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Anhang.
Im übrigen ist dieses noch zu erinnern, daß zu denen reit
lenden Posten nur Briefe und kleine Brief-Paquets gehören,
mit Geld sind sie aber nicht zu beschweren, sondern billig zu
verschonen; es wären dann Kleinigkeiten und zwar Gold,
und wenn dergleichen dem Publico zu Gefallen, mit denen
reitenden Posten abgeschickt wird, so muß von i bis laRthl»
noch halb soviel, von i l bis 30 Rthlr das duplum, von zr
bis Rthlr. aber das triplum desjenigen Porto bezahlt wer
den, welches von einem einfachen Brief üblich ist.
Cassel, den tyten Dec. 1769.
Kurzgefaßte Nachricht wegen des Transports der Waaren
von Carlshaven noch Cassel und wieder zurück.
b-lr Beförderung des Commercii ist die Veranstaltung ge«
macht, daß zum Behuf der Speditionen und Transport der
Waaren von hier bis Carlshaven und von dort anhero zuruck,
wöchentlich 6 bis 8 Wagen, ohne die bereitstehende Nebenwa
gen, vom ersten Jenner bis Ende dieses i //osten Jahres von
Carlshaven abgehen; und der Centner von Carlshaven bis
nach Cassel mit 7 Albus; für den Centner Rückfracht hinge
gen, von jedem Centner Schock Tuch 4 Albus; von übrigen
Gükhern aber ? Alb. 4 Hlr. bezahlet werde. Diejenige, wel- 1
che Rückfrachten haben, können sich in dem hiesigen Commiß
melden.
Zusätze und Veränderungen.
Bey dem Hof Etat-
SAte 34. der Scribent Ernst Glocke bey Fürñl. Geh.
Land-Canzley als Registrator gdgst. bestellet worden.
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