Auszug aus den Bestimmungen über den Bezug von Gas, Wasser und Elektrizität
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l. Teil
IX. Pauschaltarife
II. Tarif für gewerbliches Gas.
,)selbsttätigeFlur. und Treppenbeleuchtung
Der jährliche Pauschalpreis beträgt:
für eine 15 Wattlampe — 9.60 RM.
25
„
= 14.40 „
40
,,
— 26.40 „
60
„
— 42.- „
Hierin sind die Kosten für Gestellung der Schaltuhr und Aus-
... tfifciung der durch den Gebrauch abgängig gewordenen Glüh-
! ; :pm enthalten. Eine Anlage muß mindestens aus 3 Glühlampen
drehen. Die Erhebung des Pauschalpreises erfolgt in 12 gleichen
Monatsraten.
b)für Sonderanlagen in Waschküchen, .
Kellerräumen und dergleichen
Ls sind jährlich zu zahlen:
für eine 15 Wattlampe — 7.20 RM.
25
— 9.60
40
— 18.-
60
— 30.-
Die durch den Gebrauch abgängig gewordenen Lampen werden
vom Elektrizitätswerk gegen Bezahlung ersetzt. Die Erhebung des
Pauschalpreises erfolgt in 12 gleichen Monatsraten.
e) für Kleintransformatoren der Klingel-
anlagen und Türöffner
bis zu 1 Watt Eigenverbrauch monatlich —,30
mit größerem Eigenverbrauch monatlich —,60 3iJl.
Es macht keinen Unterschied, ob der Transformator vor oder
hinter dem Zähler angeschlossen ist, da dieser den verbrauchten
Strom wegen der geringen Stärke nicht anzeigt.
ä) für Heißwasserspeicher
Die Ein- und Ausschaltung des Stromes erfolgt automatisch
durch eine Schaltuhr, die vom Werk vorgehalten und bedient wird.
Die Gebühr für die Schaltuhr ist in dem Pauschalpreis enthalten,
icser beträgt im Monat:
3.—
RM
für Speicher mit
Heizpatrone von
280 Watt
dem entspricht ein
Speicherinhalt von
ca. 25 Liter
3.50
„
350
„
„ 30 „
6.-
„
600
,,
„ 50 „
9.50
,,
1000
„
,, 80 „
11.50
,,
1200
,,
„ 100 „
14.—
„
1500
„
' ,, 120 „
X. Für Großabnehmer
mit mindestens 20 000 kWh Abnahme im Jahre gelten die
Großabnehmertarife.
B Gastarlfe
I. Allgemeiner Tarif für Kleinabnehmer'
Preis für einen cbm bei einem Verbrauch im Monat:
bis einschließlich 60 ebm — 18 Pfg.
,, 150 „ — 17
" 300 „ = 16,5 „
" 500 „ — 16
" 1000 „ — 15,5 „
" 1500 „ — 15
über 1600 „ = 14,5 „
Gasmünzen einschließlich Verrechnungsgebühr 12 Pfg.
onat = Zeit zwischen zwei Ablesungen, höchstens 5 Wochen.
Bei dauerndem Bezug von mehr als 1000 cbm im Jahre
empfiehlt sich Abschluß eines besonderen Bersorgungsvertrages.
Der Preis beträgt bei Abnahmeverpflichtung von:
jährlich 1000 ebm — 14'/, Pfg.
2000 „ — 14
„ 3000 „ — 13
Bei mindestens 5000 „ jährliche Garantiemenge
gelten die Zonentarife für Großabnehmer.
III. Verrechnungsgebühr für Tarif I und II
Die Verrechnungsgebühr ist neben dem Gaspreis für jeden
Messer zu zahlen. Sie ist auf Messergröße abgestellt und beträgt:
für Messer mit einem Normal-Stundendurchlaß
0,450
ebm Gas 0.17 RM. monatlich
0,750-
-3,0 „ „ 0.35 „
,,
4,5
„ „ 1.— „
* „
7,5
„ „ 1.50 „
,,
9,0
„ „ 1.75 „
„
12,0
„ „ 2— „
„
15,0
„ „ 2.25 „
"
IV. Haushaltstarif
a) Auf Antrag wird das Haushaltsgas nach diesem statt nach
dem allgemeinen Tarif (1) geliefert. Der Preis setzt sich aus dem
monatlichen Grundpreis, der sich nach der Wohnungsgröße richtet,
und einem Arbeitspreis von 10 Pfg. für den ebm zusammen.
Der Grundpreis beträgt monatlich für Wohnungen mit:
1 Raum 0.80 RM. 6 Räumen 3.40 RM.
2 Räumen 1.20 „ 7 „ 4.00 „
3 „ 1.70 „ 8 4.60 „
4 „ 2.20 „ 9 „ 5.20 „
5 „ 2.80 „ 10 u. mehr Räumen 5.80 „
Räume für Berufszwecke, soweit solche in Frage
kommen 1.00 RM. je Raum.
Die Verrechnungsgebühr ist im Grundpreis enthalten. Bei
Feststellung der Räume werden Zimmer und Küche gezählt, nicht
aber Mansarden, Badezimmer, Aborte, Flure, Veranden, Speise-
kammern und Abstellräume, soweit sie nicht Wohnzwecken dienen.
Ob die gezählten Räume mit Gasanschluß versehen sind oder nicht,
spielt keine Rolle.
b) Dieser Tarif muß, abgesehen von Sonderfällen, mindestens
für 1 Jahr gewählt werden. Will ein Abnehmer auf den all-
gemeinen Tarif (l) zurückgehen, kann er das nur zum Schluffe eines
Rechnungsjahres (31. März), nachdem er 4 Wochen vorher schrift
lich gekündigt hat. Ob für Räume, die Berufszwecken dienen, die
aber mit der Wohnung in unmittelbarem Zusammenhang stehen,
Gasversorgung nach dem Haushaltstarif zugestanden werden kann,
bleibt der Entscheidung der Städtischen Werke vorbehalten. Grund
sätzlich gilt für die Gewährung des Haushaltstarifs die Bedingung,
daß der überwiegende Teil der in Frage kommenden Räume Wohn-
zwecken dient und das verbrauchte Gas in der Hauptsache zu Haus
haltszwecken Verwendung findet. Gegebenenfalls sind jede an-
gefangenen 25 qm Bodenfläche der Räume für Berufszwecke als
1 Raum bei der Festsetzung des Grundpreises in Ansatz zu bringen.
V. Gas für Raumheizungszwecke
Durch Wahl des Haushaltstarifes ist Gelegenheit geboten, Gas.
Heizöfen, die für z e i t w e i f e Beheizung von Räumen und Bade-
zimmern vorgesehen sind, ohne besondere Meßeinrich-
t u n g e n zu wirtschaftlichen Preisen zu benutzen.
Für Gasheizungsanlagen, die dauernd der Raum- oder
Zentralheizung dienen, wird das verwendete Gas zu Sondertarifen
abgegeben, wenn es be sonders gemessen wird.
VI. Tarif für Kühlzwecke
Bei dauernder Benutzung eines Gaskühlschrankes ist Übergang
zum Haushaltstarif vorteilhaft.
Wer einen besonderen Messer für Heizgas hat, kann den Gas-
kühlfchrank an diese Leitung anschließen.
VII. Für Großabnehmer
mit über 5000 ebm Jahresverbrauch gelten Großabnehmertarife.