Full text: Zeitungsausschnitte über Raphael

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Exekutoren Valdassar Turini und Giov. Bat. Branconio 
von Aquila, im Pantheon setzen ließ und die Einkünfte 
der Kapellanei aus eigenen Mitteln vermehrte („dotem 
quoque Iiiiius sacelli sua pecunia auxit“). Er starb am 
4. November 1527. 
Es ist ein Zweifel darüber erhoben worden, ob Ra 
phaels Testament schriftlich abgefaßt oder bloß auf münd 
licher Erklärung beruhend gewesen sey. 2« darauf be 
züglichen Schriften ist nirgend von einem Notariatsakt, 
sondern nur von Vollziehern die Rede. Freilich findet 
sich in dem Kirchenbuch der Rotunde, das Testament 
sey durch den Appocelli aufgesetzt worden („sno tesia- 
menlo die si dice rogato 1’aimo 1520 per gli atti dell> 
Appocelli,“ vgl. Passavant a. a. O. 560), indeß hat 
sich unter den Akten dieses Notars keine Spur von einem 
solchen entdecken lassen. Für die Vermuthung, daß die 
Letztwillensverfügungen bloß mündlich gewesen, scheint 
Äberdieß ein Dokument zu reden, welches vor einigen 
Jahren von P. E. Visconti, gegenwärtig C-ommissar 
der Alterthümer, aufgefunden und in der von ihm mit 
Don Pietro Odeöcalchi herausgegebenen Schrift: 
Istoria del ritrovamento delle spoglie mortali de Ilaf- 
faello Sanzio da Urbino, Rom 1833, gedruckt worden 
ist. Es ist eine unter dem 19. December 1520 zwischen 
B a l d a s fa r Turini und G. B. B r a n c o n i o 'als Te 
staments -Erekutoren und den Verwandten Raphaels 
getroffene Uedereinkunft, nach welcher letztere für ihre 
Ansprüche an die Erbschaft mit einer Summe von tau 
send Dukaten abgefunden werden. Dies Dokument scheint 
wenig bekannt worden zu seyn. Passava nt, wo er 
von dem Testament Raphaels redet (a. a. O. 412 ff.), 
erwähnt dessen gar nicht. Der dabei betheiligten Per 
sonen wegen, und da Alles, was sich auf den größten 
Künstler der neuern Zeit bezieht, Beachtung verdient, 
sollte es aber nicht übersehen werden, und so möge es 
hier in einer Uebersetzung folgen. Die Ueberschrift des 
Originals ist: „Concordia inter 1). lialdasarem Data- 
riiun et hfereduiti (sic) quondam D. Raphaelis de Urbino.“ 
Der Inhalt ist wie folgt: 
..Da die wohlachtbaren Männer, die Herren Ago- 
stino di Batista de Ciarla, Ridolfo di Giovantuca und 
Giov. Batista di Simone de Ciarla, weltlichen Standes, 
so wie die ehrbaren Frauen, Frau Maddalena, Tochter 
des verstorbenen Batista Ciarla und Gattin des Fran 
cesco di Giovantuca aus Urbino, Costanza, Tochter des 
genannten Francesco, und Lucia, Wittwe, Tochter des 
nämlichen Batista Ciarla, theils anwesend, theils abwe 
send, alle aus Urbino oder dessen Gebiet und verschwä 
gerte oder Blutsverwandte oder sonstige Angehörige des 
seligen Raphael von Urbino, berühmten Malers, der 
neulich in der Stadt Rom verblichen, Recht und An 
sprüche auf den Nachlaß und die Güter des genannten 
Raphael zu haben behaupteten, und die ehrwürdigen 
Väter D. Valdassare von Pescia und Giov. Bat. Bran 
conio von Aquila, Unseres heiligen Herrn des Papstes 
geheimen Kämmerer, als Testaments-Exekutoren des 
genannten Raphael, als welche sie sich erklären, oder 
gegenwärtige Besitzer des gedachten Nachlasses desselben, 
wegen besagter Güter und Erbschaft belästigen und vor 
Gericht ziehen wollten, so haben die erwähnten Herren 
Testamentsvollzieher und die Verwandten u. s. w. zur 
Vermeidung eines Rechtsstreites, der daraus entstehen 
könnte, und um den aus einem solchen erwachsenden 
Unkosten zu entgehen, unter Vermittelung verschiedener 
redlichen Männer und gemeinsamen Freunde das nach 
stehende Abkommen und freundschaftliche Verständniß 
eingegangen: A 
„Nämlich daß die genannten Herren Testaments 
vollzieher die Summe von tausend Dukaten von Kam 
mergold zur Vertheilung unter bemeldeten Bluts- und 
andern Verwandten erlegen und auszahlen, und letztere 
dagegen zu Gunsten der Herren Vollzieher alle und jede 
Rechte und Ansprüche auf bezeichneten Nachlaß abtreten 
sollten. Zu diesem Zweck haben die achtbaren und ehr 
würdigen Herren Don Livio de' Guidalotti, Sohn des 
Arztes Maestro Giulio, Kleriker und Kämmerer Sr. 
Heiligkeit, Francesco di Giovantuca, Gatte der genann 
ten Donna Maddalena und Bevollmächtigter der Donna 
Costanza, endlich Giov. Bat. de' Baldi, weltlichen Stan 
des, alle aus Urbino, Spezial- und Generalbevollmäch 
tigte der Bluts- und andern Verwandten des verstorbe 
nen Raphael und mit der Schlichtung der gegenwärtigen 
Angelegenheit von denselben beauftragt, welche Mühe 
waltung sie aus freien Stücken übernommen, wie mir 
unterzeichnetem Notar aus ihrem durch D. Matteo di 
Geri di Ventura degli Accomani zu Urbino, aus dem 
Bisthnmsviertel, durch kaiserl. Autorität Notar, unter 
dem 12. November laufenden Jahres, Vlll. Jndiktion, 
aufgesetzten Mandat ersichtlich, vor dem genannten ehr 
würdigen Herrn Datar und in meiner, als öffentlichen 
Notars und der unterzeichneten Zeugen Gegenwart per 
sönlich erschienen, so rechtlich und gewissenhaft sie es 
vermochten und sonder Trug und List, freiwillig und 
einfach erklärt, daß sie die stipulirte Summe von tau 
send Dukaten von den genannten Testamentsvollziehern 
D. Valdassare und D. Giov. Batista, aus den Händen 
des wohlachtbaren Herrn Filippo de' Nidolsi, florentini- 
schen Handelsmanns und in Rom ansässig, empfangen 
und entgegen genommen haben. Ueber welche tausend 
Dukaten die bemeldeten Bevollmächtigten für die in 
Rede stehenden Bluts- und andern Verwandten Ra 
phaels von Urbino und deren sämmtliche Erben und 
Nachkommen den genannten Herren Testamentsvollzie 
hern eine förmliche Schlußquittung ausgestellt haben, 
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mit der Zusage, auf gedachte Erbschaft keine fernere An 
sprüche zu machen und auf allen Besitz, Auszahlung 
und Empfang ein für allemal zu verzichten. Indem 
obige Herren Bevollmächtigte über den Empfang der 
Summe von tausend Dukaten, die ihnen durch die Herren 
Testamentsvollzieher ausgezahlt worden, bescheinigen und 
quittiren, annulliren sie zugleich alle und jede Akte, 
Briefe und Schriften, aus denen gedeutet werden könnte, 
als wären die genannten Herren Testamentsvollzieher 
oder gegenwärtige Besitzer vorbemeldeten Nachlasses ihnen 
in vergangener Zeit irgend eine Summe schuldig oder 
sonst irgendwie verpflichtet gewesen oder noch schuldig 
und verpflichtet, wobei sie erklären, daß solche Schriften 
keinerlei Kraft noch Gültigkeit haben sollen. Ueberdieß 
haben mehrgenannte Herren Bevollmächtigte auf sämmt 
liche Ansprüche und Rechte, reale, persönliche u. s. w., 
welche die Bluts- und andern Verwandten des verstor 
benen Raphael gegen die bemeldeten Herren Testaments 
vollzieher n. s. w. wegen dieser Güter und Erbschaft, so 
wohl aus dem Erb- wie Institutionsrecht u. s. w., haben 
oder zu haben glauben, in meinen Händen, als denen 
eines Notars und öffentlichen Beamten, zu Gunsten der 
bezeichneten Herren Testamentsvollzieher oder des Nach 
lasses gegenwärtiger Besitzer und ihrer Erben und Nach 
kommen Verzicht geleistet u. s. w. und versprechen, auf 
in Rede stehenden Nachlaß weder selber noch durch An 
dere, unter keinem Vorwände, weder direkt noch indi 
rekt, Ansprüche zu machen oder machen zu lassen, und 
zu keiner Zeit genannte Herren Testamentsvollzieher 
u. s. w. zu beunruhigen und belästigen oder beunruhigen 
und belästigen zu lassen. Auch haben die Herren Be 
vollmächtigten gewollt und mir unterzeichnetem Notar, 
der ich diesen Akt stipulire, zugesagt, daß für den Fall, 
wo andere Bluts- oder sonstige Verwandte des verstor 
benen Raphael, außer den obenbezeichneten Agostino, 
Ridolfo, Giov. Batista, Maddalena, Costanza, Lucia, 
sich finden und auftreten sollten, welche an bemeldeter 
Erbschaft und Nachlaß, sey es durch Testament oder ab 
intestato oder auf irgend eine andere Weise, Ansprüche 
zu haben vorgeben und die mehrgenannten Testaments 
vollzieher u. s. w. belästigen oder belangen dürften, die 
vbbemeldeten Agostino, Ridolfo u. s. w. insgesammt und 
jeder auf ihre Kosten und ohne Auslagen und Lasten 
von Seiten der Herren Testamentsvollzieher u. s. w. ver 
anlassen wollen, daß solche Bluts-und andere Verwandte 
von dergleichen Belästigungen, Ansprüchen und Rechts 
streit abstehen, die genannten Herren Testamentsvoll 
zieher u. f. w. in ruhigem Genuß des Nachlasses und 
der Erbschaft des verstorbenen Raphael lassen u. s. w., 
und die ihnen dadurch etwa verursachten Kosten wieder 
erstatten, ohne Abzug, Weigerung oder Zögerung. Für 
alles dies haben die gedachten Herren Bevollmächtigten 
ihre Mandatare Agostino, Ridolfo u. s. w. alle und jeden 
solidarisch und nach der strengen Form der apostolischen 
Kammer verpflichtet und der Jurisdiktion und Autorität 
des Gerichtshofs der Kammer und sonstiger geistlichen 
oder weltlichen Gerichte unterworfen u. s. w. mit den 
gewöhnlichen Klauseln u. s. w. 
„So geschehen zu Nom im apostolischen Palast in 
der gewöhnlichen Wohnung des genannten Datars D. 
Valdassare, in Gegenwart der wohlachtbaren Männer 
D. Vernardo Bini, Handelsmannes aus Florenz, Gi- 
rolamo degli Staccoli aus Urbino und Fabriano Bran 
conio aus Aquila, apostolischen Schreibers, als Zeugen. 
Ippolito de' Cesi, Notar." 
Durch dies Dokument, welches den, Raphaels 
natürlichen Erben von dessen Nachlaß zugefallenen An 
theil bestimmt, wird die mehrmals wiederholte Aussage 
Vasari's, wonach der größere Theil der Erbschaft den 
Lieblingsschülern desselben und dem Vagnini (dessen 
Name sich nicht unter den Neklamirenden findet) zukam, 
bestätigt, gegen Pungileoui's u. A. Zweifel. 
Zweier im Leben des großen Urbinaten mehrfach ge 
nannten Personen möge hier noch gedacht werden. Die 
eine ist die Fornarina, über die so viel gefabelt wor 
den und über die man so wenig weiß. In einem mit 
vielen und zum Theil wichtigen handschriftlichen Anmer 
kungen versehenen Exemplar der Giuntina des Vasari^ 
welches sich in Rom im Besitz eines Rechtsgelehrten be^ 
findet, und von welchem Visconti (a. a. O. S. 91) Re 
chenschaft giebt, wird diese Geliebte Raphaels in zwei 
Randglossen Margarita genannt. Der Postillator, der 
zu Ende des 16. Jahrhunderts lebte, war ein Römer 
oder wohnte wenigstens in Rom, wo die Tradition sich 
bis dahin erhalten zn haben scheint. — Sodann ist 
Giov. Bat. Branconio zu erwähnen, minder be 
kannt als andere einflußreiche Freunde des Künstlers, 
aber wie ihm im Leben ergeben (Raphael malte für ihn 
die Heimsuchung, die jetzt im Escurial, und zeichnete 
die Fayade seiner beim Bau der Colonnaden des Peters 
platzes niedergerissenen Wohnung), so auch nach seinem 
Tode seine nachgelassenen Aufträge sorgsam erfüllend. 
Er wurde zum Prolegaten in Avignon ernannt, bevor 
der Kardinal Franyois de Clermont Legat daselbst ward, 
aber der Tod überraschte ihn im I. 1525. 
(Schluß folgt.) 
Nachrichten vom Januar. 
Alterthümer und Ausgrabungen. 
Neuß. Der König von Preußen hat dem hiesigen um 
die MterthumSkunde der Stadt und Umgegend von Neuß 
verdienten Negimentsarzte, Dr. Jager, eine namhafte Summe 
zur Fortsetzung dieser Bestrebungen überwiesen. Nach den
	        
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