Verzeichniß der Posten.
Anmerkunge n.
>3) Das Post-Comptoir ist von Morgens 8 bis Mittags 12 Uhr,
und von l Uhr Nachmitt, bis 7 Uhr Abends geöffnet.
2) Die abzusendenden Briefe müssen spätestens eine Stunde
die Packereien 2 Stunden vor der festgesetzten Abgangs!
zeit zur Post abgegeben werden.
Z) Alle den Posten zur Beförderung überlieferte Sachen müs
sen ordnungsmäßig und nach Beschaffenheit wohl verwahr!
seyn, damit sie unbeschädigt an ihre Bestimmung gelair
gen können.
4) Allzugroße Packereien, und die über 200 Pfund wiegen
werden in der Regel auf den hiesigen Posten nicht angc
nommen; SchieSpulver damit zu versenden, ist durchau
verboten.
5) Von allen Packereien rc., worin Gold, Silber oder Prü->
tiosen befindlich, muß allemal der wahre Werth, bei der
Ausgabe zur Post, angegeben und auf der Adresse notirt!
werden, bei Vermeidung der sonst, im Fall eines Ver- ^
lustes, auf den Absender allein zurückfallenden Gefahr, *
und der auf eine fälschliche Angabe insbesondere festge
setzten Geldstrafe von 10 pro Cent.
6) Die mit den Postkutschen und Postwagen Reisenden haben
die Befugniß, sogenannte blinde Passagiere, welche die
Schirrmeister mitzunehmen sich beigehen lassen sollten
zurückzuweisen, und werden ersucht, dergleichen Unter
schleife auf der nächsten Station zur Kenntniß der Post-
Beamten zu bringen.
7) Die nach Frankreich bestimmten Versendungen müssen von
einem offenen, in französischer Sprache geschriebenen,
Frachtbriefe begleitet seyn, worin der Inhalt und Werth
des Versendungs-Objects genau angegeben und der Name
des Versenders angeführt ist.
8) Uebrigens dieut dem Publikum noch zur Nachricht, daß
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auf den Coursen nach Frankfurt und Paderborn zum Rei
sen ganz vorzüglich bequeme Postkutschen circuliren, sämt
liche übrige Kurfürst!. Postwagen aber bedeckt und inwen
dig gepolstert sind.