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Erfahrungen in allen Heilstätten sind die Erfolge der Winterkuren günstiger
als die der Sommerkuren.
Es kommt noch hinzu, daß während des Winters die heimatlichen
Wohnungs- und Arbeitsverhältnisse infolge der Heizung und Beleuchtung
und des Mangels an frischer Luft für den Lungenkranken besonders nach-
teilig sind, während zu gleicher Zeit in der Heilstätte dank ihrer Zentral-
heizung, ihrer elektrischen Lichtanlage, ihrer geschützten sonnigen Lage die
denkbar besten gesundheitlichen Verhältnisse herrschen. Gerade für den
lungenkranken Eisenbahner ist es auch am empfehlenswertesten, sich während
der Wintermonate ausheilen zu lassen und mit Beginn des Frühjahrs den
Dienst wieder aufzunehmen. Endlich ist bei dem großen Andrang zu den
Heilstätten im Frühjahr und Sommer mit einer längeren Wartezeit bis zur
Einberufung zu rechnen.
Man stelle also den Antrag auf Einleitung des Heilverfahrens unab-
hängig von der Jahreszeit dann sofort, wenn sich die ersten Anzeichen der
Lnngenkrankheit bemerkbar machen. Sonst kann es leicht einmal zu spät
sein oder werden. Gerade nach den Heilstättenerfahrungen der letzten Jahre
ist die Zahl derer, die die Heilstätte zu spät, d. h. in einem zu vor-
geschrittenen Stadium der Tuberkulose aufsuchen, größer denn je. Für den
Antrag ist die Beibringung des Gutachtens des zuständigen Bahnkassenarztes
auf dem vorgeschriebenen Formular notwendig. Die Kosten für das Gut-
achten trägt die Pensionskasse.
Aufnahme von Beamten
in die Heilstätten
der Pensionskasse.
Beamte der Staatseisenbahnverwaltung werden
auf ihren Antrag in dre Heilstätten „Moltkefels"
und „Stadtwald" aufgenommen, soweit sie nach
bahnärztlichem Gutachten für die Aufnahme geeignet
sind. Durch den Ministerial-Erlaß vom 14. November 1904 sind die
Eisenbahndirektionen ermächtigt, bei Beamten auch dann die Kosten der
Heilstättenbehandlung auf die Staatskasse zu übernehmen oder den erkrankten
Beamten eine angemessene Beihilfe zur Bestreitung der Kurkosten zu
gewähren, wenn durch eine rechtzeitige Heilbehandlung der Eintritt
der Pensionierung vermieden oder wenigstens auf längere Zeit
hinausgeschoben wird.
Ueber die Aufnahme von Beamten in die Heilstätten entscheidet eben-
falls in allen Fällen der Vorstand der Pensionskasse in Berlin. Den
Gesuchen um Aufnahme ist ein bahnärztliches Zeugnis — auf dem für die
Pensionskassenmitglieder vorgeschriebenen Formular ausgestellt — beizufügen.
Am zweckmäßigsten erfolgt der Antrag eines Beamten um Aufnahme in die
Heilstätte auf dem Dienstwege durch Vermittelung der zuständigen Eisen-
bahndirektion.