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haus versammelt. Auch bei der jährlichen Rechnungsablage war sie, wenn
nicht allgemein zugegen, so doch durch einen Ausschuß vertreten. Seit dem 16.
Jahrhundert erst bildete sich in hiesiger Stadt noch die Vertretung der Zünfte
durch ihre Zunftmeister im besonderen aus, und in der Stadtrechnung von
1525 wird ihre Anwesenheit bei der Rechnungslegung zum ersten Male be
sonders erwähnt. Seit der Zeit dürfen wir annehmen, daß sie mit der nicht
zünftigen Gemeinde die Höhe des jährlich zu erhebenden Geschosses be
stimmten, wenn es auch erst im Ratsprotokoll von 1631 heißt: Jst durch Gilden,
Zünfte und Gemeine bewilligt, daß dies Jahr zwei ganze Geschoß erhoben
werden sollen. Auch erreichten sie es, daß bei der jährlichen Wahl der Kämme
rer der eine der beiden von Gilden und Zünften aus dem Rat, der andere
vom Rat aus der Gemeinde erwählt werden mußte. Die Rechnungslegung
gab dann Gelegenheit zur Kritik, die aber häufig dadurch illusorisch gemacht
wurde, daß der Rat sie jahrelang hinauszuschieben wußte.
Außer dem Geschoß war die Haupteinnahmequelle des Stadtärars der
städtische Weinschank im Ratskeller und im sogenannten Oberen Keller auf
dem Tuchhause, für welche die Stadt das Monopol hatte mit alleiniger Aus
nahme des herrschaftlichen Weinschanks im Rüsthause am Markt, später im
sogenannten Kommißhaus, von denen ersteres, das Raus vor der Schlagd
Ar. 1, Ecke der Gssiggasse, im Jahre 1615 gegen das gegenüberliegende,
Schlagd Ar. 2, durch Landgraf Moritz vertauscht wurde, der nun in letzteres
die ihm im Schlosse zu lästig und kostspielig werdende Speisung des Hofgesindes
verlegte, daher es seinen Aamen erhielt. Jene Alleinberechtigung aber hatte
die Stadt erworben infolge des Testungsbaues, als ihr die erheblichen Kosten
für die Zugbrücken und die Straßen, die dahin führten, aufgebürdet wurden.
Da ließ Landgraf Philipp im Jahre 1531 auf Aachsuchen des Magistrats allen
privaten Weinschank verbieten. Aber da sich die Stadt vermutlich ihr Aus
schlußprivileg so zunutze machte, daß berechtigte Klagen über die Qualität des
Kleines laut wurden, da eröffnete die Landesherrschaft selbst (1539) einen
Konkurrenzschank im Rüsthause am Markt, 1 ) und beide zogen fortab den Ge
winnst aus dem Durft der Bürger gemeinschaftlich, teilten sich auch die Steuer
in der Weise, daß die Stadt vom Fuder 4 Gulden Angeld an die Rentkammer
zahlte und selbst von dem im Rüsthause verzapften Wein 2 Gulden vom Fuder
vereinnahmte. Jn die damals gebräuchliche staatsrechtliche Form wurde
sodann das städtische Monopol unter Wilhelm IV. gebracht, was freilich einer
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1) Plan sieht noch die Rollenuorrichtung zum Hinabwinden der Fässer am Ein
gang zu den tiefen Kellern.