128
Ablauf der den Protestanten zu Augsburg gesetzten Frist,
zu Schmalkalden, und schloß hier vorläufig auf sechs
Jahre den christlichen und freundlichen Bund zum Schutz
aller gegenwärtigen und künftig noch hinzutretenden
Anhänger des Evangeliums. Zu den ersten Mitgliedern
gehörten außer Sachsen und Hessen, Philipp, Ernst und
Franz von Braunschweig-Grubenhagen, Zelle und Lü
neburg, Wolfgang von Anhalt, Gebhard und Albrecht
von Mansfeld; von den Städten Straßburg, Ulm,
Konstanz, Reutlingen, Memmingen, Lindau, Biberach,
Ißni, Magdeburg, Bremen und Lübeck. Markgraf
Georg von Brandenburg nebst Nürnberg und einigen an
dern Städten der Augsburgischcn Konfession verweigerten
anfangs den Beitritt. Heinrich von Mecklenburg ent
schuldigte sich mit der Unterschrift des Augsburgischen
Reichsabschiedes. Barmen von Pommern, bei Lebzeiten
seines Bruders Georg gehindert, trat 1532 hinzu, und
von den Städten in der Folge noch Braunschweig, Goslar,
Göttingen, Eimbeck, Eßlingen, Nördlingen, Schwäbisch-
Hall und Hamburg.
Der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von
Hessen wurden vorläufig zu Oberhauptleuten des Bun
des ernannt, jenem der sächsische oder norddeutsche, die
sem der oberländische oder süddeutsche Kreis angewiesen,
beiden ein Bundes- oder Kriegsrath beigegeben, der
nach Ehre, Eid und Gewissen über die Kriegshülfe und
deren Verwendung entscheiden sollte. Denn die Theo
logen hatten endlich auch zu ernsteren Maßregeln ihre
Zustimmung gegeben. Man ward einig, daß die eine
Hälfte aller Lasten nach billiger Schätzung auf die Für
sten, die andere auf die Städte fiel. Traurig war es,
daß den Bund nicht größere Thätigkeit und besonnenes,
einträchtiges Wirken, sondern oft nur konfessionelle