Anhang.
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Nachricht.
l) ¿WVte die ordinaire Posten in der Residenz-Stadt Cast
vH fett sowohl reitend, als fahrend, abgehen und an'
kommen; 2) wie weit ein Ort von dem andern ent'
fcrnt; und g) was ein Passagier an Personengeld zu be
zahlen hat. An Bagage gehen 40 bis 50 Pf. frey; das
übrige aber-, so sie bey sich führen, wird nach der unten
angeführten Taxe bezahlt; auch ist der Passagier nicht
schuldig, von jeder Station mehr als 2 Ggr. Trinkgeld
zu geben, der Postwagen mag durch ein oder L Postillons
geführet werden.
i. Von Cassel nach Amsterdam.
Reitende Post,
über Münster.
Gehet ab: Montags und Donnerstags Morgens.
Kommt an: Dienstags frühe und Freytags Mittags.
über Lippstadt.
Gehet ab: Montags und Donnerstags, um 2 Uhr Nachmittags.
Kommt an: Montags und Freytags Nachmittags.
Fahrende Post.
Gehet ab: Montags und Freytags Abends.
Kommt an: Montags und FreytagsNachmittags, i. Winter später.
Von Cassel
Ml.
Ggr
Borcken —
2 !
auf Westuffeln —
2
12
Coesfeld —
4
Ossendorff —
2
12
Bockhold —
4
Lichtenorv —
2
12
Doesburg —
2
Paderborn —
2
12
Arnheim —
2
Nienkirchen—
3
Lüntern —
3
Herhebrock —
2
Ammersforth
Wahrendorff
2
Naerden —
H
Münster —
3
Amsterdam —
2
Summa —
41 Ml.
ur
II Vorr