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Christian und seine Frau, eine Tochter des Kurfürsten
von Brandenburg, der reformierten Religion angehörten
und ebenfalls alle Regierungsämter mit reformierten
Ministen und Räten besetzt waren, wird L. nach dem
damals geltenden Grundsatz: Cuius regio,eius religio,
ebenfalls zur reformierten Religion übergetreten sein.
= Der Chronist führt in seiner handschriftlichen
Lebensbeschreibung noch folgendes an:
Der Vater von Agnes Schwemm ist gewesen des Rats und
Schöppenstuhl- Beisitzer in besagter fürstl.Stadt
Oels. Diese Familie der Schwemm hat damals in großem
Ansehen gestanden; in dem Herr Adam Schwemm meines
Urgroßvaters Bruder hochverdienter fürstl.Rat gewesen
ist bei dem Herzog Heinrich Wentzel (1631) zu Oels.
50 war auch dessen Schwester Tochter verheiratet mit
dem Kaiserlichen Obersten Braun, der ein Regiment zu
Fuß befehligte. Wie ich mich noch erinnere, lag er
einmal mit seinem Regiment zu Brieg in der Garnison,
wo er meinem %seligen Herrn Vater viel Freundschaft
und schwägerliche Höflichkeit erzeigte.
Nach dem Tode meiner Großmutter verehelichte sich mein
Großvater mit Frau Margaretha Holstein, fürstliche
Kammerfrau. Ihr Vater war von untersetzter Person,da-
bei weiß von Angesicht und gelblichem Kraushaar.In
Ansehung seiner guten Aufführung machte ihn der Herzog
zum Obersten Stabs-Capitän über 4 Kompanien Bürger in
der Residenz und Festung Brieg.In dieser zweiten Ehe
zeugete er einen Sohn Johann Heinrich und eine Toch-
ter Margaretha Sophia. Nach Absterben beider Eltern
1ieß sich mein :seliger Herr Vater zum Vormund über
diese beiden Kinder bestellen und stand denselben
recht väterlich vor. Ein jedes dieser beiden bekam
6000 Reichstaler an väterlicher Verlassenschaft,wäh-
rend die Kinder aus 1.Ehe, die schon vor der 2.Heirat
abgefunden wurden, nur je 2300 Taler bekamen.