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und vereinzelte Goldgulden werden zu 30 Schilling gerechnet. Auch Heller (Obulus)
zu V 2 /&•
Die Hauptaufsicht über den Bau war den beiden Rathsherren Henrich Mecke
und Cordt Weldigen übertragen.
Die Steinhauermeister waren:
Hans Günther ans Geismar und Hans Horbusch von hier.
Der Zimmermeister hieß Hans von Odingen.
Die Rathsherren, welche von 1492 bis 1494 dem Rechnungsführer die Gelder
ausbezahlten, waren: Hermann Tielemann, Bürgermeister von 1503 bis 1536;
Heinrich Mecke; Günther Schlichting; Heinrich Harkensteel; Hans Fischer;
Sedick (Sittig) von Berlewessen (Berlepsch); Heinemann Franke; Heinrich
Schlichting; Hermann Michel re.
Einnahme im ersten Jahrgange:
Aufnahme vom Rathe....... 223 Mark 22 Schilling — Pfennig.
Bürger zum Bau gegeben ..... 11'/2 „ 16 „ 2 „
Aus den Heiligenstöckcn (Opferstöcken) .3 „ 4 „ 5 „
Vom Bettel und Ablaß 9 7 2 » 3 ,, 4 ,,
Von Verschiedenen . 1% „ weniger6 .,
Summa aller Aufnahme 249'/2 Mark 2 Schilling 5 Pfennig.
Ausgabe:
An Meister Hans Günther von Geismar für Steinhauer-Arbeit 17'/2 Mark
21 Vs Schilling 4 Pfennig, wobei die bearbeiteten Steine nach der Schnur
á 19 Schilling und Ellen á 20 Pfennig berechnet sind und 10 Ellen eine Schnur
ausmachen.
An Meister Hans Horbusch für Steinhauer-Arbeit 24V 2 Mark 17*/ 2 Schilling
4 Pfennig. Die Schnur zu 17 Schilling, die Elle á 20 Pfennig, darunter auch
besondere Steine zum Thurm.
Für Maurerarbeit 24 Mark 7 Schilling weniger 1 Pfennig.
Die Arbeiten, wobei außer den Gesellen auch die beiden Meister Hans Günther
und Hans Horbusch thätig waren, betreffen Maurerarbeit an den Pfeilern, Setzen
von Fensterpfosten, Maurerarbeit an den Altären und an dem Thurme.
Es ist oben schon bemerkt, daß in der Kirche mehrere Altäre, als der St. Jacobi-,
St. Nicolai-, St. Thomas-Altar u. s. w gestanden. Auch wurde damals der soge
nannte „Kleine Altar" in der Mitte der Kirche, woran die Prediger die Vorlesung
hielten, errichtet, welcher im Jahre 1822 wieder abgebrochen wurde.
Der Geselle erhielt an Lohn täglich 2'/ 2 Schilling. Der Meister 3'/2 Schilling,
auch 3 Schilling. Außerdem finden wir Badegeld verausgabt. Die Gesellen haben
anscheinend für die Woche 2 á Mann bekommen. Für den Meister sind in einem
Falle 4 .A Badegeld für vier Wochen berechnet.
Hier muß Schreiber dies es eine Bemerkung einfügen. Schon im grauen Alterthum
war man von dem heilsamen Gebrauch der Bäder überzeugt, indem man Reinlichkeit
und fleißiges Baden als Hauptmittel gegen Krankheiten hielt. Auch hier in Münden
war ein eigenes städtisches Badehaus, wo man besondere Bademeister anstellte, die
nebenbei auch Chirurgie- und Barbiergeschäfte betrieben.
Wenn nun die Bäder zum Gebrauch in Ordnung waren, so hatten diese Leute
gelbe messingene Becken, womit sie in den Straßen umhergingen und dieselben zu
sammenschlugen. zum Zeichen, daß Alles zum Baden bereit sei. Deshalb hatten die
Barbiere früher an ihren Häusern noch immer als Handwerksemblem gelbe Becken
aushängen.
Die Handwerksgesellen forderten nicht allein von ihren Meistern ein wöchent
licheS Badegcld, sondern führten auch deS Sonnabends sogenannte Badcschichtcn ein,
zufolge sie frühzeitig von der Arbeit liefen, um nach der Dadcstube zu kommen, wovon