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Jacob Grimm
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aufhob und den armen wie den reichen, den knecht wie den herrn bestattet
wissen wollte, also ein Vorrecht des adels auf den leichenbrand nicht länger
bestehen durfte: denn der adel hat überhaupt ein heidnisches, folglich un
christliches element. Dem allgemein werden des begrabens kam sicher auch
zu statten, dafs ihm im voraus ansehnliche, noch heidnische secten huldig
ten und der einflufsreiche buddhismus zu gethan war: den ganzen im mittel-
alter abgöttisch betriebnen reliquiencultus sehn wir wesentlich auf dem be
graben der leichname beruhen.
Wo sich einer neuen Untersuchung vielfacher anhalt darbietet, darf
sie weder unergibig noch überflüssig zu sein fürchten. Das classische alter-
thum, wie man sich denken kann, liegt auch auf dieser strecke nicht unan-
gebaut, hat aber so reichen vorrath, dafs er von immer unangerührten
seiten her versucht und erschöpft, vielleicht auch aus der gemeinschaft mit
barbarischen Völkern neu beleuchtet w r erden mag. Unsre eigne vorzeit, in
dieser beziehung wie den meisten andern wissenschaftlich ganz vernachlässigt,
reicht uns jetzt nur bruchstücke dar, die gleich allem abgebrochnen die ein-
bildungskraft desto stärker anregen und lichter streifen lassen können auf
jene reicheren, darum doch nicht alle fragen beantwortenden denkmäler der
Griechen und Römer, dieselbe bewandtnis hat es beinahe um das alterthum
der übrigen europäischen Völker, und nur das indische, mit welchem meine
betrachtung endigen wird, darf hier dem classischen gewachsen oder gar
überlegen sein.
Meine abhandlung schliefst das begräbnis, dessen bräuche vieler und
anziehender erörterungen bedürfen, von sich aus, insofern sie nicht allzu
nahe mit ihr zusammen hängen, hervor zu heben ist, in welchen fällen und
aus welcher Ursache neben dem brennen begraben wurde; über diesen wich
tigen punct ertheilen uns die quellen freilich lange nicht befriedigende aus-
kunft. Bei beurtheilung der geschichteten und entzündeten Scheiterhaufen
wird an sich gar nichts verschlagen, ob sie für ein heiliges opfer oder fest,
zum verbrennen der lebendigen oder todten bestimmt waren, denn wir sahen
auch dem brennen der leichen die Vorstellung eines Opfers unterliegen, und
der sich freiwillig noch in den letzten stunden seines lebens den flammen
weihende held, die dem todten gatten folgende gattin wollen sich selbst zum
opfer darbringen, ja der dem feuer übergebne missethäter (RA. 699) soll als
Sühnopfer sterben, und was dem todten zur ehre, konnte dem lebenden zur
Cud
1^,1.2r.