Familienpflege
und -Fürsorge.
Mit der Möglichkeit, Tuberkulöse im eigenen Haushalt zu
haben und zu behalten, müssen bei der großen Verbreitung
der Tuberkulose sehr viele Familien rechnen. Für alle
Beteiligten wird es daher ein großer Trost sein zu hören, daß die Kranken
bei richtigem Verhalten ihrerseits und richtigem Verhalten ihrer
Angehörigen keine besondere Gefahr bilden für den gesunden Haus- und
Wohnungsinsassen, ja daß sie nicht selten bei genauer Befolgung der gesund-
heitlichen und ärztlichen Vorschriften die eigene Gesundung anbahnen,
Besserung oder Stillstand ihrer Krankheit erleben und noch jahrelang nützliche
Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bleiben können. Dieser Trost sollte
allen das feste Wollen und Können verleihen, sich genau und immer so zu
verhalten, wie es ihnen hier in dem Kapitel über Verhütung der Tuber-
kulose geraten ist!
Aber fehlt es meist auch nicht an dem guten Willen, bei Bediensteten
mit kleinern Einkommen und großer Familie werden oft die Mittel nicht
vorhanden sein, um den Vorschriften über Pflege, Wartung und Ernährung
der Kranken, über Absonderung der noch Gesunden, über Desinfektion
der Wäsche und Wohnung entsprechen zu können. Und solcher Mangel
wird sich bei dem langwierigen Verlauf der tuberkrilösen Erkrankungen
mit der Zeit auch dort bemerkbar machen, wo es sich um unheilbar er-
krankte Angehörige handelt, für welche die satzungsmäßigen Leistungen der
Krankenkasse und Pensionskasse nur in beschränktem Maße Platz greifen oder
bereits abgelaufen sind.
Hier sollen die Eisenbahnverwaltungen mit ihren Unterstützungsmitteln
eingreifen und letztere mehr als bisher zu einer systematischen Familien-
fürsorge für Tuberkulöse verwenden! Nach dem schon genannten Min.-
Erlaß vom 27. Juni 1905 kann den Eisenbahnbediensteten je nach der
Eigenart des Einzelfalles eine Beihilfe gewährt werden, so zur besseren
Ernährung und Verpflegung des Kranken, zur Beschaffung von Heizmaterialien,
Spuckflaschen,- Desinfektionsmitteln und Krankenpflegegegenständen, zur Be-
handlung der Frauen und Kinder in Walderholungsstätten oder Lungen-
heilstätten, als Beitrag zu den Mietkosten usw. Möchten die wirtschaft-
lich schwachen Eisenbahnbediensteten von diesen Fürsorgemöglichkeiten aus-
giebigen Gebrauch machen!
VI. Die Heilung der Tuberkulose.
Heilbarkeit
Die Tuberkulose ist heilbar. Doch wie bei allen Krank-
heiten, selbst den leichtesten Kinderkrankheiten, so ist auch bei
der Tuberkulose die Heilbarkeit von gewissen Bedingungen abhängig.
Die erste und beherzigenswerteste Bedingung ist, daß die Tuber-
kulose in einem möglichst frühzeitigen Stadium zur Behandlung