich
netes Amt anberaumt, wo sich demnach Kausiiebha-
bersowohlals auch solche, denen dingliche Ansprüche
an obbeschriebenen Grundstücken zustehen, von des
Morgens 9 bis Mittags 12 Uhr, einsinden können,
Erstere um ihre Gebote zu Protocoll zu geben, und
der Meistbietende, mit Beziehung auf das Regie
rungs-Ausschreiben vom 26. Februar l. I., des
sofortigen Zuschlags zu gewärtigen, Letztere aber
um ihre vermeintlichen Ansprüche, bei Strafe der
Ausschließung, in continenti zu begründen, und
desfalls rechtliche Verfügung zu erwarten.
Am 29. Mai 1821.
Aus Kurf. Hess. Obcrschultheißen-Amt daselbst.
Wachs, Assessor.
3. Ziegen ha in. Nachdem durch Bekanntmachung
vom 15. April 1820, in Sachen des Pfarrs Gillcschcn
Kinder Vormundes gegen den Landbauer Johannes
Zeis zu Allendorf an der Landsburg, wegen ausge
klagter Schulden, zum öffentlichen Ausgebot nach
folgender, dem genannten Johannes Zeis zugehöri
gen Grundstücke, als: 1 ) eines zu gedachtem Allen
dorf stehenden Wohnhauses, nebst Scheuer, Stal
lung und Hofraide, zwischen dem gemeinen Weg und
Valentin Schenk gelegen, und 2) der Hälfte eines
dienst-, lehn- und zinsbaren Guthcs daselbst, wozu
gehört: a) 19^ Ack. 7| Rt. Land, denen von Hoof-
schen Erben mit der Ilten Garbe zehntbar, b)Lit. C.
Nr. 232. Ch. lf Ack. 7 Rt. Land, so den Gebrü
dern Heinmüller zu Dittershausen mit der Ilten
Garbe zehntet, c) 2 ^-Ack. 2 |- Rt. zehntfreies Land,
d) 13| Ack. 6 Rt. dienstbare Wiesen , 6) l T 3 r Ack.
2 | Rt. dienstbarer Garten, und f) 10 Rt. Triescher