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B. Aus der Haupt- Cadetlenanstalt zu Lichterfelde (bei
Berlin), welche nach beendeter Reorganisation die
Klassen Unter-Sekunda bis Ober-Prima, sowie eine
Selekta umfaßt.*) In letzterer beginnt die unmittel-
bare Berufsbildung. Die Klassen von Sexta bis Ober-
Prima korrespondiren nach erfolgter Durchführung der
Reorganisation des Cadettencorps im Wesentlichen mit den
entsprechenden Klassen einer Realschule I. Ordnung.**)
Nach Beendigung der betreffenden Unterrichtskurse werden
die Zöglinge des Cadettencorps, je nach dem Grade ihrer
erworbenen Kenntnisse und ihrer Führung Seiner Majestät
dem Kaiser und Könige zur Einstellung in das Heer ent-
weder als Offiziere, als Portepeefähnriche oder als Gemeine
in Vorschlag gebracht.
Diejenigen Zöglinge, welche die Ober-Sekunda der An-
stalt (nach beendeter Reorganisation derselben) absolvirt haben,
legen entweder die Portepeefähnrichs-Prüfung ab, oder sie
treten in die Prima über.
Diejenigen, welche die Ober-Prima absolvirt haben,
werden zu einer Abiturienten-Prüsung zugelassen. Nachdem
sie letztere bestanden, erfolgt ihre Versetzung in die Armee
als wirkliche Portepeefähnriche unter gleichzeitiger Ueber-
weisung an eine Kriegsschule. Wenn sie bei dieser die
Offizier-Prüfung mindestens mit dem Prädikat „gut" bestehen,
erhalten sie bei ihrer Beförderung zum Sekondlieutenant
ein Patent vom Tage der Versetzung in die Armee. (Siehe
die A. C.-O. vom 18. Januar 1877. A.-B.-Bl. Seite 21.)
*) Anmerkung. Insofern es die Raumverhältnisse gestatten,
können die Ober-Tertianer zum Theil der Haupt - Cadettenanstalt
überwiesen werden.
**) Anmerkung. Der einjährige Besuch der Unter-Sekunda
des Cadettencorps genügt zum Nachweis der wissenschaftlichen Be-
fähigung für den Dienst als Einjährig-Freiwilliger (Ersatz-Ordnung
vom 28. September 1875, §. 90 alin. 5).