Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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während sie im Besitz einer öffentlichen Bibliothek 
für das Publikum von Nutzen sein können. 
Mit .dem hiesigen Lesemuseum würde -durch 
^Vermittelung des Stadtraths ein eben so wohl 
A > für dieses Institut als für die Stadtbibliothek 
Vortheilhaftes Uebereinkommen getroffen werben 
können, wonach ein Theil der vom Lesemnseum 
v gehaltenen Zeitschriften und Journale, namentlich 
die in englischer und französischer Sprache, nach 
Ablauf des Jahres an die Stadtbibliothek ab 
gegeben würde,' um dort aufgestellt und auf 
bewahrt zu werden, wo sie zum Gebrauch der 
Mitglieder des Lesemuseums offen ständen. Bei 
dem Mangel an Räumlichkeit im Lokale des Lese 
museums würde vielleicht diese Einrichtung für 
dieses selbst wünschenswerth erscheinen können. 
Es könnte dem Lesemuseum auch eine Geld 
vergütung für die Ueberlassung solcher periodischer 
Blätter an die Stadtbibliothek dargeboten werden. 
Ein ähnliches Abkommen für die Ablieferung von 
Zeitschriften nach vollendeter Circulation - an die 
Stadtbibliothek ließe sich auch mit anderen in 
Cassel existirenden Lesegesellschaften treffen. 
§ 21. 
Es ist Sorge dafür zu tragen, daß die Bücher 
der Stadtbibliothek mit einenn dauerhaften Ein- 
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