t. Seil
Standesamtliches Flächenangaben Höhenangaben Städtische indirekte Steuern
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Standesamtliches
Standesamt Rathaus. Zimmer 52 Raths. 176 [352 11].
Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 617 40
S p r e ch st u n d e n: Eheschließungen finden statt: Mittwoch und Sonnabend vorm.
In A u s n a h m e f ä l l e n auch an anderen Werktagen.
Geburten und Sterbefälle: täglich von 8)4—1 2)4 Uhr.
Sonntags ist das Standesamt geschlossen; nur zur Anzeige von
Aufgebotsanträge: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag Sterbefällen und Totgeburten ist es an Feiertagen, die nicht auf
8J4—12 Uhr. einen Sonntag fallen, 9—10 Uhr geöffnet.
Flächenangaben
Flächeninhalt des Stadtbezirks Kassel 1777 ha, Wehl-
Heiden 377 ha, Wahlershausen 587 ha, Kirchditmold 303 ha,
Rothenditmold 281 ha, Bettenhausen 598 ha, Fasanenhof 143 ha,
Habichtswald 2614 ha, Wilhelmshöhe 252 ha, Kragenhof 90 ha
— 7022 ha
und der eingemeindeten Stadtteile:
Harleshausen 593 ,
Rordshausen 397 ,
Niederzwehren 931 ,
Oberzwehren 391 ,
Waldau 518 ,
Wolfsanger 718 ,
zu übertragen . 10 570 ha
übertrag . 10 570 ha
Abgang durch Grenzberichtigung mit Ochshausen,
Niederkaufungen, Heiligenrode 53 .,,
Bleiben . 10 517 ha
Friedrichsplatz: Länge mit den Straßen 324 m, ohne
Straßen 278 m, Breite mit Straßen 152 m, ohne Straßen 110 m.
Flächeninhalt mit Straßen 492,5 ar, ohne Straßen 305,8 ar.
Königsplatz: Durchmesser mit Straßen 130 m, ohne
Straßen 100 m, Flächeninhalt mit Straßen 132,7 ar, ohne Straßen
78,5 ar.
K a r l s a u e (einschließlich rund 18 ha Wasserfläche) 150 ha.
150 ha.
Höhenangaben
Fuldaspiegel 136 m, Friedrichsplatz 162 in, |
Bahnhof 183 m, Wasserbehälters ufde m Kratzen-
bcrg 217 m, Wilhelmshöher Schloß 287 m, Fuß des
Oktogons 525 m, Scheitel des Herkules 594 m über
Normal Null, d. h. über dem Mittelwasser der Nordsee. *
Städtische indirekte Steuern
Verwaltung: Stadt-Steueramt
Geschäftsstelle: Rathaus m Rathaus-Bermittlung [35211].
1. Biersteuer
Der örtliche Verbrauch des im Gemeindebezirk hergestell-
ten und des in den Gemeindebezirk eingeführten Bieres ist bei
dem Stadtsteueramt, Franks. Str. 28 3, Zimmer 60, zur Persteue
rung anzumelden. Die Anmeldung hat seitens der Hersteller und
Einführer, die das Bier gewerbsmäßig in Perkehr bringen, bis zum
H>. Tage des auf den Kalendermonat, in dem das Bier steuerpflichtig
geworden ist, folgenden Monats zu erfolgen. Die Anmeldung der
ibrigen von auswärts eingeführten steuerpflichtigen Biere ist binnen
x Tagen nach der Einfuhr zu bewirken. Die Zahlung der Steuer
hat gleichzeitig an die Steuerkasse, Rathaus, zu erfolgen.
Die Steuer beträgt bei:
Einfachbier 3,—, Schankbier 4,50, Pollbier 6,—, Starkbier 9,— RM.
tut je ein Hektoliter.
2. Getränkesteuer
Die entgeltliche Abgabe von Wein, weinähnlichen und wein
haltigen Getränken, Schaumwein, schaumweinähnlichen Getränken,
Trinkbranntwein, Mineralwässern, künstlich bereiteten Getränken
iowie Kakao, Kaffee, Tee und anderen Auszügen aus pflanz-
lichen Stoffen zum Verzehr an Ort und Stelle, insbesondere in
Gast- und Schankwirtschaften und sonstigen Stätten, wo der-
artige Getränke entgeltlich verabfolgt werden, unterliegt einer
Steuer. Diese beträgt 10 Prozent des Entgelts. Der Steuer-
pflichtige hat bis zum 10. Tage eines jeden Monats die Getränke,
für die im vergangenen Monat eine Steuerschuld entstanden ist,
bei der Stadtsteuerkasse, Rathaus, nach Art. Menge und Klein-
Handelspreisen anzumelden und die Steuer dafür gleichzeitig zu
entrichten.
» *
3. Wertzuwachssteuer
Bei Verkauf von Grundstücken, deren Erwerb in der Zeit nach
dem 31. Dezember 1918 erfolgt ist, wird eine Wertzuwachssteuer
erhoben.
Die Steuer beträgt 10% des Wertzuwachses bei einer Wert-
steigerung bis einschließlich 30 v. H. des Erwerbspreises zuzüglich
der Anrechnungen
11 v. H. bei einer Wertsteigerung von
12v.H. „ „
13 v. H. „
14 v. H. „
15 v. H. ..
16 v. H. „
30 bis ausschl.
55 v. H.
55 .,
80 v. H.
80 „
105 v. H.
>05 „
125 v. H.
125 „
145 v. H.
145 „
165 v. H.